Wohnungsgesellschaft weigert sich am Ende die Ausweichunterkunft zu bezahlen

Hallo,

Eine befreundete Familie hat ein Problem mit einem Vermieter, genaugenommen einer großen Wohnungsgesellschaft.

Beim Nachbarn in der darüber liegenden Wohnung ist Anfang/Mitte Dezember ein Wasserschaden aufgetreten, sodass die darunter liegende Wohnung, um die es hierbei geht, mit Wasser an der Decke, den Wänden und vor Allem dem Boden beschädigt wurde.

Seiner Zeit kam es nach ein paar Telefonaten zu einer Besichtigung am Folgetag des Wasserschadens. Bei diesem konnte sich der Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft einen kompletten Eindruck von der katastrophalen Situation der Wohnung machen und empfahl uns direkt nach einer Ausweichunterkunft zu schauen.

Ich erzählte ihm, dass wir uns bereits seit dem vorigen Tag Gedanken wegen einer Bleibe für die Familie gemacht haben und ein Bekannter von mir seine Wohnung zur Verfügung stellen würde, da er selbst zur Winterzeit im Ausland ist und ich ihm den Fall geschildert habe.
Daraufhin meinte der Mitarbeiter der Wohngesellschaft, dass mein Bekannter eine Rechnung einreichen solle und die Wohnungsgesellschaft würde diese jedoch nur bis zu 100 € / Tag begleichen. Selbstverständlich ist eine komplette Wohnung mit Mobiliar und Küche für die Familie eine adäquatere Lösung als ein einzelnes Hotelzimmer. Gerade auch für den Fall, dass die Arbeiten sich bis über Weihnachten und ins neue Jahr 2019 hineinziehen sollten (was dann auch tatsächlich der Fall war). Ich erzählte ihm dies und, dass mein Bekannter weder ein Hotel besitzt noch ein anderes Gewerbe betreibt oder selbstständig ist um eine offizielle Rechnung einzureichen. Er meinte:
„Eine formlose Rechnung reicht aus. Er soll nur den Betrag, zum Beispiel 95 € mal der Summe an Tagen aufschreiben“.
Dies sagte er zur Mieterin sowie mir und zwei weiteren anwesenden Familienmitglieder.

Ein mit der Renovierung beauftragter Mitarbeiter einer Unterfirma (welche sich rund um die Bauarbeiten an den Immobilien kümmert) der Wohngesellschaft und der Mann der Wohngesellschaft einigten sich bei diesem Besichtigungstermin und im Gespräch mit uns darauf, dass die Wohnung voraussichtlich bis Weihnachten wieder bewohnbar sei.

Mitte Dezember reichten wir die Wohnungsüberlassung von meinem Bekannten an die Familie ein, damit nochmal alles schriftlich bei der Wohnungsgesellschaft vorliegt.
Es sollte noch bis kurz vor Neujahr andauern, bis ein Gutachter sich die Situation vor Ort anschaut. Entsprechend wurden die Renovierungsarbeiten mündlich durch den Baubeauftragten auf frühstens den 7. Januar verschoben. Diese Arbeiten sind seit dem 21.01. nun endlich im Gange.

Am 18.12.2018 erreichte uns dann ein Brief der Wohngesellschaft, hier steht:
„wir bestätigen Ihnen, dass wir aufgrund eines akuten Wasserschadens in Verbindung mit einer erforderlichen Stromabschaltung in der o.g. Wohnung, die Kosten für eine Ausweichunterkunft für maximal 100 €/Tag, höchstens aber für einen Zeitraum von 200 Tagen übernehmen.“

