Wohnsitz in DK, Verkaufe bei Ebay in DE

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Verkaufstätigkeiten bei Ebay. Ich bin wohnhaft in Dänemrk und verkaufe Momentan als Privatperson bei Ebay und zwar Ebay.de .
Meine Frage - welchem Fiskus schulde ich ggf. Steuern und welchen Wettbewerbsregeln unterliege ich? Den Deutschen oder den Dänischen? Danke für die Hilfe bei der Klärung dieser Frage! Gruss, Sebastian R.

Hallo!

ich habe eine Frage bezüglich meiner Verkaufstätigkeiten bei
Ebay. Ich bin wohnhaft in Dänemrk und verkaufe Momentan als
Privatperson bei Ebay und zwar Ebay.de .
Meine Frage - welchem Fiskus schulde ich ggf. Steuern und
welchen Wettbewerbsregeln unterliege ich?

Nur gewerbliche Verkäufer müssen sich um Steuern und Wettbewerbsregeln kümmern. Als Privatperson muss Dich nichts davon interessieren.

Dem Vernehmen nach gibt es Leute, die bei Ebay als Privatverkäufer auftauchen, tatsächlich aber gewerblich verkaufen. Zweck der Übung ist, das Fernabsatzgesetz auszuhebeln. Ist nicht zu empfehlen. Kann teuer werden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist nicht direkt die Antwort auf meine Frage. In meinem Falle ist es genaugenommen so, das ich nur einmal testen möchte ob sich mit meiner Idee Geld verdienen lässt. In gewissem Sinne handel ich also schon mit Gewinnabsicht. Allerdings liegt mein derzeitiger Reingewinn bei 7€. Also steuerlich nicht relevant. Da ich nur weiterverkaufe umgehe ich die Gewährleistungspflicht nur in dem Sinne, das ich sie weiterreichen kann an den Händler von dem ich die Waren beziehe. Das Ganze ist derzeit sicherlich nicht 100% rechtlich in Ordnung. Trotzem stelle ich die Frage noch einmal. Mal angenommen ich würde nur um es anschaulicher zu machen nicht in DK sondern zb. in China leben würde und an deutsche Kunden über die Plattform Ebay verkaufen würde. Würde ich dann deutschen Gesetzen unterliegen?! Ich brauche da mal eine eindeutige Darstellung der Rechtslage - keinen moralischen Kompass. Gruss, Sebastian

Hallo

ich habe eine Frage bezüglich meiner Verkaufstätigkeiten bei
Ebay. Ich bin wohnhaft in Dänemrk und verkaufe Momentan als
Privatperson bei Ebay und zwar Ebay.de.

Das wurde ja bereits kommentiert.

Meine Frage - welchem Fiskus schulde ich ggf. Steuern und
welchen Wettbewerbsregeln unterliege ich? Den Deutschen oder
den Dänischen? Danke für die Hilfe bei der Klärung dieser
Frage! Gruss, Sebastian R.

Sie wollen Sich als Existenzgründer also gleich in der außenwirtschaft tummeln.
Mutig!
Ihren Fragen entnehme ich, daß Sie keine entsprechende Vorbildung haben und auch keinen Existengründerlehrgang besuchten.
Mutig bis Dumm!

Ihr zukünftiges Gewerbe ist in Dänemark ansässig. Dort steht auch Ihr zuständiges Finanzamt. (Keine Sorge, die melden sich.)
Sie unterliegen dem Wettbewerbsrecht das jeweiligen Marktes den Sie bedienen.

Ein „bis 5kg“ Postpaket nach Dänemark kostet 17,00 EUR. Ich nehme an, in die andere Richtung ist das nicht viel billiger. Das muß ja ein Tolles Produkt sein!

MfG Frank

Guten Tag Frank,

mal ganz davon abgesehen, das Sie nicht im mindesten den Kern der Frage erfasst haben, beleidigen Sie mich auch noch.

Mich interessiert es überhaupt nicht, wie teuer ein Paket von DK nach DE ist, da ich in Padborg lebe. Dh. bis zur Post in Harrislee sind es ggf. ca. 800m. Aber das ist mir egal. Falls ihnen das Stichwort „Dropshipping“ etwas sagt. Das habre ich übrigens sowohl in meiner Ausbildung zum Bürkaufmann noch in der nachfolgenden Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt „der in etwa dem Meistertitel in Ihrer Branche entsprechen dürfte“ gelernt.

Also tun Sie mir den Gefallen und stehlen Sie mir nicht meine Zeit!

Ich will als Deutscher der in DK lebt lediglich Artikel beim deutschen Ebay einstellen und die durchaus legitime Frage ist lediglich, welchem Fiskus schulde ich bei Existensgründung die Umsatzsteuer.

Folgendes anmerkung noch, da ich zugegebener Weise auch Ihren Post nicht ganz durchgelesen habe wofür ich mich hiermit entschuldige.

  • welchen Markt bediene ich denn? Ebay ist eine international zugängliche Verkaufsplattform.

