Wohnung als Arbeitszimmer absetzen

Ich bin Angestellter in Teilzeit und nebenbei freiberuflich tätig. Bald möchte ich zu meiner Freundin ziehen, die in derselben Stadt wie ich wohnt.

Kann ich meine bisherige Wohnung als Freiberufler als Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn ich meinen Erstwohnsitz bei meiner Freundin anmelde? Ich möchte regelmäßig in meiner bisherigen Wohnung arbeiten, aber nicht übernachten.

Hallo!

Grundsätzlich kann man das schon machen, als außerhäusliches Arbeitszimmer, allerdings wird das Finanzamt solche Vorgänge in der Regel eher streng prüfen.

Schöne Grüße!

Servus,

das

ist in diesem Zusammenhang belanglos.

Meldeverhältnisse spielen im Einkommensteuerrecht an insgesamt einer Stelle eine Rolle, das ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sonst nirgends.

Schöne Grüße
´
MM

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