Wohnung ber Abwesenheit

Hallo allerseits…

für mich als Mieter stellt sich eine brisante Frage auf…

ich möchte z.B. in Urlaub fahren und möchte bei meiner Abwesenheit in meiner Wohnung etwas tätigen lassen.
Der „Jemand“ also der Ausführende hat einen Schlüssel von mir zu meiner Wohnung bekommen.
Darf ich das, ohne Zustimmung des Vermieters, Eigentümer, Verwalters usw.
MfG

Ja.
Wobei möglicherweise die durchzuführenden Arbeiten vom Vermieter genehmigt werden müssen (bauliche Veränderungen)

vnA

Solange es sich nicht um bauliche Veränderungen handelt, klar.

Gruß,
Steve

Auch Wohnungsprostitution ist ein Gewerbe. Die Überlassung der Wohnung an einen Dritten für Zwecke eines Gewerbes ist bei den meisten Mietverträgen nicht ohne Zustimmung des Vermieters gestattet.

Oder was willst du „tätigen lassen“?

Erste Regel für Fragesteller: Bleibe so vage, wie du nur irgendwie kannst!

Hallo…

die „Tätigung“ in meiner Wohnung, soll weder „Illegal“ noch Prostitution beherbergen.
Es werden lediglich leichte Schönheits - Reparaturen durchgeführte. Dir „Ausführende“ Person ist eine aus dem engeren Verwandschaftskreis von mir !!

Warum schreibst du das denn nicht in deiner Frage? Wäre zu einfach, oder?

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Aus Freundlichkeit!

Uns wäre der Spass am raten verdorben.

Gruß Volker

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