Wohnung links oder rechts - knifflige Frage

Hallo,

anbei findet Ihr eine Skizze unseres Treppenhauses, EG und OG. Ich habe nun von Wohnung 1 und 2 jeweils einen Mietvertrag vorliegen. Wohnung 1 ist mit „EG links“ und Wohnung 2 mit „1. OG rechts“ bezeichnet.
Nun gibt es ja konkurrierende Regeln, wie die Wohnungen nach links oder rechts zu bezeichnen sind. Mir bekannt sind folgende:
a) nach Ansicht von der Straße oder
b) der Haustür aus oder
c) nach Ansicht von der letzten Treppenstufe aus, die zur Etage führt.
Fällt jemandem eine konsistente Regel ein, nach der beide Wohnungsbezeichnungen richtig wären?

Nach allen 3 o.g. Regeln wäre Wohnung 1 mit „EG rechts“ zu bezeichnen.
Unsere Hausverwalterin sagte, Regel c) gelte hier. Danach wäre wiederum Wohnung 2 mit „1. OG links“ zu bezeichnen.

Sind nun beide Mietverträge falsch oder nur einer, oder gibt es eine mir noch unbekannte Regel, nach der beide richtig wären?

Vielen Dank!



hi,

darum nummeriert man Wohneinheiten auch durch.

Blick Richtung Ausgang bzw. Fluchtrichtung würde passen.

Wohnungen 1 und 2 ist von dir gewählt, oder? Weil das kann auch nicht passen, wenn sich im EG 2 Wohnungen befinden.

nicht zweifelsfrei zuzuordnen, wenn es nicht einen Plan gibt, in dem die Bezeichnungen und deren Lage eingetragen wurden.
Irrt sich hier auch ganz sicher niemand mit der Lage der Wohnung?

viel Erfolg
lipi

Es gibt 2 übliche Zuordnungen für „rechts und links“.

Die eine orientiert sich daran, wie man im Treppenhaus vor den Wohnungstüren steht, die andere (und eher unüblich) an der Ansicht von der Strasse oder dem Hauseingang her.

In beiden Fällen wäre hier die Bezeichnung der Wohnung 1 „EG links“ inkonsistent.

Für Wohnung 2 „1.OG rechts“ wäre die Hauseingangsregel passend.

Ich vermute einfach mal, dass hier rechts und links für EG und 1.OG vertauscht wurden und es richtig „EG rechts“ und „1.OG links“ heissen muss.

Egal, von wo aus man betrachtet, aber laut Skizze liegen die beiden Wohnungen übereinander. Wieso sollte die eine „rechts“ und die andere „links“ sein, wenn man sie aus derselben Richtung betrachtet?

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Weil man vom Eingang/ Treppenhaus kommend die betreffende EG-Wohnung rechterhand hat und wenn man das Treppenhaus „von hinten“ hochkommt, die Wohnungstür im OG linkerhand hat.

Das ist ganz und gar nicht ungewöhnlich und das erlebe ich in Berlin alle Tage, wenn ich als Monteur einen Auftrag mit Angabe der Wohnungslage habe.

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Das ist eine interessante Möglichkeit. Rein theoretisch eine passende Regel, Glückwunsch. Danach hatte meine logische Neugier gesucht.

Ganz praktisch aber habe ich von solcher Regel noch nie gehört.
Ich vermute, dass in unserem Haus die häufige Regel c) gilt, wie die Verwalterin ja auch sagte, allerdings bei beiden Wohnungen rinks und lechts verwuchselt wurde.
Die Verwalterin hat übrigens auf den Abnahmeprotokollen Regel-c)-konform auch „EG rechts“ und „1. OG links“ geschrieben.
Und selbst die Zentrale der Verwaltung hat zumindest auf der neuen Wohnungsgeberbestätigung „1. OG links“ geschrieben.
Also ganz praktisch habe ich inzwischen genug Hinweise gefunden, dass beide Mietverträge schlichtweg falsch sind.

hi,

also ich auch nie, :wink:

möglich wäre auch d) jemand hat sich mal verschrieben und es wurde nie geändert.

grüße
lipi

Hi,

wenn es Mietverträge sind, dann ist die Lagebezeichnung in beiden Fällen verkehrt.

Für Mietverträge gilt: wie man die Treppe hochkommt, also Deine Regel c) und somit in Deinem Fall konkret:
Whg. 1 = EG rechts und Whg. 2 = 1. OG links
Btw. Strom- und Gasversorger und auch die Heizungsablese-Dienstleister verwenden genau diese Lagebezeichnung.

Die andere Regel (von der Straße bzw. der Haustür aus) wird von Notaren bei Teilungserklärungen und bei Eigentumswohnungs-Kaufverträgen verwendet.
Da wäre dann Nr. 1 = EG rechts und Nr. 2 = 1. OG rechts.

Es ist also durchaus normal und üblich, daß jemand eine ET-Wohnung kauft, z.B. 2. OG links und diese dann als 2. OG rechts vermietet.

Unsere Hausverwalterin sagte, Regel c) gelte hier. Danach wäre wiederum Wohnung 2 mit „1. OG links“ zu bezeichnen.

Hat sie ja auch recht damit, Wenn sie das aber so weiß, dann verstehe ich nicht, warum sie Dir anderslautende Mietverträge vorgelegt hat?

Gruß
.

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Und?
Das wird in der Hauverwaltung garantiert so gemacht.
Nur an den Wohnungstüren steht die entsprechende Nr. nicht dran!

Gruß
.

Deswegen gibt es auch Pläne, in denen solche Nummern stehen. Die sind dann z.B. Anlage zur Teilungserklärung.

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Vielen Dank für die neue Information, dass es zwischen Kauf und Miete unterschiedliche Regeln gibt.

Nicht sie persönlich hat die Mietverträge gemacht, sondern die (große) Hausverwaltung. Sie selbst hat nur die Wohnungsabnahmen gemacht. In ihrem Protokoll hat sie es auch richtig vermerkt.

Seit 22 Jahren arbeite ich mit Wohnungsgenossenschaften zusammen. Es kommen 2 Möglichkeiten infrage: 1.) Man steht vor der Hauseingangstüre, dann wäre deine Wohnung die Zuordnung EG, rechts. Einige WGs stellen es so, dass sie von Eingang nach Außen treten und haben die Hauseingangstüre im Rücken, dann wäre die Zuordnung EG, links.
2.) Das haben nun 6 Firmen nach diesen Kriterien zugeordnet. Wir mussten anfangs nur fragen wie sie es ab Hauseingangstüre wollen. Raus-oder Reingehen?

Mensch, dann hättest du uns das schon vor 6 Jahren verraten können, als die Anfrage noch halbwegs aktuell war!

Servus,

und warum hast Du ihm das nicht vor 6 Jahren gesagt? Jetzt grämt er sich.

Gruß
Ralf

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