Oder reicht auch eine Kopie?
Halli hallo,
gute Frage.
Wir, Wohnungsgenossenschaft, geben immer das Orginal raus, Kopie wird eingescannt.
Wir benötigen die Kopie nur als Beleg, eigentlich reine Bürokratie.
der liebe Peter
Hallo,
laut Bundesmeldegesetz muss die Wohnungsgeberbestätigung SCHRIFTLICH erfolgen.
Schriftform ist im §126 des BGB geregelt:
Die eigenhändige Unterschrift ist notwendig.
Somit lautet die Antwort: Ja, das Original muss handschriftlich unterschrieben sein.
Eine Kopie dieser Urkunde erfüllt nicht die Schrfitform, da sie nicht eigenhändig unterschrieben wurde.
Somit lautet die Antwort auf die zweite Frage: Nein, eine Kopie reicht nicht. Zumindest nicht offiziell. Ob ein Sachbearbeiter sie trotzdem akzeptiert oder nicht, weiß ich nicht.