Wohnungsgenossenschaft erstellt Neubau mit Mietwohnungen.
Ist es rechtens, wenn die Mieten nicht kostendeckend kalkuliert sind sondern von den Altbaumieten mit subventioniert werden damit die Neubaumieten nicht so hoch ausfallen müssen zum Nachteil der Altbaumieter.
Aufsichtsrat spielt da auch mit.
Was können die Mitglieder tun um das zu unterbinden.
Es ist doch Sinn einer Genossenschaft, Erträge und Kosten aus verschiedenen Geschäftsfeldern querzufinanzieren?
Der Genosse ist Miteigentümer der gesamten Genossenschaft. Da sollte (wohl mit Mehrheit) über das Prozedere abgestimmt werden können.
Wenn du Aktien von VW hast und nur einen Polo fährst, freust du dich auch, wenn die „richtigen“ Autos Gewinn abwerfen und du mitkassieren kannst.
Hallo!
Sind denn die Mieten der alten Wohnungen gestiegen, um damit die Mieten der neuen Wohnungen nicht zu hoch ausfallen zu lassen? Dagegen könnte man was haben.
Aber das klingt ja fast so, als solle man die Mieten aus einem Wohngebäude reduzieren, sobald die Baukosten daraus abbezahlt wurden. Da freuen sich die Nachmieter zum Nachteil der Erstmieter.
Eine Genossenschaft kann erstmal gegenüber dir als Mieter genauso agieren wie jede andere Gesellschaftsform. Stellt sich also die Frage, ob Unternehmen so etwas gesetzlich untersagt ist. Ich vermute, dass es zulässig ist.
Dir gegenüber als Mitglied bildet bei einer Genossenschaft deren jeweilige Satzung das Regelwerk, wie sie (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) handeln darf. Diese solltest Du also einmal lesen. Überlesen dabei nicht den Zweck der eG.
Zudem hast Du im Rahmen der Mitgliederversammlung Mitbestimmungs-Möglichkeiten. Nehme daran Teil und lasse den Punkt auf die Tagesordnung setzen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Noch eine Verdeutlichung zu meiner eingangs gestellten Frage.
Wenn man eine Kostenmietenrechnung vornimmt (diese muss auch bei Krediten für Sozialwohnungen vorgelegt werden) und es ergibt ein Betrag von vielleicht 12, --€/ m² Wohnfläche aber nur 9, --€/m² genommen wird um “gut“ dazustehen, muss doch die Differenz von 3, --€ irgendwo herkommen.
Die kommt dann eben aus den erwirtschafteten Beträgen der Altbaumieten, die in keiner Weise diesen Komfort aufweisen wie die Neubauwohnungen. Die Differenz Neubaumiete/Altbaumiete ist dann auch nicht mehr sehr groß. Das kann es doch nicht sein.
Stellt man den Antrag im Altbau auf eine Modernisierung, z. B. Badewanne zu Dusche, wird sofort ein Modernisierungsaufschlag fällig und kommt damit wieder näher an den subventionierten Neubau heran.
Ehrlich gesagt … ich weiss nicht, was deine Rumrechnerei soll. Ein Unternehmen darf quersubventionieren.
Wenn es nötig ist, den Leerstand zu reduzieren, ist es sogar in deinem Sinne, denn der muss auch durch alle Mieter mitgetragen werden. Gerade als Genosse solltest Du daran Interesse haben, denn dann ist es umso mehr dein Geld in Form deiner Einlage und der Ausschüttung an dich als Mitglied.
Ganz unverständlich ist für mich, warum Du nicht einfach um Erklärung bittest. Als Genosse und somit Mitbesitzer haben die eine „Aufklärungsplicht“ dir gegenüber.
Haben die denn einen solchen Kredit beantragt?
Zusatzfrage: Wie sieht das Verhältnis zur Vergleichsmiete aus?
Servus,
und wenn eine Genossenschaft neu bauen will - was durchaus ihrem Zweck entspricht - muss sie das aus Erträgen finanzieren, die sie mit Bestandsobjekten erzielt.
Das ist doch grade der Sinn der Genossenschaft, dass die erzielten Erträge den Genossen zugute kommen.
In der Tat. Und zwar, was den Mietpreis betrifft, und auch, was die Ausstattung und Qualität der Wohnung betrifft. Passt doch, eigentlich?
Schöne Grüße
MM