Ummelden der Wohnung nach dreieinhalb Jahren
Hallo Guten Tag:
Aufgrund von Erkrankungen gegenüber Behörden u.a. Angsterkrankungen (Gutachten 2015 vorhanden Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung, Agoraphobie F40.00, Spezifische (isolierte) Phobien (F40.2) und Diagnose meines Arztes in der Bescheinigung von 03.01.2020 Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung) habe ich die Wohnung, die ich vor fast dreieinhalb Jahren bezogen hatte, nicht bei der Meldebehörde (Bürgeramt) umgemeldet.
Diese Wohnung wurde Mitte Februar 2020 von Gerichtsvollzieher geräumt.
Ich habe jetzt bis vor 10.05.2020 in Notunterkünften und Obdachlosenunterkunft gelebt und seit 10.05.2020 habe ich diese NEUE Wohnung gefunden. Der Vermieter wird mir die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung) unterschreiben.
Ich habe eigentlich Nichts gegen Bußgeld, weil ich ein Vergehen begangen habe und dafür muss man die Strafe in Forum von Bußgeld bezahlen.
Ich bin leider mittellos und muss aus gesundheitlichen Gründen Sozialleistungen beziehen.
Ich bringe meine Erkrankungen hier deswegen an, ob es möglich wäre, damit ein mögliches Bußgeld aus eben diesen Gründen (Krankheiten) und der Mittellosigkeit abzuwenden und ob das Forum und die Experten einen Weg sehen, wie ich das so gestalten kann, dass ein mögliches Bußgeld abgewendet werden kann. Das ist die 1. Frage an das Forum und Experten hier.
ODER:
Ich bin mit einem Bußgeld grundsätzlich einverstanden. Wäre es dann aus diesen Krankheitsgründen und der Mittellosigkeit möglich, dass man die Zahlung eines möglichen Bußgeldes auf die Zeit verschiebt, wenn ich wieder Einkommen habe und gesundheitlich einigermaßen auf die Beine komme.
Mein Leben wird demnächst auch aufgearbeitet und das ist wieder eine sehr große Hilfe auf dem Weg der Genesung.
Wäre eine Verschiebung der Zahlung möglich? Überhaupt?
Das ist die 2. Frage an das Forum und Experten.
Wie kann ich in dieser Lage mit dem Thema selbst umgehen? Wie kann man das Ganze wegen der neuen Wohnung denn handhaben?
Das ist die 3. Frage an das Forum und Experten.
Gäbe es oder gibt es eine Verbindung zwischen Räumung der Wohnung und Melden/Ummelden einer Wohnung? Wird man bei der Behörde für Ummelden (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt) wissen, dass diese Wohnung durch Gerichtsvollzieher geräumt worden ist?
Das ist die 4. Frage an das Forum.
Das ist die Zeit, wo alle Behördenrückstände JETZT nachgeholt werden müssen.
Das Ganze macht mir sehr große Angst, verschlechtert mein Gesundheitszustand sehr sehr. Man stellt sich ja dem Leid, was man erlitten hat.
Falls Fragen sind, bitte fragen. Danke.
Man muss bei der Anmeldung angeben, auf dem Formular, wann der Auszug aus der alten Wohnung war und wo die alte letzte Wohnung war (Adresse).