Wohnung gekauft, Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich habe eine Wohnung zum 01.07. diesen Jahres gekauft. Die Wohnung war und ist vermietet. Ich und der Mieter haben uns (sicherheitshalber) zum Stichtag 01.07. die Zählerstände der Wohnung aufgeschrieben. Das Haus hat eine Hausverwaltung. Wer macht jetzt die Betriebskostenabrechnung bzw. wer muss mit wem abrechnen? Es findet demnächst eine WEG-Eigentümerversammlung statt.

Danke für hilfreiche Kommentare.

Gruss, Melli

hi,

da redet man vielleicht mal mit der Hausverwaltung.

Es kann schon sein, gegen ein Entgelt, dass die gleiche eine für den Mieter erstellen.

Die wissen so ohne weiteres ja nicht, was dein Mieter an Nebenkosten zahlt und was im Mietvertrag festgelegt wurde. Die Frage erübrigt sich eigentlich grundsätzlich.

Es gibt aber auch Hausverwaltungen, die sich um die komplette Vermietung kümmern.

grüße
lipi

Hi.

Im Normalfall macht das die Verwaltung. Die Zählerstände abzulesen ist eigentlich nicht von Bedeutung, da der Mieter nicht gewechselt hat. Schadet aber auch nicht. Letztlich wird die Hausverwaltung dafür bezahlt, dir als Eigentümer diese Arbeit abzunehmen.
Alle Zählerstände werden der Verwaltung mitgeteilt (meist durch von ihr beauftragte Unternehmen) und diese erstellt dann die Betriebskostenabrechnung.

Nein? Wofür ist die Hausverwaltung denn zuständig?

hi,

nein, niemand ist gezwungen seinen Mietvertrag über eine Eigentumswohnung durch eine vorhandene Hausverwaltung verwalten zu lassen.

Vorrangig kümmert sich die Hausverwaltung ums Haus. Oft auch um die Mieter, mit allem was dazu gehört. Incl. Kündigung und Vermietung.
Aber ganz sicher nicht, weil jeden Tag die Sonne scheint. Dafür wollen die bares.

grüße
lipi

Natürlich, das hab ich aber auch geschrieben.

Auch das mag stimmen, aber dieser Eigentümer muss doch was am Sender haben. Zumal es einen (denke ich mal) Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung geben wird. Da sehe ich keinen Sinn. Hab ich auch so noch nie erlebt.

hi,

ich Unterscheide zwischen Eigentümer und Eigentümer sowie Vermieter.

Wenn eine Verwaltung auch die Aufgaben der Vermieter übernimmt ohne dies zusätzlich in Rechnung zu stellen wäre ich als Eigentümer der das Eigentum selbst bewohnt relativ sauer.

Für mich ist das eine eigenständige Leistung zwischen Hausverwaltung und Vermieter und hat erstmal nix mit der Leistung zwischen WEG und Hausverwaltung zutun.

Oder wird das in der Regel vermischt und der WEG aufs Auge gedrückt?

dem widerspreche ich ja nicht.

die Frage war: wer machts?
Die Antwort kann nur sein: kommt darauf an, geht beides.

grüße
lipi

Ok. Darauf einigen wir uns. Obwohl ich nach wie vor der Meinung bin, Betriebskostenabrechnung ist Sache der Verwaltung.

gut, soweit also die Fakten.

Das war zwar nicht nötig, ist aber dennoch kein Fehler.
Ich entnehme daraus auch, daß Du Deine Wohnung selbst verwaltest.

Die Betriebskostenabrechnung muß immer vom aktuellen Eigentümer für den gesamten mit dem Mieter vereinbarten Abrechnungszeitraum gemacht werden.

Die Hausverwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig.
Eine ET-Wohnung ist jedoch Sondereigentum.

