Wohnungsgeberbestätigung bei Untervermietung: WER bestätigt?

Der Mieter einer möbliert vermieteten Einzimmerwohnung überlässt die gesamte Wohnung einem Dritten, entgegen dem Mietvertrag („Untervermietung ist ausgeschlossen“) und trotz der auf Nachfrage ausdrücklich verweigerten Zustimmung des Eigentümers.

Es gibt im Mietrecht (oder BGB) keine Gründe, auf die er sich beruft oder berufen könnte.

Der Untermieter erklärt auf Nachfrage dem Eigentümer immer wieder, er und der Mieter hätten „gemeinsam beschlossen, dass er noch länger bleiben dürfe (und werde…“) bis der Eigentümer nach einem Dreivierteljahr den Mieter unter klarem Hinweis auf juristische Mietrechtsdetails zur Aufgabe der Untervermietung drängt.

Da nun aber bereits der nächste ungebetene Untermieter in der Wohnung ist (eine Situation, die der Eigentümer in Kürze ohne großes Federlesen beenden wird) stellt sich letztendlich auch die Frage, wer nun für die behördlicherseits erforderliche Anmeldung des unerwünschten, aber real existierenden Dritten verantwortlich ist: Ist es der Eigentümer? der Mieter? oder der Untermieter? Immerhin stehen da auch erhebliche pekuniäre Strafen im Raum bei Unterbleiben einer Anmeldung.

Mit Dank für eure Antworten!

ER

Jede betroffene Person ist verpflichtet, sich anzumelden.
Jeder Wohnungsgeber ist verpflichtet, mitzuwirken.

Du bist beides nicht. Alles gut.

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Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt der Untermieter die Unterschrift des Vermieters/Eigentümers.
Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, ist die Untervermietung vom Vermieter nicht gewünscht und auch nicht genehmigt, sogar nach dem Mietvertrag untersagt.

  • Der realexistierende Untermieter kann sich nicht anmelden. Ihm fehlt die Unterschrift vom Vermieter/Eigentümer.
  • Der Eigentümer wird den ungebetenen Untermieter nicht anmelden, denn mit der Unterschrift würde er das Untermietverhältnis akzeptieren und ginge damit ein ordentliches Mietverhältnis ein. Es ist auch meines Wissens nach nicht die Pflicht des Eigentümers Mieter bei der Kommune zu melden. Es ist die Pflicht eines Mieters sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Kommune anzumelden. Das wiederum geht nur mit der Unterschrift des Vermieters/Eigentümers.

ist jetzt wer oder was?

Der Vermieter im Untermietverhältnis ist nicht der Eigentümer.

(Es ist übrigens alles wesentliche bereits seit gesagt - überflüssig, hier durch einen verquer gesetzten Slash neue Verwirrung reinzubringen.)

Schöne Grüße

MM

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Richtig wäre:
Der Untermieter kann sich mit einer Wohnungsgeberbestätigung seines Vermieters (das ist der Mieter des Eigentümers!) anmelden.

Natürlich nicht. Niemand kann jemand anderen anmelden.

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