Am 04. Januar reichte mein Bekannter die erste Rechnung ein. Daraufhin erhielten wir wiederum einen Brief der Wohnungsgesellschaft, in dem gefragt wurde, warum die Mieterin denn nicht bereits in die Wohnung zurück gekehrt ist. Der Strom sollte wieder vorhanden sein.
Das fanden wir schon äußerst merkwürdig, da unser Stand bis zu diesem Tag der war, dass der Stromkasten nicht anzurühren sei, bis ein Elektriker einen Termin mit uns macht. Der Stromkasten wurde von den Zuständigen abgeklebt mit einer Notiz die nochmal darauf hinwies.
Das gaben wir entsprechend so zurück und irgendwer hatte hier wohl versäumt die Information weiter zu geben oder einen Termin mit uns zu machen. Nun sollte die Familie selbstständig den Strom wieder anschalten und die Kabel, welche über den Balkon in die Wohnung führten, entfernen, damit die Tür endlich wieder zu schließen ist.
In diesem Brief steht auch
„da Sie eine Ausweichwohnung nutzen und wir die Kosten dafür übernehmen, steht Ihnen eine Mietminderung für den Nutzungszeitraum der anderweitigen Unterkunft nicht zu.
Bezüglich der Übernahme der Unterkunftskosten haben Sie ein entsprechendes Schreiben von uns bereits erhalten. Nach Erhalt der Rechnung werden wir diese zur Begleichung an die Gebäudeversicherung weiterleiten.“

Leider war die Wohnung nach wie vor unbewohnbar, was mittlerweile auch anhand von Fotos bewiesen und laut dem aktuellen Brief akzeptiert wurde.

Was aber im selbigen Brief als komplette Neuigkeit eintritt und uns glatt den Atem verschlagen hat ist die Information, dass die Kosten für die Ausweichunterkunft plötzlich nicht mehr durch die Wohnungsgesellschaft übernommen werden sollen.

Begründet wird dieser Wandel damit, dass die Gebäudeversicherung nicht die Kosten einer privaten Unterkunft übernimmt.
Nun stellt sich uns selbstverständlich die Frage, warum das 1. erst jetzt auffällt und 2. was genau wir damit zu tun haben.

Hier liegt doch offensichtlich ein Fehler der Wohngesellschaft vor, der sich durch das komplette Geschehen gezogen hat und erst kurz bevor die Wohnung nun fertiggestellt wird, aufgedeckt und uns mitgeteilt wurde.
Bestätigungen für die Übernahme der Kosten erhielten wir nicht nur mündlich, sondern auch mehrfach schriftlich, wie oben zitiert.

In Telefonaten gestern und heute zeigte man sich leider gänzlich uneinsichtig über das weitere Vorgehen in dieser Situation mit sich reden zu lassen.
Ferner fiel im Gespräch mit der Zentrale der Begriff „Betrug“ im Bezug auf meinen Bekannten. Das hier etwas nicht stimmt, fällt einem spätestens bei diesem merkwürdigen Versuch auf, die Schuld von sich zu weisen! Auch dem Herrn, welcher am Anfang den Besichtigungstermin mit uns wahrnahm teilte ich dies mit und erklärte ihm, dass wir uns viel mehr hinter das Licht geführt fühlen durch das Stillschweigen bis zu den Renovierungsarbeiten. Momentan werden aus sogenannter „Kulanz“ zwei warm Monatsmieten als Gutschrift angegeben.

Da die Ausweichunterkunft bereits einen mittleren vierstelligen Betrag an Rechnung angehäuft, decken die zwei Monatsmieten nicht mal die Hälfte der Kosten, auf denen die Familie sitzen gelassen wird.

Nachdem uns mehrmals mündlich sowie schriftlich die Bestätigung gegeben wurde, alles nach Regeln und Ordnung der Wohnungsgesellschaft zu machen, sind wir fassungslos, wie wir hier im Regen stehen gelassen werden.

Es wurde mit keinem Wort, schriftlich oder mündlich, je darauf hingewiesen, dass es sich um eine speziell ausgewiesene Rechnung handeln müsste. Ganz im Gegenteil, wurde uns unser Vorgehen als richtig bestätigt durch die beteiligten Mitarbeiter.

