Hallo, ich habe die Kündigung meiner Mietwohnung nach 8 Jahren wegen Verkauf erhalten! Muss ich
die Wände streichen oder genügt es, die Wohnung besenrein zu verlassen!
Danke
Manfred
Hallo, ich habe die Kündigung meiner Mietwohnung nach 8 Jahren wegen Verkauf erhalten! Muss ich
die Wände streichen oder genügt es, die Wohnung besenrein zu verlassen!
Danke
Manfred
Nein das kannst du auch machen lassen
so nun aber ernsthaft:
woher sollen wir denn den zustand deine Wohnung kennen und die Klauseln über die Schönheitsreparaturen in deinen Vertrag.
Ob die Kündigung rechtens ist ist einen andere Frage.
Ja, allerdings. Nur weil eine Wohnung verkauft wird, darf man noch nicht gekündigt werden.
Es sei denn der Käufer meldet Eigenbedarf an, aber das muss so in der Kündigung stehen.
Guten Morgen Manfred,
du solltest mal etwas mehr über deinen Mietvertrag und die Kündigung der Wohnung mitteilen.
Auch wegen der Renovierung bei Auszug solltest du in deinen Mietvertrag schauen.
Hat der alte Vermieter oder der neue Vermieter gekündigt? Wann hast du das letzte Mal renoviert und in welchen Farben?
War die Wohnung schon zu deiner Zeit, als du dort gewohnt hast, eine Eigentumswohnung?
Gruss von
ichbinnett
Das Kauf nicht Miete bricht weißt du?
Gruß,
Steve
Das kann er dann machen, wenn er auch Eigentümer ist. Also nach Verkauf und Eintragung ins Grundbuch. Vorher nicht.
Gurß
damals
Wir wissen ja aber überhaupt nicht, welchen Status der Verkauf hat.
Plant der Eigentümer einen Verkauf und will die Wohnung lieber leer inserieren?
Plant der Eigentümer einen Verkauf und der Käufer steht schon fest?
Ist der Verkauf schon durch und der neue Eigentümer hat ihm gekündigt?
Und wo sind da die Kündigungsgründe?
siehe 573 BGB ggf greift auch da die erleichterte Kündigung, aber du hast recht, man kann nur Raten. daher Rate ich den Fragesteller die Frage neu und detailliert zu stellen.
Oder aber, es gab eine Zwangsversteigerung. Dann könnte der Erwerber vorzeitig kündigen (§ 57a Zwangsversteigerungsgesetz), sofern die sonstigen Vorgaben erfüllt sind. Will sagen: so lange der Fragesteller dazu nichts schreibt oder fragt, sind Spekulationen müßig.
Was sagt denn der Mietvertrag? Musst du bei Auszug renovieren? Der Mietvertrag wurde vom Käufer so übernommen. Es steht also im Mietvertrag, ob du bei Auszug Wände zu streichen hast.