Die Hausverwaltung wäre daher für die Betr.kosten-Abr. eines Mieters nur zuständig, wenn der Wohnungs-Eigentümer einen Vertrag über Sondereigentum-Verwaltung abgeschlossen hätte.
In so einem Fall bräuchte sich der Whgs.eigentümer um gar nichts zu kümmern.

Du als jetziger Eigentümer mußt mit dem Mieter über 12 Monate abrechnen.
Du als jetziger Eigentümer mußt vom Voreigentümer den entsprechenden Betrag der Mieter-Vorschuß-Zahlungen einfordern. Dieser Betrag steht Dir zu!
Wenn der Abrechnungszeitraum des Mieters 01.01 bis 31.12. ist, dann wären das die Vorschüsse von 6 Monaten.

Schau mal in Deinen Kaufvertrag, ob das nicht so wie von mir beschrieben unter „Übergang Lasten“ dort aufgeführt ist.

Aha.
Für die Betriebskosten 2017 ist dieser Termin unerheblich, denn es wird über die WEG-Jahresabrechnung 2016 abgestimmt.
Die Zahlen für 2017 kommen dann erst bei der Versammlung im nächsten Jahr dran und dann kannst Du erst die Betr.kosten-Abr. für den Mieter machen.

Aber der jetzige Termin ist eine gute Gelegenheit, Dich mit dem Voreigentümer über die Mieter-Vorschüsse zu verständigen.

P.S. Die bisherigen Antworten kannst Du alle vergessen. Da weiß keiner, wie es geht! :wink:

Gruß
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Ja. genauso ist es.

Nein, nie.

Gruß
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Nein, ist sie nicht.
Die WEG-Verwaltung macht eine WEG-Jahresabrechnung samt ET-Abrechnungen.
Die ist/sind völlig unabhängig davon, ob eine Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist. Dort gibt es auch Positionen, die nichts mit den Betriebskosten zu tun haben und die daher nicht Mieter-umlagefähig sind.

Daraus ergibt sich, daß ET-Abrechnungen und Mieter-Betriebskosten-Abrechnungen was völlig verschiedenes sind.

Gruß
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Huhu Gudrun, also ich muss vom Voreigentümer die Vorschüsse von diesem Jahr bis Juli einfordern um dann im Dezember richtig abzurechnen ? Richtig? Habe mal in den Kaufvertrag geschaut. Da steht : „Die Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter wird derjenige vornehmen der am Ende des Abrechnungszeitraumes mittelbarer Besitzer des Vertragsgegenstandes ist. Der andere Vertragsbeteiligte hat etwa empfangene Nebenkostenvorauszahlungen , soweit sie die aufzuschlüsselnden umlegungsfähigen, durch den Verkäufer getragenen Nebenkosten übersteigen, ggf. mit der Kaution an den Käufer herauszugeben“.

Da fällt mir ein dass ich auch noch keine Kaution bekommen habe von dem Voreigentümer, ich habe ihn daran erinnert aber noch nix bekommen. :pensive:

Du verwechselst WEG-Verwaltung mit Miethaus-Verwaltung.

Wenn Mieter von ET-Wohnungen direkt auf das Konto des ET zahlen, dann hat die WEG-Verwaltung keinerlei Kenntnis wie hoch die Miete + wie hoch die Vorschüsse sind.
Das braucht sie auch nicht zu wissen.

Gruß
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Hää?

Wovon redest Du?
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Nein. Zählerstände sind nur Zählerstände, sonst nix.

Die Zählerstände (Wasser, Allgemeinstrom, Gas) werden von der Verwaltung den Versorgern mitgeteilt, damit diese ihre Rechnungen schreiben können.

Die WEG-Verwaltung macht keine Betriebskosten-Abrechnung.
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moin,

darüber, dass viele Hausverwaltungen im Sinne der WEG auch nebenher Mietverwaltung anbieten.

