Moin ich möchte meine Eigentumswohnung nach 10 Jahren verkaufen.
Es ist noch eine Grundschuld von 50.000 Euro drauf.
Von dem Gewinn möchte ich die 50.000 ablösen. Wie wird das geregelt? Danke
Der Grundbucheintrag wird erst dann vorgenommen, wenn die Restschuld abgelöst ist. Ist aber kein Problem. Ich habe schon mal ein Haus so ver- und ein anderes ebenso ge-kauft.
Gruß
Ann da Cava
Dankeschön. Aber ich kann die Summe ja erst bezahlen wenn ich das Geld aus dem Verkauf habe.
Ja, natürlich.
Als erstes suchst du dir einen Käufer. Wenn du den hast, gehst du zum Notar und setzt mit ihm den Kaufvertrag auf. Der weiß auch, wie man das mit der Restschuld macht. Das ist sein täglich Brot.
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Aha ok jetzt habe ich es verstanden. Schönen 4. Advent