Wohnung von Mietnormaden angemietet. Diesem Droht nun Zwangsräumung

Habe im August letzten Jahres eine 2 Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) angemietet. Der Vermieter kam durch eine Zeitungsanzeige auf mich zu und bot mir die Anmietung der 2 Zimmer DG Wohnung an. 2 Wohnungen wurden durch den Vermieter selbst genutzt. Nun habe ich durch Zufall erfahren dass das Haus gar nicht in dessen Besitz ist wie er es immer behauptet hat, sondern dieser es lediglich gemietet hat. Da dieser seit mehr als 14 Monaten keinerlei Miete an den Eigentümer gezahlt hat steht hier nun eine Zwangsräumung zu mitte dieser Woche an. Hab die Wohnung bereits selbst zum 30.11. Gekündigt. Bin gerade nach Hause gekommen und habe festgestellt, daß sowohl die Wohnungen welche von ihm benutzt wurden leer sind als auch die Klingel und Briefkasten Beschriftung entfernt wurde. Laut Aussagen eines ehemaligen Vermieters hat der Typ und seine Frau alleine in dieser Stadt mehrere Gläubiger da er für sich und seine Familie immer Immobilien anmieten und nie bezahlt mietschulden im 5 stelligen Bereich. Kann mir einer sagen was ich jetzt machen soll? Weiss nicht mehr weiter :confused: bin aktuell aus gesundheitlichen Gründen auf alg2, kann mir also bei einer Räumung kein hotel oder so leisten… Danke vorab für eure Hilfe.

Hallo,
wie siehst Du einen Mietvertrag mit dem Eigentuemer?

Hallo,
vielleicht zuerst mal mit dem Eigentümer reden?

Viel Erfolg!
Bernd

Etwas seltsamer Fall.

bei wem hast du denn gekündigt, bei dem den Du für den Vermieter gehalten hast ? Derjenige der jetzt verschwunden ist ?

Bis zum 30.11 müsstest Du Dir aller Voraussicht keine Sorgen machen, dass Dich jemand einfach rauswirft (was ja sowieso nicht geht).
Der richtige Vermieter müsste auch gegen Dich einen Räumungstitel erwirken, das dauert .
und wenn Du mit dem Vermieter sprichst und deine Miete künftig an ihn (!)zahlst, kannst du womöglich sogar überhaupt wohnen bleiben (wenn Du das noch willst).
Frage ihn halt einfach.

Der richtige Vermieter kennt weder Dich noch die Situation in Du unbemerkt geraten bist.

Und wenn alle Stricke reißen und Du keine neue Bleibe auf die Schnelle findest, so würde Dich die Gemeinde/Stadt in einer ihrer Unterkünfte unterbringen müssen.

Viel Glück !
(Pech hattest Du ja erst einmal genug)

MfG
duck313

Hallo, gibt es einen Räumungstitel, der auf d e i n e n Namen läuft? Ich habe gerade bei einer Freundin (als Vermieterin) eine Räumungsanbahnung bis hin zur Räumung, hautnah miterlebt. Der MIETER, mit dem sie einen Mietvertrag hatte, hat einen Untermieter (ohne die Zustimmung der Vermieterin) aufgenommen, der sich dort auch angemeldet hat. Als dies heraus kam, sagte die Gerichtsvollzieherin, dass nicht geräumt werden könne, wenn der Untermieter sich weigert zu gehen. Es müsse erst auch gegen ihn eine Räumungsklage eingereicht und dieser zugestimmt werden. Vielleicht hilft es dir weiter. Auf jeden Fall würde ich den „echten“ Vermieter ansprechen.

Zu Recht haben dich zwei freundliche User darauf hingewiesen, dass ohne sogenannten Räumungstitel gegen dich keine Zwangsräumung stattfinden kann. Das heißt allerdings nicht, dass du das Recht hast, in der Wohnung zu bleiben. Dieses Recht wiederum könntest du durch einen Mietvertrag mit dem Eigentümer erwerben. Spielt der Vermieter nicht mit, musst du umziehen. Dass du ALG II beziehst, macht die Sache zwar nicht einfacher, ist aber auch kein Weltuntergang. Viele Mieter beziehen ALG II, nicht alle Vermieter vermieten ausschließlich an Leute mit hohem Einkommen. Beim Jobcenter bekommst du auf Antrag wahrscheinlich auch Geld für die Kaution und/oder Ersatz der Umzugskosten, jedenfalls auf Darlehensbasis. Im größten Notfall könntest du dich an die Stadt/Gemeinde wenden, die zur Abwendung von Obdachlosigkeit dich auch in eine Wohnung einweisen kann, praktischerweise gleich in die, in der du ohnehin schon wohnst. Also: Es wird sich eine Lösung finden, keine Panik, und jetzt Schritt für Schritt vorgehen!

merkwürdig, das ist schon länger nicht mehr so. Bei so eine Fall wird dir Räumungsurkunde per einstweiligen Verfügung erweitert.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__940a.html

. . .Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung auch gegen
einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn
gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt . . .

Nicht mehr, das wurde 2013 geändert, sodass man beim Antreffen eines unbekannten dritten eine Zeitnahe Verfügung beantragen kann und dieser dann mit geräumt wird. §940a ZPO