Wohnung Untervermietung

Hallo zusammen,

ich werde bald für zwei Jahre in ein betreutes Wohnheim ziehen. Da ich meine Wohnung ungern auflösen möchte, überlege ich, sie in dieser Zeit unterzuvermieten. Meine Frage dazu ist:

Ich habe gehört, dass der Vermieter eine Teiluntervermietung (also nur ein Zimmer) nur mit einem triftigen Grund erlauben muss, während er bei der kompletten Untervermietung der ganzen Wohnung auch ohne Grund ablehnen kann. Stimmt das?

Falls das so ist: Wäre es ein Problem, wenn ich offiziell nur das Zimmer untervermiete, aber mündlich mit dem Untermieter vereinbare, dass er auch die Küche mitbenutzen darf? Die Wohnung ist sehr klein und besteht ohnehin nur aus einem Zimmer, einer Küche, einem Bad und einer Toilette.

Danke für eure Hilfe!

Hi,

wie kann man auf die Idee kommen, von einer Ein-Zimmer-Wohnung nur das Zimmer ohne Küche und Bad unterzuvermieten?

Was ginge wäre Zwischenmiete, aber da bist du tatsächlich darauf angewiesen, dass der Vermieter das erlaubt. Wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als doch die Wohnung aufzulösen.

Gruß
Christa

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Untervermietung ? Wäre das nicht klappen

Hallo,

generell gilt für die Untervermietung von Wohnraum § 540 BGB:

Für eine Untervermietung von Teilen des Wohnraums gilt zusätzlich noch § 553 BGB:

Bei einer 1-Zi-Wohnung halte ich aber § 553 BGB für nicht anwendbar, da eine derart konstruierte „Teilüberlassung“

aus meiner Sicht grob mißbräuchlich wäre.

Ob überhaupt der Grund der Untervermietung ein „berechtigtes Interesse“ darstellt, bleibt dabei dahingestellt.

&tschüß
Wolfgang

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