Hallo,
in einem Immobilienangebot wird ein Haus als WEG angeboten verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an eben dem Haus und Grundstück, siehe Teilungserklärung etc. Insgesamt gibt es zwei Teile des WEG mit genau definierten Grundstücksanteilen auf denen jeweils ein Haus auch genau einem WEG Anteil zugeordnet ist.
Da durch das Sondereigentum der jeweilige Anteil der beiden (insgesamt) WEG Anteilseigentümer genau definiert ist, fragt sich, was das Gemeinsame daran beinhaltet bzw. bedeutet.
Da hat es sich der Teilende vor ein paar Jahren gespart, das Gelände zu vermessen und zwei Teile mit je einem Haus daraus zu machen, oder hat das einen „besseren“ Hintergrund?
Dinge, wie man muss das Dach neu machen und erstens einen gemeinsamen Beschluß dazu fassen und zweitens die Kosten anschließend aufteilen, gibt es durch die getrennten Sondereigentümer nicht zu erwarten. Worin besteht denn das gemeinsame Eigentum und was für mögliche Folgen hat das beim Kauf denn sonst, die sich davon unterscheiden, ob man das eine Haus ohne WEG besitzen würde?
Verwirrte Grüße ynot
Da könnte eine tragende Wand für beide sein, eine gemeinsame Heizungsanlage, gemeinsame Fassade, gemeinsames… und/oder natürlich: als EIN Haus mit zwei Wohnungen gebaut.
Es wäre auch denkbar, dass das Grundstück mangels Größe gar nicht teilbar war.
Der andere Miteigentümer hat natürlich an vielen Dingen Mitspracherecht. Ein ganzer Haufen an Dingen kann sogar nur einstimmig beschlossen werden. Wie bei vielen WEG.
Moin, und danke, um diesen „Haufen“ geht es mir. Dass über eine eventuell erreichbare Realteilung nur einstimmig entschieden werden kann, ist klar (wenn die Grundstücksgrößen das hergeben, was mittlerweile einfacher sein wird…).
Aber was befindet sich in diesem Haufen? Versicherungen sind alle spezifisch, die kleine gemeinsame Wand der Garage könnte das Einzige sein, was abgesehen von grünen Beetgrenzen aneinanderstößt. Mir fällt da eben erst mal nichts weiter ein, deshalb hoffe ich hier auf Erhellung.
Grüße
In https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/ steht’s.
Aber: es gibt ja hier nur zwei Parteien. Wie bekommt man da eine „einfache Mehrheit“ hin?
Da ist schon interessant, was in der Teilungserklärung genau drinsteht.
du meist sicherlich Sondereigentum an der Wohnung / Haus und Sondernutzungsrecht an einen Grundstücksteil.
Vermutlich hat das baurechtliche Gegebenheiten, dass man auf dem Grundstück 2 Häuser bauen konnte, hätte man das Grundstück aber geteilt hätte man nur eines bebauen können, da dann z.B. zum anderen Grundstück die Abstände nicht mehr gepasst hätten, oder man hätte die Gebäude kleiner bauen müssen. So gehört das Gundstück zu beiden Häusern als Gemeinschaftseigentum und die Bauwerke sind Sondereigentum.
Vermute, dass es sich um eine Doppelhaushäflte handelt? In der Teilungserklärung sollte dazu einiges stehen.
Nicht nur einstimmig, sondern Allstimmig.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören z. B. auch gemeinsam notwendige und genutzte Systeme wie Energiezufuhr, Kanalisation oder Schornsteine und deren Kanäle. Genau hinschauen, überprüfen und Folgen bedenken. Kann okay sein, ist mir aber nicht sicher.
LG
Amokoma1