Guten Abend, Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen und ich habe schon einen neuen beantragen und den kriege ich in innerhalb von 6 Monaten. Ich bin auf der Suche nach einer Ausbildung und möchte zu einer anderen Stadt in einem anderen Bundesland umziehen in dieser Zeit kann ich bei einem Bekannten von mir wohnen und der Vermieter ist damit auch einverstanden, meine Frage ist wie kann ich wissen ob ich eine Wohnsitzauflage habe? Ich habe im Pass nachgeschaut aber da stand nichts, 2 Frage: ist der Umzug möglich?
Warum fragst Du nicht auf dem Ausländeramt nach? Da bekommst Du nach aller Wahrscheinlichkeit die kompetenteste und sicherste Antwort.
Eins ist sicher: Davon wüsstest du!
Kommt sicher auf die Gegend an, hier gibt es nur ein Anti-Ausländer-Amt, da kann man keine Erwartungen am Unterstützung oder sinnvolle Auskünfte haben.
Es kommt sicher auch auf die Gegend an, ob ein Ausländeramt freundlich und hilfsbereit ist. Aber selbst ein unwilliges Ausländeramt kann auf schriftliche (nachweisbare) Anfragen keine falschen Auskünfte erteilen oder die Antwort verweigern.
Ich habe jedenfalls noch kein Ausländeramt kennengelernt (meine Frau ist Ausländerin), welches sich mutwillig selbst ins Schwert stürzt.
Klar, bei so eindeutigen Fragen kann da keine falsche Auskunft kommen. Leider sind nicht alle Fragen und Anliegen dort immer so einfach und z.B. bei Themen im Bereich Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltstitel etwas Kreativität und guten Willen erfordernd.
Wenn man da regelmäßig schlechte Erfahrungen macht verliert man nachhaltig Vertrauen und Lust, dort nachzufragen.
Derartige Auflagen sind abhängig vom Status und vom Bundesland. Es ist daher ratsam, sich vor Ort eine Beratungsstelle zu suchen. Die Aufnahme einer Lehre stellt durchaus einen triftigen Grund dar, dass einem Antrag stattgegeben werden muss. Aber gelegentlich kann das im Detail schwierig werden. Sowohl für den Ausbildungsplatz als auch die Unterbringung muss ja Verbindlichkeit her.
Wie viele Ausländerämter in wie vielen Bundesländern kennst du so? Und was meinst du mit stürzendem Schwert? Die Metapher ist falsch, da keinem Amt noch den Mitarbeitenden irgendetwas auch nur in die Nähe kommendes droht, wenn sie bei so etwas gegen den Antragsteller entscheidet. Da sind wir noch nicht dabei, dass da Bild je nach biografischen Erfahrungen das Bild daneben ist.
Was geht Dich das an und was hat das mit der Frage zu tun?
Aber wenn Du unbedingt willst dann hier den Gegenfrage:
Und Du? Als persönlich Betroffener natürlich.
Wenn man eine Metapher nicht richtig liest, dann kann man sie natürlich auch nicht verstehen.
Bei Kontakt mit Ämtern nicht alles ohne zu hinterfragen als richtig hinnehmen ist in Ordnung.
Aber grundsätzlich Ämtern alles Schlechte zunächst mal zu unterstellen bis der Gegenbeweis erbracht wird, ist weder intelligent noch hilfreich.
Du hast hier behauptet, du hättest im Plural den Einblick. Ganz einfach! Diesen Einblick hast du aber nicht. Und deine Begründung ist abseits des sprachlichen Missgriffs schlicht falsch. Wenn eine Ausländerbehörde ein Auflage gemacht hat, die hinterher vor Gericht kassiert wird, passiert der Behörde oder dem Mitarbeiter genau gar nichts!
Im Übrigen habe ich Behörden nicht alles Negative unterstellt. Umgekehrt wird ein Schuh draus! Dein dummer Schwertvergleich hat ja genau das Gegenteil getan. Als ob dergleichen nie vorkäme, dass eine Behörde falsche Auskunft gäbe.
Aha und daraus leitest Du für Dich das Recht ab mich über die Dauer meiner Ehe und die verschiedenen Wohnorte mit den verschiedenen Ausländerämtern zu examinieren?
Soweit sind wir noch nicht, dass ich hier im Internet jedem dahergelaufenen xxx Auskunft über meine Privatangelegenheiten gebe.
Mal ganz abgesehen davon, dass Du meine rhetorische Gegenfrage total übergehst.
Ich interpretiere das so: Du hattest null (0) Kontakte mit einem Ausländeramt als Betroffener.
Übrigens handelt es sich bei der von mir verwendeten Metapher keineswegs um einen sprachlichen Missgriff sondern um eine bildliche Darstellung, die offensichtlich Deine Fantasie überfordert. Ich hatte eigentlich an den durch ausbleibende oder falsche Auskünfte verursachten Imageschaden gedacht.