Wohnung vermietet, aber nicht gemeldet

Hallo zusammen,
mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage:

Was hat man als Mieter für Rechte, wenn man in einer Wohnung wohnt, die nicht als solche angemeldet ist?

Und zwar wohnen mein Freund und ich seit September in einer Dachgeschosswohnung.
Das Haus besteht aus 3 Etagen. Die Wohnung ganz unten ist schon länger vermietet, in der mittleren wohnt der Vermieter.
Das Haus ist als 2-Familienhaus gemeldet.
Zu der Zeit, als wir den Mietvertrag unterschrieben haben, lief laut Vermieter der Antrag zur Anmeldung als 3-Familienhaus. Die Genehmigung wäre aber kein Problem
Nach 2 Wochen haben wir nochmal nachgefragt, ob er die Genehmigung jetzt hat. Daraufhin bekamen wir als Antwort, er hätte den Antrag abbrechen lassen. Er wolle das Haus lieber als 2-Familienhaus mit Einliegerwohnung anmelden, das sei günstiger.

Bis heute hat sich aber noch immer nichts getan (d.h. der Vermieter hat noch keinen neuen Antrag gestellt).
So langsam nervt das wirklich. Wir wollten uns eigentlilch ganz gerne mal beim Einwohnermeldeamt ummelden. Das ist aber so ja nicht möglich.

Was haben wir für Möglichkeiten? Ich sollte dazu sagen, dass wir ohnehin gerne wieder ausziehen würden. Mit dem Vermieter läuft auch sonst nicht alles so wie es sollte, und es tropft wegen der Schneemassen von den Dachschrägen in die Wohnung.
Wir hätten die Möglichkeit ab sofort eine andere Wohnung zu beziehen.
Müssen wir die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, oder könnten wir mit sofortiger Wirkung kündigen? Denn der Vermieter kommt ja seinen Verpflichtungen nicht nach.

Und kann das für uns irgendwelche Konsequenzen haben, dass wir beim Einwohnermeldeamt noch nicht umgemeldet sind?

Eine Frage unabhängig davon: Wir haben keine separaten Zähler. Der Vermieter meint, wir kämen mit unseren monatlichen Nebenkostenzahlungen nicht hin. Können wir verlangen, die Rechnungen mit den Verbräuchen der letzten Jahre einzusehen? Denn sonst können wir ja garnicht nachvollziehen, ob seine Aussage stimmt.

Ich würde mich über Antworten freuen.
Vielen Dank!

MfG
Fallea

Hallo aus Bernburg,

natürlich können Sie sich ummelden. Um Vermietersachen haben Mieter sich nicht zu kümmern! Die 3-Monate Kündigungsfrist sind einzuhalten! Mietmängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Frist setzen! Verstreicht die Frist ohne, dass eine Besserung eintritt können Mieter die Grundmiete mindern bis die ursprüngliche Mietqualität wieder hergestellt ist. Mieter haben bei den Nebenkosten das Recht der Einsichtnahme in die Originalzeichnungen, d.h. der Vermieter kann diese in der Hand behalten und dem Mieter zeigen. Gegen Gebühr sind meist Kopien der Originalzeichnungen erhältlich.

LG aus Bernburg

hi,

macht nicht lange rum, sondern geht zum Mieterbund und holt euch da ne beratung.

gruss
volker

Hallo Falea !
Oha… das ist ein richtig schwieriger Fall bei dem ich dir kaum helfen kann.
In Sachen 2 Familienhaus in der 3 Familien in 3 Wohnungen leben ist soviel zu sagen. Wende dich mal ans Finanzamt. Das ganze sieht nach Steuerhinterziehung aus. Ich würde eventuell sogar das dem Vermieter dann mitteilen das ihr auf dem Finanzamt angerufen habt wegen des 3 Familienhauses. Kann schon sein das er Euch dann sehr schnell los haben will.
ZUm Thema Einwohnermeldeamt kann ich dir gar nichts sagen. Was das für Konsequenzen haben kann weiß ich nicht aber ich denke schon das Konsequenzen für euch folgen könnten. ich würde ganz offiziell zum Einwohnermeldeamt gehen und den ganzen Fall schildern eventuell können sie euch sogar noch Ratschläge geben.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung ? Wenn ja dann am besten zum Anwalt gehen.
Grüße
Petra

Dass sie sich nicht gemeldet haben , ist nicht des Vermieters Problem .Das Meldeamt , hätte bestimmt ein Möglichkeit gefunden , Ihre Ummeldung anzunehmen.Ihren Mietvertrag können sie nicht fristlos kündigen , dazu müssten sie dem Vermieter erst über die oder die Mängel in Kenntnis setzen und zwar schriftlich , dann eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen .Selbst dann dürften die Mängel nicht derart schwerwiegend sein , dass ein fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre.

Die Modalitäten wie Betriebskosten zu zahlen sind und wie abgerechnet wird , musste in Ihrem Mietvertrag nachzulesen sein.Auf jeden Fall muss eine BK-Abrechnung plausibel und nachvollziehbar sein.

