Hallo,
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Mich interessiert folgendes:
Ich würde mir gerne zur Altersvorsorge ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Ich bin verheiratet und das Haus in dem ich jetzt wohne hat mein Mann noch vor der Hochzeit gebaut. Sollte es irgendwann einmal zu einer Scheidung kommen, was man ja nie vorraus sehen kann, würde ich gerne sicher gehen dass ich eine Bleibe habe.
Das Haus/die Wohnung würde ich von meinem späteren Erbe kaufen
Der Zeitpunkt steht schon fest?
und dann erst mal vermieten.
Nun meine Frage(n):
-Wird die Anlage im Falle einer Scheidung mit in mein Vermögen eingerechnet?
Jein. Zu „Deinem“ Vermögen gehört es zweifellos. Die Frage ziel sicher auf den Zugewinnausgleich ab. Da wird die Anlage insofern einbezogen als eben der Wert der Anlage seit dem Erbe gestiegen ist.
Beispiel: 300.000€ geerbt, Haus dafür gekauft. Wert des Hauses bei Scheidung 350.000€ = 50.000€ Zugewinn.
-Wie schwer wird es, die Mieter des Hauses/der Wohnung dann wegen Eigenbedarf zu kündigen?
Kommt drauf an, wie die Mieter reagieren. Wenn die ohnehin wegwollen oder ihnen eine Alternativangebot unterbreitet wird, kann es sehr leicht sein und schnell gehen. Wenn das Teil schon lange an den Mieter vermietet ist, kann es aber im günstigsten Fall auch schon mal 9 Monate dauern. (außerordentliche Kündigung mal ignoriert) Das kann schonmal ganz schön lange sein. Wenn das Kündigungsschreiben schon falsch war, kann es passieren, dass sich das Ganze ewig hinauszögert.
Damit es eine Anlage für die Altersvorsorge mit beabsichtigter Eigennutzung ist, sollte natürlich eine Lage und Ausstattung gewählt werden, die auch altengerecht ist. 3. Etage ohne Fahrstuhl und meilenweit keine Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte etc. können da schon Mist sein.
Grüße