Wohnungsanmeldung: Wird Besitzer benachrichtigt?

Ich habe einen Untermieter für ein paar Monate - alles abgeklärt, null Problemo. Aber mich würde interessieren ob die MELDEBEHÖRDE dem Vermieter/Besitzer der Wohnung eine Anmeldebescheinigung schickt. Wird das automatisch versandt? Oder kann ich da an- und abmelden und der Besitzer bekommt das nicht mit?

Frage weil er etwas älter ist und ich ihn nicht überfordern will - müssen ziemlich viel an- und abmelden in der nächsten Zeit wegen Auslandsaufenthalt, neuen Mietern etc…

Hallo,
die Meldebehörde wird rein gar nix machen. Er kann dahin gehen und sich dann ummelden. Ansonsten: eine Bekannte von mir hat mal 10 Jahre in Wuppertal gewohnt, gemeldet war sie dort nicht und aufgefallen ist es nie jemanden.

Was man allerdings nicht machen sollte: sich erst viel zu spät ummelden und dies dann bei der berühmten Frage in der Meldebehörde „Wie lange wohnen Sie schon hier?“ auch noch zugeben. Das kostet einige Euro Strafe.

Viele Grüße
JB

hallo,

ich weiss nicht ob im mietvertage eine untervermietung gstattet ist und ob sie dem vermieter gemeldet werden muss
normalerweise muss sich der mieter ummelden und der vermieter bekommt von der meldebehörde keine information, ob das aber in allen bundesländern gleich ist kann ich nicht sagen

ich würde nur mal in die richtung denken ob der vermieter nicht sauer wird wenn er zufällig mitbekommt das untervermietet wurde und er davon nichts wusste,
mit ehrlichkeit kann man manchem ärger aus dem weg gehen

schönen abend
margret

Guten Morgen,

ich habe (leider) noch nie eine Meldung erhalten, wäre manchmal nicht schlecht.
Ich weiß aber nicht ob man es beim Einwohnermeldeamt erfragen kann, warscheinlich aus Datenschutzgründen nicht.
Ich denke dass hier alle Kommunen gleich verfahren.

Gruß
David

Hallo,

dies ist kein mietrechtliches Problem, sondern gehört wohl eher zum Verwaltungsrecht.
Ich vermag daher auch keine hablbwegs gesicherte Antwort zu geben. Meine Vermutung ist jedoch, dass die Meldebehörde keine automatische Rückfrage oder Rückmeldung beim VM veranlasst.

Hallo,

meiner Meinung nach nein. Zumindest ist es in Bayern so.
Noch müssen die Vermieter bei der Anmeldung nicht unterschreiben, wie früher. Aber das ist geplant.

Gruß
Elfriede

Ciao Simbasimba,

das Meldegesetzt wird aktuell überarbeitet, lege daher meine Hand nicht ins Feuer!

Aus BaWü kann ich berichten: Wenn sich dein Untermieter beim Einwohnermeldeamt mit Wohnsitzt in deiner Wohnung anmeldet, dann solltest Du vom Einwohnermeldeamt eine Benachrichtigung bekommen. Der Vermeiter (Wohnungsgeber) nicht der (Haus- oder Wohnungs-)Besitzuer wird informiert. Schliesslich willst Du ja auch nicht, dass sich jemand auf deine Wohnung angemeldet hat und seine Strafzettel und co zu dir senden lässt.

Ob dein Vermieter älter ist, du ihn schonen willst oder grade weil ihr „viel an- und ummelden wollt“ … bedenke rechtlichen Folgen einer amtlichen Meldung!

cumar

verstehe ihre Frage nicht genau.

wenn Untervermietung erlaubt ist vom Vermieter,
und sie nur kurfristig bzw. einige Monate vermieten,
was sollen sie noch ummelden?

Guten Morgen,

weiß der Vermieter von der Untervermietung? WEnn ja, wo ist das Problem! Wenn nein, dann wäre das eine fristlose Kündigung. Oft kommt so ewas durch einen dummen Zufall ans Tageslicht z.B. durch Nachbarn. Wir wurden vor kurzem von einem unbekannten anderen Vermieter angerufen, da Mieter von uns sich verändern wollten (größere Wohnung). Der wollte wissen ob das MIeter sind die Ihre Miete pünklich zahlen usw. Unsere Mieter wusten hiervon nichts! Wir haben sofort unsere Mieter angerufen und ihnen eine größere Wohnung angeboten. So schnell kommt so ewtas ans LIcht! Ach so, die Nebenkosten verändern sich auch. mfg

Hallo! Automatisch wird da nichts versandt. Bis 6 Wochen kann bei Ihnen wohnen wer will. Allerdings wenn es einen Mietvertrag gibt oder Geld genommen wird ist es Untervermietung und in der regel muß mann das dem Vermieter vorher mitteilen. Er darf es in der Regel nicht ablehnen. Sonst ist es ein Grund zur frißlosen Kündigung. Ich würde raten den Alten Man nicht zu schonen. Wenn der Alte bockig ist riskieren Sie frißtloß gekündigt zu werden.

Hier ein klares NEIN. Der Vermieter bekommt nie eine Mitteilung, wenn sich jemand für seine Wohnung an- oder abmeldet.
Er kann sogar dort nicht mehr wohnende Mieter nicht direkt abmelden, sondern kann dies nur dem Einwohnermeldeamt mitteilen.