Hallo, ich benötige mal wieder eure Hilfe! Mal angenommen eine Wohnung ist gekündigt. Ich habe gesagt bis zum 15.04. wären wir fertig. Leider sind wir das aber noch nicht und würden lieber zum Ende diesen Monats die Wohnung abgeben. Neue Mieter gibt es nicht und die Wohnung ist natürlich bis Ende des Monats bezahlt. Nun wurde das dem Vermieter mitgeteilt und dieser besteht aber auf die Übergabe zum 15.! Ist es unrecht wenn ich dem widerspreche? Miete ist doch eh komplett bezahlt! Oder liege ich da falsch? Darf er mich jetzt auf den von mir am Anfang gesagten 15. raus hauen???
Hat er dafür Zeugen, dass Ihr das gesagt habt?
Eigentlich gilt der Mitvertrag bis zum Mietende und da die Miete dafür bezahlt ist kann der VM rein garnichts dagegen tun Euch vorher raus zu werfen!
Wenn er sich trotzdem Zutritt zur Wohnung verschafft begeht er nach § 123 StGB Hausfriedensbruch und macht sich damit strafbar!
ramses90
Danke für deine Antwort. Ja es wurde ihm eine e Mail dies bezüglich zu gesandt.
Dennoch denke ich diese e Mail wäre haltlos… Miete ist gezahlt und neue Mieter gibt es nicht… oder liege ich da so falsch?
Wenn der Vertrag zum 30.04. gekündigt und die Miete bezahlt ist, ist es deine Verantwortung, dass der Vermieter am 01.05. 0:00 Uhr über die Wohnungsschlüssel (und die Wohnung) verfügen kann. Mehr nicht.
Wenn der Übergabetermin schon länger vereinbart war und du ihn erst heute absagst, ist das u.U. ärgerlich für den Vermieter, aber eine rechtliche Handhabe gibt ihm das nicht.
Immer vorausgesetzt, dass es keine weiteren Absprachen/Vereinbarungen bezüglich der Übergabe und des Termins gab, die hier nicht erwähnt wurden.
Naja WIR haben per Mail übermittelt, dass wir die Wohnung am 15. übergeben. Der Vermieter dringt nun auch auf den 15. was nun? Also es geht nicht um mich sondern meinen Bruder.
Hätte denn der Vermieter einen Grund dafür darauf zu bestehen. Lange Anreise, Zeitplanung usw.?
Oder wohnt er gar im gleichen Haus und will euch ärgern?
Da kann er drängen soviel er will, der Mietvertrag läuft bis zum Monatsende und bis dahin ist auch die Miete bezahlt.
Wieso schaffen die das eigentlich nicht, soll die Wohnung renoviert übergeben werden?
Wenn, dann wäre das ein Passus im Vertrag der da so pauschal, schon seit „Ewigkeiten“ nicht mehr drin stehen darf.
ramses90
Also nein der Vermieter hat keine lange Anreise! Er wohnt in der selben Stadt.
Und ja er drängt auch auf renovierte Übergabe! Er meint es steht im Mietvertrag von vor 15 Jahren (so lange hat mein Bruder dort gewohnt)! Muss man gar nicht renovieren???
Ich sehe das als zulässige Vertragsänderung bzw. Auflösungsvertrag. Ist frech, bis zum 14. zu warten, um die neue Vereinbarung, die zum 15. gilt, einseitig zu widerrufen.
Die geleistete Mietzahlung hat nicht direkt was mit dem Kündigungstermin zu tun. IHR habt Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten MIete.
Der Hauseigentümer darf sich auf Verträge verlassen, er könnte Handwerker bestellen oder potentielle Nachmieter und hat ein Recht, die Wohnung zu betreten.
Nun ja also wenn das nicht so ist das die Wohnung renoviert übergeben werden muss dann schafft er es. Der neue Vermieter hat vor etwas über einem Jahr das Haus gekauft und hat dann Eigenbedarf angemeldet. Somit musste mein Bruder halt ausziehen. Das Problem mit dem schaffen ist, dass mein Bruder vor knapp 2 Jahren einen Unfall hatte und seit dem gehbehindert ist mit pflegestufe 2. Und dann beräume mal eine 100 qm große Wohnung
Der LIKE war seeeehr irrtümlich!"
Sach am., kannst oder willste nicht verstehen was andere dazu, mit §§§§ schon schrieben?
Ohne jegliche, haltbare Begründung, stellst Du hier die unhaltbarsten Behauptungen in den Raum, nur mit dem Zweck davos zu verunsichern!
Halt doch bitte!, wenigstens wenn´s um juristische Dinge geht, gelegentlich mal die Finger von der Tastatur!
ramses90
Du meinst eine andere schrieb und nannte den §123 StGB?
Dann lies dir diesen § nochmal durch. „wer widerrechtlich eindringt … wird auf Antrag bestraft“.
Lies da mal:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/bgh-mieter-muessen-nicht-immer-renovieren
Wenn er 15 Jahre da gewohnt hat und zwischendurch, wenn nötig, gestrichen hat, dann muß er nicht renovieren/streichen, diese Pflicht gibt es im deutschen Recht ohnehin nicht.
Dübellöcher verputzen, sollte er.
Der VM spekuliert schlichtweg darauf in eine renovierte Wohnung seines Hauses einziehen zu können.
ramses90
Du spekulierst auf eine Spekulation des Vermieters, oder hast du mit dem Vermieter Kontakt?
Ich finde es frech, vollkommen unbekannten Menschen im Brustton der Überzeugung Planungen oder Meinungen zu unterstellen. Damit gibst du vollkommen unnötig eine neutrale Position auf, die einem Berater zustehen sollte.
hi,
könntest du das drängen auf Renovierung für mich einordnen, wenn es nicht darauf hinauslaufen soll, dass die Wohnung bei Übergabe renoviert sein wird?
grüße
lipi
Hier ist nicht bekannt, ob das Drängen auf Renovierung vor oder nach dem neuen Auszugstermin passierte. Es könnte ja auch heißen:
„Wenn wir noch renovieren müssen, können wir nicht zum 31.3. raus, sondern erst einen Monat später mit vertragsgemäßem Kündigungstermin.
Erste Änderung: Nee, doch schon zum 15.4. (um die halbe Monatsmiete zu sparen). Hat der Vermieter offenbar akzeptiert.
Zweite Änderung: Schaffen wir doch nicht.
hi,
was hat das mit der Renovierung und deren Endergebnis (was die Spekulation betrifft, die du als unbegründet siehst) zutun?
grüße
lipi
Vielleicht beziehst du
das „fertig“ auf die Renovierung, das ich dort nicht lese. Ich hatte mehr an Verzögerung des Umzugs gedacht. Möbel nicht verkauft, kein rechtzeitiger Termin mit dem Spediteur, neue Wohnung nicht fertig, was weiss ich …