Hallo, Person X wohnte gut 3/4 Jahr in seiner Wohnung. Er hat einzellne Wände im schlafzimmer -dunkelblau, wohnzimmer- rot und einen ca 5cm dicken Türkisstreifen durch den Flur gemalert. Person X war erstmieter
Seit der komplettrenovierung. Als er sich die Wohnung damals angeschaut hat, waren alle Wände, Fensterrahmen,Parkett… frisch weiß gemalert, neue Türen eingebaut und der Hausflur war auch in einem astreinen Zustand.
Sein Vermieter war mal Chef von einem Supermarkt in der Nähe und war schon sehr pingelig beim Auswählen der Mieter des 3 Etagenhauses.
Person X kam kurz nach dem seine Wohnung fürs erste eingerichtet war, mit einer neuen Freundin zusammen die 2 Kinder hat.
Er hat es sich lange überlegt und dann doch entschieden, seine alte 2raumwohnung zu kündigen und mit zu ihr zu ziehen.
So im Mietvertag steht drin das die Wohnung zum auszug wieder weiß zumalern ist, zwar heißt es das muss nicht mehr gemacht werden, aber die Farben in der Wohnung sind ganz schön intensiv und sah es dann ein lieber drüber zu weißen.
Person X kaufte 2 Eimer Alpinaweiss und legte los und überstrich die farbigen Wänden.
Am nächsten Tag schaute sich sein Ergebnis an, vieles sieht man durch dem weiß durch und auch die alten weissfarbe zur neuen alpina sind große Farbunterschiede. Er bestich fast die komplette Wohnung und am folge Tag sah man sogut wie gar nicht mehr die knalligen Farben.
Bloß die Weiß Unterschiede kann man oft noch relativ leicht erkennen.
Frage: kann der Vermieter eine Geldsumme von der Kaution behalten wenn er wegen solche Farbunterschiede dies anmägelt.
Und noch eine frage: Person X war die letzte Einzugs und die erste Auszugsperson der Wohbung. Das Treppenhaus ist relativ eng und hat zb: leider ein gut sichtbare abplatzer am Geländer und einzelne Abstreifer an der Wand. Kann hier der mieter auch dies bemängeln??