Wohnung gekauft, Betriebskostenabrechnung

Gudrun, was ich trotzdem nicht verstehe: Der Voreigentümer bekam ja die Nebenkosten der Wohnung mit der Miete bezahlt. Sagen wir mal 120 Euro monatlich. So. Und dann zahlt dieser wiederum an die Hausverwaltung 190 Euro Wohngeld (Hausgeld) Wieso muss man die Nebenkosten dann vom Voreigentümer verlangen?

Auweia Melli, diese Frage hätte eigentlich(!) jetzt(!) nicht mehr von Dir kommen dürfen! :wink:

Du verlangst nicht die Nebenkosten, sondern die Vorschüsse.

Der Voreigentümer hat für 6 Mon. (Jan-Juni) Vorschüsse vom Mieter kassiert, muß aber aufgrund des Whgs.verkaufs keine Abrechnung mit dem Mieter machen.

Du kassierst für 6 Mon. (Juli-Dez) Vorschüsse vom Mieter, mußt aber über 12 Monate (Jan-Dez) mit dem Mieter abrechnen.
Das bedeutet: nicht nur die Kosten über 12 Monate, sondern auch die Anrechnung von 12 Vorschüssen. Der Mieter hat schließlich 12 Vorschüsse gezahlt (bzw. wird noch zahlen).

Bei der Grundsteuer ist es das gleiche in grün - nur umgekehrt!
Voreigentümer hat Grundsteuer für 6 Mon. (Jan-Juni) gezahlt, die der Mieter auf der Kostenseite hat (zus. mit Deinen 6 Mon. Grundsteuer) und die somit von Dir kassiert werden, Dir aber nicht zustehen, weil Du sie nicht ausgegeben hast. Die 6 Mon. (Jan-Juni) mußt Du dem Voreigentümer erstatten.

Bitte bring’ nix durcheinander! :wink:
Du hast ein Vertragsverhältnis mit der WEG-Verwaltung, die mit Dir das Hausgeld abrechnet, egal ob die Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist.
Du hast ein davon völlig unabhängiges Vertragsverhältnis mit Deinem Mieter, mit dem Du die Mieter-Nebenkosten abrechnest.

Gruß
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