Wohnungseigentümer unbekannt verzogen - Folgen?

Bei uns ist ein Eigentümer einer Wohneinheit unbekannt verzogen.

Welche rechtlichen Folgen hat das für

  • Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft?
  • Einberufung von Versammlungen?
  • Umlaufbeschlüsse?

Der Eigentümer zahlt sein Hausgeld, aber die ETG hat keine Kontaktdaten von ihm. Ein Mieter wohnt derzeit scheinbar auch nicht in der Wohnung (immer dunkel).

Welche Möglichkeiten haben wir, an Kontaktdaten des ET zu kommen?

Jemand Rat und Ideen?

Hallo,
euer Verwalter sollte dringendst die Anschrift nachweislich ermitteln lassen. Bis dahin alle wichtigen Unterlagen als einwurfeinschreiben in den Briefkasten des Betroffenen Eigentümers.
Wenn er keinen meht hat schaut es schlecht aus, dann muss schleunigst die Adresse ermittelt werden!
Gruss Hermann

Danke für die Antwort.

Das ist mir soweit alles klar (steht ja im WEG). Aber was für Rechtsfolgen hat es denn, wenn er nicht ermittelt wird/werden kann?

Gemäß unserem Verwalter hat er es mal versucht, aber er schickt die Briefe nur „normal“. Er meint, dass es nichts ausmacht, wenn der ET keine Kenntnis der ETV hat und wir trotzdem beschlussfähig sind. Er hätte ja versucht, ihn einzuladen. Ich sehe das anders.

Der Briefkasten des Eigentümers wird auch nicht mehr geleert. Derzeit versuchen wir eine Kommunikation über ein Auto, was auf dem Stellplatz des ET parkt. Das ist aber wohl nicht der ET selbst. Keine Ahnung, wer das ist. Ich gehe aber davon aus, dass er den ET wenigstens kennen müsste und eine Kontaktadresse hat.

Ich bin grad ein wenig verzweifelt.

Hallo,
jeder der in Deutschland bleibt kann ermittelt werden.
Macht mal eurem Verwalter Dampf, damit der Nachforschungen anstellt. Erst wenn das nachweislich nicht klappt mache ich mir dann wirklich Gedanken!!!
PS:open_mouth:hne Einschreiben kann der Verwalter den Versand nicht belegen!
Gruss Hermann