Gruss Robert

Moin, Moin
Leider kann ich da keine Verbindliche Andwort geben. Ich weiß das ihr euch trotdem anmelden könnt. Vor einigen Jahren hat eine fremde Person … wir kennen bis heute nicht die Person sich im Wohnhaus unseren Vermieter angemeldet. Wie lange . 2 Jahre ! Es ist erst durch die Post rausgekommen.
Wenn ihr euch anmeldet wird das seine Richtigkeit haben. Nur der Vermieter könnte zur Rechenschaft gezogen werden.
WILL DAZU AGEN DAS IST MEINE MEINUNG !
Gruß
Anne

Hallo,

der Vermieter möchte um seine Pflicht herum kommen.
Vermutlich will er Geld und Abgaben sparen, aber
insbesondere der Zusammenhang mit dem defekten Dach
und anderen „Macken“, wie dem nicht vorhandenen
separaten Zähler am Haus lässt darauf schließen, das
er um seine Verpflichtung, das Haus und Eure Wohnung
instand zu setzen, kommen will, und Euch somit zu
Gesetzeswidrigkeiten zwingt (In dem ihr Euch nicht
ummelden könnt!!!).

Meiner Meinung nach macht am Besten folgendes:

  1. SOFORT unmissverständliche Aufforderung
    (schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein oder
    persönlich übergeben im Beisein eines nicht
    involvierten, verlässlichen Zeugen) an den Vermieter,
    das Dach zu reparieren, einen Nachweis über die
    korrekte Anmeldung beim Amt zu erbringen, plus das er
    Euch mit sofortiger Wirkung Einsicht in ALLE
    Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre gewährt.
    Das MUSS er.

Alles andere, was er Euch erzählt, ist Quatsch!

Lasst Euch nicht weiter ausbeuten.

Kündigt ihm eine Minderung der Miete an, wenn er
nicht reagiert (Sucht im Web nach Präzedenzfällen,
an denen ihr die berechtigte Höhe der Minderung
in % festmachen könnt und bringt diese an.).

  1. Gebt dem Vermieter 2 Wochen Zeit, zu reagieren.
    Reagiert er entgegenkommend, MUSS er alle Eure
    berechtigt geforderten Einwände erfüllen.
    Ohne zu Zögern, und ohne Umschweife!

Tut er das nicht, wendet Euch umgehend an einen
kompetenten Anwalt (Bei wenig Kohle: Euch würde
auch Prozesskostenhilfe, sog. PKH gewährt - dann
müsst ihr für die Kosten nicht aufkommen.).
Der wird weitere Schritte einleiten.

Präventiv könnt Ihr Euch auch mal unverbindlich
vorher an eine Verbraucherzentrale in Eurer Nähe
wenden. Die Beratung kostet wenig und man wird Euch
sicher hilfreiche Tips geben.

  1. Von einer sofortigen Kündigung rate ich Euch ab.
    Erst einmal müssen die Versäumnisse Eures Vermieters
    gerichtlich belegt und nachgewiesen werden.
    Solange das nicht geschehen ist, steht Euer Vermieter
    leider im Recht und kann Euch belangen.

Trotzdem: Ihr seid keine wehrlosen Opfer, ihr zahlt
und ihr habt Rechte, die ihr für Euch einfordern
müsst.

  1. Wenn ihr keinen Bock auf den ganzen Stress habt,
    kündigt innerhalb der 3 Monatsfrist und seht Euch in
    aller Ruhe nach einer besseren Wohnung um.

TIP: Öffentlich geförderte Wohnräume z.B. über einen
Bau- und Wohnungsverein haben oft eine solide Qualität
zu einem günstigen Preis, und die Vermieter sind,
da genossenschaftlich organisiert, zuverlässig und
korrekt (Diese Erfahrung habe ich auch gemacht :smile:.

So! Viel Glück!
Und frohes Fest!

ich kann leider nicht helfen. wende dich an einen Anwalt, der Mietrecht als Spezialthema hat.

Grundsätzlich gilt, die Wohnräume sind so gemietet, wie besehen. Ihr habt also einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen. Nun möchtet ihr aus der Wohnung wieder raus, da ihr Mängel festgestellt habt. Das könnt ihr grundsätzlich sofort. Kein Mieter ist verpflichtet, die angemieteten Räume auch zu bewohnen. Miete müsst ihr allerdings bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen.

Es stellt sich somit die Frage, ob Ihr ein Recht auf sofortige Kündigung habt oder die Drei-Monats-Frist einhalten müsst. Dazu ist es wichtig, was im Mietvertrag steht. Deshalb rate ich euch dringend, in diesm Fall einen Rechtsanwalt oderr den Mieterverein aufzusuchen. Bei geringem Einkommen hilft auch die Rechtsauskunft bei den Gerichten. Ich kann euch nur zeigen, welche Schritte ihr unternehmen könntet.

