Bei uns ist ein Eigentümer einer Wohneinheit unbekannt verzogen.
Welche rechtlichen Folgen hat das für
- Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft?
- Einberufung von Versammlungen?
- Umlaufbeschlüsse?
Der Eigentümer zahlt sein Hausgeld, aber die ETG hat keine Kontaktdaten von ihm. Ein Mieter wohnt derzeit scheinbar auch nicht in der Wohnung (immer dunkel).
Welche Möglichkeiten haben wir, an Kontaktdaten des ET zu kommen?
Jemand Rat und Ideen?