  • und zweitens, natürlich wäre es mir lieber die geplante Firmität in Deutschland ansässig zu stellen - Stichwort geringere Mehrwertsteuer, allerdings glaube ich nicht, das die dänischen Behörden das akzeptieren würden. Sonst könnte ich mir ja einfach das Land mit der niedrigsten Abgaben aussuchen und mich dort mit meinem Gewerbe anmelden.

Hallo

  • welchen Markt bediene ich denn? Ebay ist eine international
    zugängliche Verkaufsplattform.

…auf dem man selbst entscheidet, in welche Regionen/Länder man Versendet und somit an welchen Märkten und deren Regelungen man teilnimmt.
http://pages.ebay.de/help/policies/international-tra…

  • und zweitens, natürlich wäre es mir lieber die geplante
    Firmität in Deutschland ansässig zu stellen - Stichwort
    geringere Mehrwertsteuer, allerdings glaube ich nicht, das die
    dänischen Behörden das akzeptieren würden. Sonst könnte ich
    mir ja einfach das Land mit der niedrigsten Abgaben aussuchen
    und mich dort mit meinem Gewerbe anmelden.

Ja.
http://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungsfreiheit

untertänigste Grüße

Da ich nur weiterverkaufe umgehe
ich die Gewährleistungspflicht nur in dem Sinne, das ich sie
weiterreichen kann an den Händler von dem ich die Waren
beziehe. Das Ganze ist derzeit sicherlich nicht 100% rechtlich
in Ordnung.

Mach’ Dir keine Sorgen, soweit Abschluss und Abwicklung Deiner Geschäfte dem deutschen Recht unterliegen - was ich vermuten würde (dazu sogleich) - umgehst Du keine Gewährleistungspflicht. Du schuldest vielmehr genau wie jeder andere Verkäufer in Deutschland auch die volle Gewährleistung nach §§ 433 ff BGB - trotz „Heimat“ in Dänemark. Dass Dich das womöglich vor gewisse praktische Schwierigkeiten stellt, weil Du per Dropshipping einfach nur irgendwelche Ware von Gott-weiss-wo weitervertickst, ohne sie selbst hergestellt oder auch nur in der Hand gehabt zu haben, ist dem BGB dabei grundsätzlich egal (vielleicht hat der Kunde im Einzelfall die Nacherfüllung schneller vom Tisch und kann zu Schadensersatz oder Rücktritt übergehen); das ist allein Dein Problem, nicht das des Kunden.

Trotzem stelle ich die Frage noch einmal. Mal
angenommen ich würde nur um es anschaulicher zu machen nicht
in DK sondern zb. in China leben würde und an deutsche Kunden
über die Plattform Ebay verkaufen würde. Würde ich dann
deutschen Gesetzen unterliegen?!

Das muß für jede relevante Rechtsmaterie - Vertragsabschluss und -abwicklung (insb. Gewährleistung), Steuern, unlauterer Wettbewerb, ggf. Strafrecht, usw. - separat untersucht werden und kann auch durchaus unterschiedlich zu beantworten sein. Und dabei ist es u.U. ein verdammt großer Unterschied, ob Du aus Dänemark oder aus China unterwegs bist. Um den ersten Punkt - Vertragsabschluss und -abwicklung - einmal herauszugreifen, ausgehend davon, dass Du aus Dänemark anbietest: Solltest Du die Absicht haben, Verträge mit Verbrauchern in Deutschland für deren persönlichen Bedarf zu schließen, dürfte für diesen Punkt deutsches Recht, anderenfalls wahrscheinlich das Recht des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gelten …

Ich brauche da mal eine
eindeutige Darstellung der Rechtslage - keinen moralischen
Kompass.

Dann bist Du hier falsch. Eindeutige Darstellungen zu diesem Thema bezogen auf konkrete Einzelfälle gibt’s nur beim Anwalt, und zwar gegen Geld.

Hallo,

So in etwa dachte ich mir das auch. Die Garantie bzw. Haftung ist generell gar kein Problem für mich. Es handelt sich dabei, das kann ich ja ruhig sagen um Videospiele die entweder funktonieren oder auch nicht… In jedem Fall kann wohl nicht von einem nachträglich entstandenen Produktionsfehler Garantieanspruch geltend gemacht werden.

Wie ich schon schrieb, bin ich durchaus nicht ohne Vorbildung in diesem Bereich, trotzdem ist es sehr interessant die unterschiedlichen Meinungen zu diesem Thema zu hören.

Es geht mir wie oben beschrieben keinesfalls darum die Haftung auszuschließen. Das ist auch garnicht notwendig.

Was für mich interessant ist, ist die Umsatzsteuer möglichst niedrig zu halten und wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich das indem ich die Firmierung in einem Land anmelde wo diese Steuer möglichst gering ist. So in etwa wurde das jedenfalls in einer anderen Antwort erklärt. Das klingt in meinen Ohren sehr merkwürdig, da doch jeder Shop ansonsten seinen „pseudo“ Firmensitz dorthin verlagern würde. Deshalb bin ich mir immer noch nicht sicher… kann ich das Gewerbe in DE anmelden um 19% statt 25% in DK abzuführen. Oder ist das nicht möglich?

Was für mich interessant ist, ist die Umsatzsteuer möglichst
niedrig zu halten […]

Da muß ich leider passen; im (Umsatz-)Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.