Da wir in Gesprächen nicht weiter kamen werde ich mich an die Vorgesetzte wenden. Diese ist jedoch leider grundsätzlich für mein anliegen telefonisch nicht zu erreichen und ich solle doch eine Email verfassen.
Diese wird einen ähnlichen Text wie den hiesigen beinhalten.

Wir haben kein Schriftstück, in dem nochmal bestätigt steht, was uns mündlich zugesagt wurde, dass eine formlose Rechnung einer Privatperson genügt. Nur die mündlichen Aussagen der Mitarbeiter und das was ich bereits oben zitiert habe aus mehreren Briefen, in denen die Übernahme der Kosten bestätigt wird sowie die Wohnungsüberlassung die bereits Mitte Dezember der Wohngesellschaft geschickt wurde.

Nun wird versucht alles umzudrehen, da die Gebäudeversicherung eben solche Rechnungen nicht übernimmt. Aber genau das hätte doch die Wohngesellschaft wissen müssen und uns als Laien direkt im Vorfeld darauf hinweisen müssen, oder?

Haben wir das Gesetz auf unserer Seite, wenn wir auf die Übernahme für die Kosten der Unterkunft bestehen, die uns schriftlich bestätigt wurden?
Einen Rechtsanwalt haben wir nicht. Wie stehen die Chancen, wenn wir die Kosten auf uns nehmen, den Rechtsstreit zu gewinnen? Wir würden dies natürlich gerne außergerichtlich/ohne Anwalt klären, aber das hängt nicht mehr von uns ab.

Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Anwalt nehmen Klage einreichen, anders geht´s bei denen nicht. ramses90

Hallo Markus,

Hausratversicherung nicht vorhanden?

fragt der liebe Peter

Ergänzung:
Grundsätzlich hast Du gar keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme von Hotelkosten durch den Vermieter, reine Kulanz.

Unser Gebäudeversicherer übernimmt zum Beispiel nur 50 Euro am Tag, müsste er aber nicht.
Dafür gibt es eben die Hausrat oder man muss die Kosten selber tragen.

Die Miete wird aber natürlich zu 100 Prozent gemindert, auch logisch.

Dein Bekannter zahlt also für die von Euch genutzte Ausweichwohnung unglaubliche 3000,- Euro Miete im Monat? ( 30 X 100,- Euro/Tag???)
Diesen Betrag möchtest Du haben?
Hat die Wohnung einen Pool und eine Sauna mit Dachterrasse?

Sorry, für eine Privatunterkunft beim Bekannten würde ich mich auch weigern, pauschal 100 Euro / Tag Entschädigung zu zahlen?

Kein Betrug- aber Bereicherung.

Da hat man wohl aneinander vorbeigeredet, rechtlich hast Du keinen Anspruch.

Wie hoch ist denn die Miete der Ausweichwohnung?
Diese Kosten würde ich zahlen.

Hotelkosten mit Rechnung würde ich auch akzeptieren, ist ja viel teurer.

der liebe Peter

Ach.
555a BGB sagt das was GANZ ANDERES.
Wenn die Wohnung instand gesetzt werden muss und dem Mieter dadurch Aufwendungen entstehen, muss der Vermieter diese ersetzen.

Bei der Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 555 a Absatz 3 BGB gelten die Grundsätze der Schadensminderungspflicht und der Vorteilsausgleichung. Der Mieter darf jedoch grundsätzlich seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten und ist nicht verpflichtet, den billigsten Weg zu wählen. Hotelkosten von 60 Euro pro Nacht sind in jedem Fall angemessen. Die infolge einer Mietminderung auf Null wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung ersparten Mietzahlungen sind vom Erstattungsanspruch für anderweitige Unterbringung in Abzug zu bringen.

Nachzulesen hier:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/aufwendungsersatzanspruch.htm

Schadenersatzansprüche bestehen hingegen nur bei Mängeln auf Grund eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat. Das wird bei einem Wasserschaden in aller Regel nicht zutreffen.

