Folgender Fall:
A ist Eigentümer einer ETW, die er selbst bewohnt.
Vor einem Jahr hat sich durch eine defekte WC-Spülung in der darüber liegenden Wohnung ein
Wasserschaden in der Wohnung des A. ereignet. Zuständig für den Wasserschaden ist allein die
Wohngebäudeversicherung der WEG.
Der Schaden wurde wenige Wochen nach Eintritt durch eine von der Wohngebäudeversicherung
beauftragte Sachverständige (mit Dekra-Zertifizierung, welcher Hintergrund sonst, ist unbekannt)
begutachtet. A. hat damals die Sachverständige darauf angesprochen, dass sich der geflieste
Badezimmerboden in einem Teilbereich von ca. 1/4 des Badezimmers abgesenkt hat.
Die Sachverständige war damals der Meinung, dass der Wasserschaden dafür nicht die Ursache ist.
A. hat dann während des letzen Jahres, zahlreiche Angebote zur Beseitigung des Wasserschadens,
von dem 3 Zimmer betroffen sind, eingeholt. Bei der Besichtigung durch Handwerker, die teilweise
auch über eine Qualifikation als Bausachverständiger verfügen, hat sich herausgestellt, dass es
sehr gut möglich ist, dass der Wasserschaden Ursache für den abgesenkten Fussboden im Bad ist.
A. hat diese Sachverständige erneut auf diese Angelegenheit, diesmal schriftlich, angesprochen, es
gab wieder eine Verneinung des Wasserschadens als Ursache.
Definitiv ist, dass sich der unter den Fliesen befindliche Estrich abgesenkt hat.
Der Estrich ist Gemeinschaftseigentum. A. hat sich nun an die Hausverwaltung gewandt und diese
wiederum an die Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung hat daraufhin dieselbe Sachverständige beauftragt, den Fussboden
zu öffnen und die Ursache des abgesenkten Estrichs zu klären.
Die Hausverwaltung hat für die Öffnung und Begutachtung einen Termin festgelegt und angekündigt,
dass der Boden nach Öffnung nicht am selben Tag wieder verschlossen??? wird.
A hat nun massive Probleme im Kopf:
Zum einen fürchtet er, dass er nach Öffnung des Bodens und Begutachtung des Bodens das Badezimmer
nicht (uneingeschränkt) benutzen kann.
Die Hausverwaltung wollte auf seine Nachfrage dbzgl. nicht eingehen.
Hat A deshalb ggfs. einen Anspruch auf Hotelunterkunft und wer hat die zu zahlen?
Zudem wird das Badezimmer nach Begradigung des Estrichs neu verfliest werden müssen.
Sollte sich herausstellen, dass der Wasserschaden nicht Ursache für den abgesenkten Estrich ist,
hat die WEG die Begradigung des Estrichs und die Neuverfliesung des Badezimmerbodens
als TOP auf der nächsten Eigentümerversammlung zu beschliessen. Ergebnis evtl. auch fraglich.
Zudem ist A der Meinung, dass er einen Anspruch darauf hat, dass ein
Öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für Estrichboden
den Fliesenboden öffnet und den Estrich begutachtet.
Wie sollte sich A verhalten und welche Ansprüche hat er?
Ich danke Euch für Eure Hilfe im Voraus.