N’Abend,
als ich heute die neu bezogene Wohnung meiner Schwägerin und Freund in Augenschein nahm, klappte mir beim Anblick der Elektrik die Kinnlade herunter. Ich frage mich, ob das nicht schon strafbar ist, die Wohnung so zu vermieten (Berlin-Tempelhof):
Der Sicherungskasten umfasst nur drei (relativ neue!) Sicherungsautomaten:
Herd 25 A, Rest jeweils 16 A. Die beiden rechten Automaten sind jedoch definitiv parallelgeschaltet, da das Licht nur ausgeht, wenn beide aus sind!!!
Folglich wäre hier effektiv eine Absicherung mit 32 A gegeben, wenn beide Automaten aktiviert sind. Ich habe ihnen deshalb eingebläut, dass nur einer der beiden eingeschaltet sein darf.
Die Herdleitung scheint vom Außendurchmesser her auch nur 1,5 mm² zu sein…
Von einem FI ganz zu schweigen, vermute ich, dass klassisch genullt wurde. Zudem gibt es neben mehreren nicht mehr funktionierenden auch noch eine funktionierende Steckdose ohne Schutzkontakt, Marke Schweinenase:
Die Lichtschalter sind noch alte schwarze Bakelitschalter…
Ach noch etwas, das mir gar nicht erklärlich ist: Zwei Steckdosen hinten im Wohnzimmer funktionieren nur, wenn in die Deckenleuchte ein Leuchtmittel eingedreht ist! Wie kann das denn sein?
Aber die völlig unfachmännisch erneuerte Verteilung lässt mir am meisten die Hutschnur hochgehen. Das geht doch über „Bestandsschutz“ hinaus? Und dabei einfach mal zwei parallel geschaltet - wie das wohl zustande kommt?
Alles zusammen jedenfalls potentiell lebens- und brandgefährlich!
Das geht doch über die weiten Grenzen der Legalität hinaus oder?
Grüße
Marius