Ihr habt Ansprüche auf den Ersatz der Aufwendungen, die nötig geworden sind.
Ihr habt die Pflicht, den Schaden gering zu halten, insbesondere scheint eine die Tagesmiete in Höhe von 100€ überhöht.
Ihr müsst euren Vorteil der 100% Mietminderung anrechnen.

Was die Versicherung des Vermieters sagt, ist für euch völlig unerheblich: Der Vermieter schuldet euch die Aufwendungen. Ob seine Versicherung ihm davon etwas zurückzahlt, ist alleine sein Problem.

Kosten müssten glaubhaft dargelegt werden. Eine Rechnung ist ausreichend, egal ob von einem Privatmann oder von einem Hotel ausgestellt.
Überzogene Kosten dürften aber den Eindruck erwecken, das man sich bereichern will. Zudem sind diese nicht erstattungsfähig.

Geht zum Anwalt, der soll schauen, was in eurem Fall möglich ist.
Bringt ihm dieses Urteil mit:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/aufwendungsersatzanspruch.htm

Hallo X-Strom,

ja, hier gibt es ja auch wieder zwei Varianten.

Ich bin davon ausgegangen, dass lediglich ein Wasserschaden durch „Verschleiß“ entstanden ist.

Dann hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Hotelkosten.

Du gehst davon aus, dass an den Rohrleitungen durch eine Sanitärfirma
Reparaturarbeiten ausgeführt worden sind und durch Fahrlässigkeit ein Wasserschaden entstanden ist.

Da passt Dein Urteil dann wohl auch.

Diesen Fall hatte ich zum Glück noch nicht und kann daher bei dieser Konstellation auch nix zu sagen.

Mietrecht ist echt kompliziert

der liebe Peter

Kosten müssten glaubhaft dargelegt werden. Eine Rechnung ist ausreichend, egal ob von einem Privatmann oder von einem Hotel ausgestellt.

Was bedeutet glaubhaft genau? Also wie beschrieben liegt eine Rechnung eines Privatmanns (weder Hotel noch Selbständiger) vor.
Gibt es eine Quelle und einen Paragraphen um zu belegen, dass dies ausreicht?

Der Gebäudeversicherung reicht es angeblich nicht laut Wohnungsgesellschaft.

Kann uns Jemand einen Paragraphen nennen, auf den wir uns in dieser Sache berufen können?

Danke für die vielen Antworten!

Doch sicher, das „passt“ (mit Einschränkungen weiter unten) auch hier, denn auch beim verlinkten Urteil war ein Wasserschaden die Ursache, für den kein Schuldiger benannt werden konnte.

Hast du dir das Urteil mal durchgelesen?

Da wird das „Pferd von hinten aufgezogen“.
Die Ursache, warum Arbeiten in der Wohnung nötig sind, wird nicht betrachtet, weil im Sinne des 555a BGB nicht von Interesse.
Es wird hier gesagt:
Es gibt Instandsetzungsarbeiten (nach Wasserschaden). Meiner Meinung wird nun rechtsfehlerhaft nicht unterschieden zwischen den Folgen des Wasserschadens und den Folgen der Reparaturarbeiten.

Meiner Meinung nach sind die Aufwendungen in den ersten Tagen keine Folge der Reparaturarbeiten. Erst wenn die Wohnung infolge der Arbeiten unbewohnbar wird (etwa durch den Einsatz von Trockungsgeräten), greift der 555a.
Solange die Wohnung lediglich auf Grund des Wasserschadens unbewohnbar ist, sind die Kosten, die die eingesparte Mietzahlung übertreffen, Lebensrisiko des Mieters und von diesem zu tragen.

Nochmal:
Das Urteil macht diese Differenzierung NICHT, das halte ich für falsch. Zudem findet man das Urteil auf einer Mietervereins-Homepage, man kann also sogar befürchten, dass ein später durch Revision abgeändertes Urteil hier weiterhin veröffentlicht wird. (Nein, ich halte Mietervereine nicht für eine seriöse, neutrale Informationsquelle!)