Nun zu den einzelnen Fragen: Ummeldung. das könnt und müsst ihr machen, auch wenn der Eigentümer sie jetzt als Einliegerwohnung deklariert.
Zu den Mängeln ist folgendes zu sagen. Die Schäden, die ihr jetzt festgestellt habt (Wasserschaden durch undichtes Dach) müsst ihr dem Vermieter schriftlich melden und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen. Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass er etwas getan hat, habt Ihr ein Recht auf Mietkürzung und könnt die Euch entstandenen Schäden (Wasserflecken auf Möbeln oder eurem Teppich) bei ihm geltend machen.

Du schreibst, ihr habt keine separaten Zähler. Welche Zähler meinst du, Strom-, Heizungs- oder Wasserzähler? Dazu müsst ihr prüfen, was im Mietvertrag steht.

Wenn ihr unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist kündigt, braucht ihr eine Begründung nicht anzugeben. Die Kündigung wird von demjenigen unterschrieben, der den Mietvertrag unterschrieben hat, also evtl. beide.

Wegen einer fristlosen Kündigung besprechen Sie dies bitte mit einem Anwalt, Ich kann lediglich meine Erfahrungen von Mitglied zu Mitglied weitergeben. Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dies kann sein

  • Gefährdung der Gesundheit. Eine vorherige Abmahnung ist erforderlich.
  • erhebliche Umbauarbeiten (Dachreparatur von eurer Wohnung aus).

Eine zu hoch berechnete Wohnfläche berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung, wohl aber zur Kürzung der Miete. (siehe dazu „Berechnung der Wohnfläche bei Dachschrägen“) Wie vorzugehen ist, sagt euch ein Anwalt. Eine Richtigstellung der Wohnfläche wirkt sich auch auf die Betriebskosten aus.

Ich hoffe, ich konnte euch zeigen, was möglich ist.

Beste Grüße
Ingrid

Hallo Fallea,
vorab sei gesagt, das ich kein Anwalt bin.Von daher keine Gewähr für meine Antworten!!!

Zum Thema ummelden:
Ummelden müsst ihr euch in jedem Fall.Was die Genehmigung des Wohnraums angeht ist das nicht euer Problem.
Hier ein Auszug von der Seite „www.meldebox.de“:
„Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld (bis zu 500€)geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben.“

Zum Thema Kündigung:
Grundsätzlich gelten erst einmal die Kündigungsfristen, die in einem Mietvertrag angegeben sind.Es gibt dazu Sonderregelungen, die ihr aber am besten mit einem Anwalt beredet.Eine grindsätzlich Kostengünstige Lösung ist der Mieterbund, der auch bei Rechtstreitigkeiten kostengünstig eure Interessen vertritt.Eine Rechtberatung wird sich in eurem Komplexen Fall wahrsceinlich nicht vermeiden lassen und ich rate euch dringend dazu!!!
Hier ein Link zum Thema Kündigungen, der ein bißchen helfen könnte:
http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm

Zum Thema Mietmängel und Nebenkosten:
Hier solltet ihr auf jedenfall davon ausgehen, das ihr noch Probleme mit dem Vermieter bekommen werdet, wenn ihr euch keinen Anwalt nehmt. Das Hauptproblem ist, das ihr keinen eigenen Zähler habt.Normalerweise wird in solchen Fällen eine Pauschale in dem Mietvertrag festgelegt, die nicht einfach so geändert werden kann. Auch diese Änderungen müssen natürlich nachgewiesen werden.
Zu den Mietmängeln könnt ihr euch mal auf folgender Seite einen Eindruck verschaffen, was es für Miderungsmöglichkeiten gibt:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Die Mietminderungen sind grundsätzlich immer möglich. Allerdings empfehle ich auch hier, einen Anwalt oder den Mieterund einzuschalten. Tip: Der Mieterbund hat für solche Fälle extrem gute Gutachter, die für euch ein Gutachten dazu erstellen können. Das hilft dann immer ungemein bei Rechtsstreitigkeiten.

Ich würde mir an eurer Stelle auf jedenfall einen neue Wohnung suchen.Lasst euch aber auf jedenfall rechtlich beraten! Sonst kann das ganze bei den geringsten Fehlverhalten für euch in ein finanzielles Desaster enden. Und wihtig: UNBEDINGT SO SCHNELL WIE MÖGLICH UMMELDEN, sonst kann es teuer werden!

LG Daylighter

halli hallo,
also ich denke ihr solltet euch auf jeden fall ummelden.ihr habt ja sicher einen mietvertrag,das der vermieter das haus nur als zweifamilien haus gemeldet hat ist ja nicht euer problem.
ansonsten solltet ihr eine kündigung schreiben und in drei monaten auziehen.

grüße isa

Ich würde ganz normal mit dreimonatiger Frist kündigen.

Man kann sich doch trotzdem ganz normal ummelden, das haben wir auch getan.

Dem Einwohnermeldeamt ist das doch egal, schließlich könntet ihr auch in einer WG mit dem Vermieter leben (theoretisch).

Zu den Nebenkosten kann ich leider nichts sagen.