Hallo Zusammen
ich bin „normaler“ Angestellter. und lebe in einer Eigentumswohnung.
Möchte aber eine 1-Zimmer-Wohnung mieten, zur ausschließlichen Untervermietung (z.B. Airbnb).
Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?
Kauf Dir ´ne Wohnung und nimm nicht potentiellen Mietern mit Deinem Bereicherungsversuch Wohnraum weg!
Wobei selbst mit ´ner Eigentumswohnung das Unterfangn ein fragwürdiges ist! Ramses90
um meine Frage zu konkretisieren:
Ist für dieses Vorhaben aus Sicht des Finanzamtes ein Gewerbe erforderlich?
Nein, nicht zwingend. Sofern die Einnahmen eine bestimmte Grenze unterschreiten, reicht die Angabe der Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung.
Aber zu beachten gilt auch: Du brauchst die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.
Sowie je nach Stadt eine ausdrückliche Genehmigung der Verwaltung auf Zweckentfremdung.
Warum? Stellst Du in Abrede, daß es Bedarf für kurzfristige, möblierte Wohnungen gibt? Ich persönlich würde ein solches Angebot einem längeren Hotelaufenthalt immer vorziehen. Z.B. der Küchenausstattung wegen.
Hallo!
Auch kurzfristige Vermietung ist Vermietung. Gewerblichkeit entsteht dann, wenn beispielsweise Nebenleistungen erbracht werden, Frühstück o.ä., wodurch ein Beherbungsbetrieb mit hotelähnlichem Charakter entstünde. Auch bei sehr häufigem Mieterwechsel mit Reinigung der Räume durch den Vermieter ö.ä. kann gegebenenfalls die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten werden.
Der Praktiker bleibt hierbei tiefenentspannt. Erstmal Vermiertungseinkünfte erklären und schauen, was das Finanzamt daraus macht.
Umsatzsteuerpflichtig wäre das ganze schon, aber gegebenenfalls gilt die Kleinunternehmerregelung.
Schöne Grüße!
Das ist mir vollkommen wurscht ob oder dass es Bedarf dafür gibt! In meinen Augen gehört das vom Gestzgeber schlichtweg verboten!
Wohnraum hat ausschließlich lang- oder längerfristig darin lebenden Mietern zur Verfügung zu stehen.
Wahrscheinlich wäre meine Meinung dazu eine andere wenn es Deutschlandweit bezahlbaren Wohnraum für alle gäbe, gibt es aber nicht. Und deswegen muss, meiner Mienung nach, das Profitdenken von diesen Kurzzeitvermietern ausgebremst werden. ramses90
Danke Pierre und nurmitlesen!
Danke für die kompetente Antwort.
Alle anderen Antworten sind schwer zu verdauen
Das muss noch viel schwerer zu verdauen sein um solche Leute davon abzubringen in eindeutiger Bereicherungsabsicht Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anzubieten! ramses90
Servus,
hierzu recht interessant, obwohl erstinstanzlich, FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.1.2010, 14 K 1355/06 B: Selbst ganz typische Beherbergungsleistungen wie Reinigung/Endreinigung, Gestellung von Bettwäsche und Handtüchern etc. reichen noch nicht für einen Gewerbebetrieb, wenn keine hierfür typische besondere Organisation notwendig ist.
- Diese ziemlich radikale Auffassung wird allerdings kaum einen anderen Richter so sehr interessieren…
Schöne Grüße
MM