Dass ich das Urteil trotzdem unreflektiert hier verlinkt habe, liegt an einem einzigen Umstand:
Ich habe mein Gehirn ausgeschaltet und gedacht: Berufsrichter sagt X, dann wird X richtig sein.
Auf die - meiner Meinung nach - falsche Auslegung des 555a Abs.3 bin ich erst später gekommen:

Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

Bei der Argumentation, dass Aufwandsersatz geleistet werden muss, muss der Mieter also stets Bezug auf die Unzumutbarkeit der Wohnung Bezug nehmen, die als Folge der Instandsetzungsarbeiten auftreten.

Etwa die Demontage der Küche, nicht aber die Durchnässung derselbigen.
Auf den Lärm der Trocknungsgeräte.
Auf die Abschaltung des Stroms (diese wurde ja vom Elektriker „angeordnet“, hätte die Durchnässung eine automatische Abschaltung hervorgerufen, etwa durch FI-Schalter, dann wäre es eine Folge des Wassers - so aber ist es eine Folge der Arbeiten eines Handwerkers im Zuge der Instandsetzung.)

Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

Darin sind zwei Forderungen enthalten:

  1. Aufwendungen infolge der Erhaltungsmaßnahme (hier: Arbeiten zur Beseitigung eines Wasserschadens. Dies sind Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des 555a Abs.1 BGB)
    Nur wenn die Wohnung infiolge von ARBEITEN nicht genutzt werden kann - es muss unzumutbar sein, dort zu wohnen - besteht eine Ersatzpflicht. Im weiter oben verlinkten Urteil müssen die Einsparungen durch 100%ige Mietminderung von den Kosten abgezogen werden.

  2. Die Aufwendungen sind angemessen zu ersetzen.
    Unangemessen sind Kosten, wenn der Mieter eine zu teure, zu große, zu luxuriöse Wohnung anmietet.
    Ihr habt 100€ pro Tag bezahlt - das ist SEHR HOCH!

Zudem wollt ihr 100% Mietminderung UND volle Kostenübernahme.
Das könnte man eine ungerechtfertigte Bereicherung nennen.

Man könnte sogar denken, dass der Mietvertrag über 100€/d lediglich zum Schein gemacht wurde und in Wirklichkeit der Bekannte bereit gewesen wäre, euch gegen weit geringere Zahlungen oder sogar umsonst wohnen zu lassen, zumal er ja selber die Wohnung gar nicht benötigte, weil er im Ausland war.
Das ist wohl der Grund, warum die Wohnungsgesellschaft das Wort „Betrug“ fallen ließ, denn einen solchen würde das obige Verhalten darstellen.

Ihr seid in einer schwierigen Situation, weil die Wohnungsgesellschaft etwas großmäulig die problemlose Kostenübernahme angekündigt hat und erst später bemerkte, dass das offenbar doch nicht so problemlos ist.

Nochmal in Kürze.
Kosten in direkter Folge des Wasserschadens sind euer eigenes Risiko, wenn es keinen Schuldigen gibt, der für seine Handlungen oder Unterlassungen haften muss. (Wie kam es überhaupt zu dem Schaden? Gibt es echt keinen, den man als Verursacher haftbar machen kann?).

Angemessene Aufwendungen, die ihr auf Grund der Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung hattet, sind aber vom Vermieter zu ersetzen. Aufwendungen = Mehrkosten, Mietmiderung ist anzurechnen! Dass die Mietwohnung tatsächlich mit 100€ den angeblichen Tageshöchstsatz kostet, mag kein Zufall sein.
Dass diese Kosten enstanden sind, könnte leicht durch entsprechende Kontoauszüge beweisbar sein.
Ich vermute aber, dass der Bekannt 100€ am Tag fordert, weil IHR ihm gesagt habt, dass er das fordern kann.
Ich vermute auch, dass bislang noch keine Mietzahlung erfolgte.

Ihr wolltet deutlich mehr, als euch zusteht. DAS ist jetzt ein Problem.

Der Wasserschaden entstand durch das Abreißen eines Heizkörpers von einer Wand beim Nachbarn oben.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Kinder dies verursacht haben. Das ganze Haus weiß, wie die da oben toben und sehr ausgelassen randalieren.