Macht ja durchaus Sinn sich da mal zu Informieren wie die Konditionen sind.

grüße
lipi

Hi,

nicht ganz! :wink:
bis Juni - vorausgesetzt derselbe Mieter hat auch im Jan. da schon drin gewohnt.
Nicht „im Dezember“, sondern bis Dezember richtig abzurechnen.
(Die Abrechnung kannst Du erst im nächsten Jahr machen, wenn Du aufgrund Deiner ET-Abrechnung die Kosten kennst.)

Meine Rede!

Guter Notar. Hat an alles gedacht.
Ich bei meiner vorigen Antwort nicht! :wink:

Der steht zu;
Mieter-Vorschüsse (für 6 Monate) minus Grundsteuer (für 6 Monate) plus Kaution.

Kaution mußt Du incl. Zinsen für die gesamte Mietzeit des Mieters fordern (nicht nur für 12 Monate), denn darauf hat der Mieter Anspruch bei Ende des Mietverhältnisses.
Kommt also drauf an, wie die Kaution bisher „gelagert“ wurde (in der Kasse oder als Sparbuch), ob da irgendwer Zinsen errechnen muß oder der Betrag jetzt schon feststeht.

Zahlst Du als Eigentümer außer Grundsteuer noch was direkt, was nicht im Hausgeld enthalten ist, aber Betriebskosten sind? Vielleicht Müll? Dann müßte das auch noch abgezogen werden.

Schreib’ nochmal, mach ihm die Rechnung auf und setze eine Zahlungsfrist.

Gruß
.

1 Like

Dir steht zu:

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Magst Du mir mal erklären, wie Du auf so eine Aussage kommst? Ich habe nämlich gerade gestern die Betriebskostenabrechnung für meine vermietete Eigentumswohnung bzw. die darin wohnenden Mieter erstellt und fand das weder besonders zeitaufwendig noch übermäßig kompliziert. Ich bekomme mit der Jahresabrechnung auch eine Aufstellung darüber, welche Ausgaben umlagefähig sind und welche nicht. Ich übertrage den ersten Block in eine Excel-Tabelle, packe die Grundsteuer noch dazu, lasse die Differenz zwischen den Ausgaben und den gezahlten Vorauszahlungen von Excel berechnen und verschicke das ganze mit zwei Zeilen Text an meine Mieter. Worin der Vorteil darin liegen sollte, eine Schleife über die Hausverwaltung zu drehen und dafür auch noch Geld zu bezahlen, erschließt sich mir nicht.

Daß die Hausverwalter die Abrechnung für etwaige Mieter erstellt und die Vermieter das nicht selbst machen dürfen, darf die ET-Versammlung überhaupt nicht beschließen, weil diese Frage weder die anderen Eigentümer noch die Gemeinschaft tangiert.

Was? Daß der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellt? Ich hatte - wenn ich mich recht entsinne - vier Mietwohnungen und in allen Fällen kam die Abrechnung - teilweise sogar handgeschrieben - vom Vermieter.

Mir scheint, Dir sind die Abläufe allenfalls vage bekannt. Die Abrechnung für Heizung und was ggfs. noch daran hängt (Warm- und/oder Kaltwasser, Abwasser) wird von einem externen Dienstleister erstellt (bekannt sind da u.a. Techem, die Meßprofis, Tennié und Gores). Diese geht dann an den Hausverwalter, der die Werte in die Jahresabrechnungen für die einzelnen Wohnungen übernimmt.

Zusätzlich KANN die Hausverwaltung auch die Betriebskostenabrechnung für vermietete Wohnungen erstellen, aber das passiert erstens gegen Entgelt und zweitens sind dafür zusätzliche Informationen erforderlich, die der Vermieter an die Verwaltung übermitteln muß (u.a. die Grundsteuer als umlagefähige Ausgabe).

Wie Gudrun auch schon schrieb, scheinst Du bei Deinen Ausführungen die Mietshausverwaltung (d.h. einer Person oder Personengruppe gehört ein Haus mit mehreren Wohnungen und läßt einen Dienstleister alles erledigen, was damit zusammenhängt) mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwechseln.