Hallo,
anbei findet Ihr eine Skizze unseres Treppenhauses, EG und OG. Ich habe nun von Wohnung 1 und 2 jeweils einen Mietvertrag vorliegen. Wohnung 1 ist mit „EG links“ und Wohnung 2 mit „1. OG rechts“ bezeichnet.
Nun gibt es ja konkurrierende Regeln, wie die Wohnungen nach links oder rechts zu bezeichnen sind. Mir bekannt sind folgende:
a) nach Ansicht von der Straße oder
b) der Haustür aus oder
c) nach Ansicht von der letzten Treppenstufe aus, die zur Etage führt.
Fällt jemandem eine konsistente Regel ein, nach der beide Wohnungsbezeichnungen richtig wären?
Nach allen 3 o.g. Regeln wäre Wohnung 1 mit „EG rechts“ zu bezeichnen.
Unsere Hausverwalterin sagte, Regel c) gelte hier. Danach wäre wiederum Wohnung 2 mit „1. OG links“ zu bezeichnen.
Sind nun beide Mietverträge falsch oder nur einer, oder gibt es eine mir noch unbekannte Regel, nach der beide richtig wären?
Vielen Dank!