A. ist Eigentümer einer Eigentumswohnung.
Auf der ordentlichen Eigentümerversammlung 2019 wurde u.a. auch der Wirtschaftsplan 2019 beschlossen.
Der Posten Versicherungsbeiträge hatte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2.000 € erhöht und der Verwalter erläuterte, dass diese Erhöhung dadurch zustande kommt, dass in den letzten 5 Jahren 10 Wasserschäden in den Wohnungen durch eine marode Dacheindeckung eingetreten sind.
Die Wohngebäudeversicherung hatte anlässlich dieser Umstände eine Vertragssanierung verlangt, so dass sich die Versicherungsbeitäge für die Wohngebäudeversicherung ab dem 01.01.2019 um ca. 2.000 € erhöhen.
Der Verwalter legte der WEG ein Vertragssanierungsangebot der Wohngebäudeversicherung vor, in dem ab dem 01.01.2019 die Versicherungsbeiträge 4.200 € betragen.
A. erhielt vor 2 Wochen eine Jahresabrechnung 2019 und einen Wirtschaftsplan 2020.
In der Jahresabrechnung 2019 wurde ein Betrag von 4.400 € für die Wohngebäudeversicherung ausgewiesen und im Wirtschaftsplan 2020 für sämtliche Versicherungsbeiträge ein Betrag ausgewiesen, der sich um 700 € gegenüber dem Vorjahr erhöht hat.
A. hat den Verwalter dbzgl. per email kontaktiert und erhielt keine zufriedenstellende Antwort, allein Vorwürfe. Nach 2 weiteren Nachfragen erhielt A. vom Hausverwalter die Rückmeldung, dass sich die Versicherungsbeiträge im Wirtschaftsplan 2020 aufgrund einer Erhöhung der Beiträge zur Feuerschutzversicherung um 40 € erhöht haben.
Die Anfrage bzgl. der Höhe der Wohngebäudeversicherungsbeiträge wurde nicht beantwortet.
Zudem hat der Hausverwalter in dieser email geäussert, dass er durch A.'s Nachfragen einen Mehraufwand hat, die er A. in Rechnung stellen wird.
A. ist der Meinung, dass der Hausverwalter seine vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht erfüllt und seiner Tätigkeit als ordentlicher Hausverwalter nicht nachkommt. Wie ist die Rechtslage?