Nun hat sich der Schuldfrage bisher niemand angenommen oder sie geklärt. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn sei für beschädigte Möbel sowie andere materielle Dinge oder teilweise Aufwendungen der Ansprechpartner und dort könne man das eine oder andere geltend machen. Aber eben nicht diese Mietkosten.
Diese seien bei der Wohnungsgesellschaft einzureichen und diese leiten eben an die Gebäudeversicherung weiter.

Nach den Gesprächen war auch tatsächlich das Problem an der ganzen Sache, dass die Rechnung von einer Privatperson stammt.
Wenn er ein Hotelier oder Selbstständiger mit Gewerbe wäre, würden die das angeblich abwinken.
Das ist auch die Kernfrage: Gibt es einen Paragraphen der uns dort stützt und unser Vorgehen bestätigt?
Die schriftlichen Aussagen der Wohnungsgesellschaft waren nicht explizit mit dem Hinweis, dass eine Privatperson als Rechnungssteller Ok sei. Nur mündlich wurde dies bestätigt.

Bevor ich nun zum Anwalt gehe, möchte ich wenigstens wissen ob uns dies tatsächlich fehlt um Ansprüche geltend zu machen oder ob die Wohnungsgesellschaft dennoch zahlen müsste.

Das Naheliegendste hat man also unterlassen.
Wie alt sind die Kinder?
Ist das eine der (besseren) Haftpflichtversicherungen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder übernimmt?

Ob Firma oder Privatperson, daran ist es nicht festzumachen. Es geht in beiden Fällen um die Höhe der Kosten und ob die berechtigt sind.

Beispiel für berechtigte Kosten bei Anmietung von privat:

Bekannter hat Mietwohnung, sie steht zur Zeit leer, weil er sich auf Auslandsmontage befindet.
Ihr könntet einziehen.
Hier würde man als berechtigte Kosten die Miete ansehen, die der Wohnungsmieter selbst zahlt. Plus ggf. anteilige/geschätzte Nebenkosten.

Ggf. könnte man noch einen fiktive Miete ansetzen, die man auf dem Markt erzielen könnte, nach Ort, Lage, Zuschnitt und Ausstattung. Das im Fall einer Eigentumswohnung/ Eigenheim.

Ihr wollte allen Ernstes 100 €/Tag = 3.000 € im Monat ansetzen ?
Preis die man nicht mal in Top-Innenstadtlagen teurer Großstädte zahlen muss ?
Das würde einer sehr gute Begründung bedürfen.
Nicht unmöglich, aber hier ?

Auch ich dachte beim lesen daran, dass man mit dem Ersatzwohnungssteller ein Geschäft machen wollte als man die Zusage „Ja, bis 100€/Tag möglich“ erfuhr. Seltsamerweise hat man den Rahmen aber auch so was von voll ausgeschöpft.
Das riecht verdächtig nach Mauschelei !

MfG
duck313

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Das ist das Einzige, was ihr noch machen könnt. Ihr solltet ihm das seltsame Münchner Urteil zeigen, mal schauen, was er dazu meint.

Es ist jetzt schon so viel falsch gemacht worden, es wird Zeit, Fehler zu korrigieren und das Richtige zu tun.
Jede unbedachte Äußerung von euch kann euch richtig tief in die Sche**** ziehen.

Auch ich habe den starken Eindruck, dass hier versucht werden sollte, sich am Schadensereignis zu bereichern.

währe schön wenn du uns auf dem laufenden hälst, Danke

Kannst du mir das belegen, dass es keine Rolle spielt ob die Rechnung von Privat oder einer Firma kommt?
Das stellt bei uns gerade das Problem dar.

Hallo X-Strom,

interessant, stimmt was Du schreibst.

Wieder was gelernt, ich werde mich da noch mal bei unserem Versicherungsmakler schlau machen.

Vielen Dank sagt

der liebe Peter