Wohnung auf Betriebshalle was beachten?

Hallo, wir werden demnächst eine neue Produktionshalle bauen. Da das neue Gebäude sehr groß wird, habe ich mich gefragt ob es sinnvoll ist eine Wohnung auf das Gebäude bauen zu lassen. Sprich ich würde dann meinen Hauptsitz da anmelden. Was muss ich da beachten? Wie wird der Geldwertevorteil berechnet? Gibt es gesetzliche Grenzen was die Ausstattung der Wohnung betrifft oder dürfte ich die Wohnung frei gestalten? Sprich Größe, Ausstattung, Dachterasse etc nach meinen Vorstellungen gestalten? Meine Position ist Geschäftsführer und nicht Inhaber.

Vielen Dank

Das fragst du am besten den Architekten, der die Halle plant. Er kennt (sollte er !) den Bebauungsplan und kann ersehen, ob eine angemessene ( hängt von der Größe der Halle usw. ab) Werkswohnung für den Inhaber oder Betriebsleiter (bist Du das als Geschäftsführer ?) ausnahmsweise zulässig wäre.
Übrigens, so eine Wohnung ist strikt an die Existenz des Betriebs gebunden, Betriebsschließung = man muss aus Wohnung ausziehen.

Für die Wohnung selbst gibt es kein Kargheitsgebot, sie kann hochwertig ausgestattet sein.

MfG
duck313

Servus,

Zum ortsüblichen Mietpreis.

Unentgeltliche Überlassung ist keine gute Idee, weil dann die Wohnung kein, auch nicht gewillkürtes, Betriebsvermögen sein kann, somit die AfA für die steuerliche Gewinnermittlung wegfällt, außerdem Steuer- und Handelsbilanz auseinanderfallen.

Schöne Grüße

MM