Hallo Zusammen,
ich habe eine Wohnung mit 2 Stellplätzen und möchte diese mit nur 1 Stellplatz verkaufen.
Meine Frage: wenn es im Kaufvertrag nur ein Stellplatz angegeben wird brauche ich eine zusätzliche Urkunde für den zweiten? Wird es dann automatisch erstellt oder muss ich erst splitten und eine extra Urkunde für die 2 Stellplätze haben? In meinem Kaufvertrag sind beide Stellplätze aufgeschrieben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Du hast also Sondereigentum an einer Wohnung, sind die Stellplätze auch Sondereigentum oder hast du nur Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen.
Wenn diese Sondereigentum sind, sind sie Vermutlich auch im Grundbuch der Wohnung enthalten. Somit sind diese nur Trennbar, wenn das Alte Grundbuch geschlossen wird und zwie neue eröffnet werden. Dies ist bei einer Eigentumsanlage ein erheblicher Aufwand.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist mein Eigentum.
Was soll ich verstehen unter „erheblicher Aufwand“?
Rechtlich oder finanziell?
Die Wohnung oder ein Grundstück, was zufällig bebaut ist? Denn in de Regel verkauft man ein Grundstück und kein Haus.
hängt von der Konstellation ab. aber öffentliche Vermessung, Bestätigung von Bauamt (nebst Baupläne) ect wird mal schon benötige
Es ist eine Wohnung (in einer Anlage) mit 2 Stellplätzen in der Tiefgarage.
Nur wir haben 2 Plätze - alle anderen Eigentümer haben je 1 Stellplatz.
Warum es so ist? Kann ich nicht sagen.
Da wir jetzt die Wohnung verkaufen möchten, und der Käufer nur 1 Stellplatz benötigt bzw
keine 2 bezahlen möchte, stellt sich die Frage, ob sich er Aufwand lohnt bzw machbar ist.
Sehr schön, und die Stellplätze sind nun Sondereigentum, oder hat man Sondernutzungsrecht an diesen?
Es ist mein Eigentum.
Viele verstehen Eigentum und Besitz nicht.
Gehen wir davon mal aus, dass ganze ist im Grundbuch der Wohnung mit inkludiert, glaubst du die anderen Eigentümer würden eine Neuaufteilung der eigentumsanlage zustimmen.?
Wenn ja, Baupläne erstellen für die Abgeschlossenheitserklärung für die Wohnung, dann nur mit einen Stellplatz, den Stellplatz ja nach Konstellation zum Gemeinschafteigentum oder Sondereigentum erklären, dafür dann ggf auch ein Extra Grundbuch anlegen.
Das Ganze vom Bauamt bestätigen lassen. Von Notar Festzurren lassen inkl der anderen Eigentümer, das Ganze zum Grundbuchamt eintragen lassen.
als sinnvoll sehe ich das nicht an, da ist es für den Käufer besser, den Stellpaltz mit zu erwerben und ggf. zu vermieten. Wenn der Käufer nicht will, dann halt an ihn nicht verkaufen.
Vielen lieben Dank
Es kann natürlich sein, dass auch ich den Unterschied nicht erkenne aber habe jetzt eine Vorstellung, was wir machen können. Das war sehr hilfreich.
Liebe Grüsse
Bitte, der Aufwand lohnt sich aber vermutlich nicht, bei einer Fläche von ca 2,55 * 5 m =12,75 M². wie hoch ist bei euch der Bodenrichtwert?
Was hast du denn nun vor?
Bodenrichtwert - Wohnbauplätze: 180,00 Euro/m² , wenn ich es richtig sehe.
Ich werde, erst, schauen, ob der Käufer doch 2 Plätze kauft und, wenn nicht, dann
schauen wir mal, was man beim Grundbuch sagt.
Vor den Verkauf Bitte schauen, den Grundbuchauszug solltest du haben, du hast das ja gekauft. Nicht dass du sachen Verkaufst die dir Garnicht gehören.
Genau das war mein Plan Danke nochmal
Nö! Es ist Dein Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums in der Form eines Stellplatzes zu nutzen, das ist was anderes
Hallo,
abgesehen davon, dass Du im Grundsatz völlig Recht hast, ist das Bilden eines eigenen Grundbuchs für Sondereigentum nach §6 WEG ausgeschlossen, da ohne den zu ihm gehörenden Miteigentumsanteil kein Eigentum daran begründet werden kann. Man müsste also echtes Teileigentum begründen und das dürfte bei einem simplen TGa-Stellplatz an der Abgeschlossenheit nach § 1 (3) WEG scheitern.
Gruß vom
Schnabel