Wohnungshöhe

Hallo,

gibt es eine Mindestraumhöhe, ab der ein Geschoss voll zählt?
In einem fiktiven Fall ständen weniger als 2,10 m Wohnungshöhe zur Dispostition und die Frage ist, ob es für einen Gebührenbescheid zu 100 % als Wohnraum berechnet werden könnte.

Vielen Danke für Antworten.

Gruss

Iru

Nach § 4 der Wohnflächenverordnung kann ab einer Raumhöhe von 2 Metern voll als Wohnfläche berechnet werden.

Hallo

gibt es eine Mindestraumhöhe, ab der ein Geschoss voll zählt?
In einem fiktiven Fall ständen weniger als 2,10 m Wohnungshöhe
zur Dispostition und die Frage ist, ob es für einen
Gebührenbescheid zu 100 % als Wohnraum berechnet werden
könnte.

Nach sämtlichen Landesbauordnungen ist das kein zulässiger Wohnraum. Die Frage ist aber, von wann ist das Gebäude. Und welcher Art ist der Gebührenbescheid?

Gruß
smalbop

Ich habe gerade mal die Landesbauordnung NRW angesehen. § 48.1 spricht da eine andere Sprache.

vnA

Ich habe gerade mal die Landesbauordnung NRW angesehen. § 48.1
spricht da eine andere Sprache.

Hallo

Aus der betreffenden VwV:

"48 Aufenthaltsräume (§ 48)
48.1 Zu Absatz 1
Das Mindestmaß der lichten Höhe von 2,40 m kann bei den in § 48 Abs. 1 Satz 2 genannten Aufenthaltsräumen im Einzelfall unterschritten werden (§ 73, Abweichungen), wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen. Bedenken wegen der Benutzung bestehen nicht:

  • bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen; hier ist im Allgemeinen eine lichte Höhe von 2,30 m vertretbar ,
  • im Dachraum und im Kellergeschoss; hier erscheint eine Reduzierung der lichten Höhe auf 2,20 m im Allgemeinen vertretbar bei Kleinwohnungen (Appartements) und bei einzelnen Aufenthaltsräumen, die zu einer Wohnung in anderen Geschossen gehören,
  • bei einzelnen Aufenthaltsräumen einer Wohnung.
    Gegen eine Unterschreitung der lichten Höhe von 2,20 m bestehen im Hinblick auf die Benutzbarkeit vor allem wegen der Gesundheit Bedenken. Werden in einem Aufenthaltsraum Emporen oder Galerien eingebaut, so genügt oberhalb und unterhalb derselben eine geringere lichte Raumhöhe."

Es war beim UP wohlgemerkt nicht von Teilen von Aufenthaltsräumen die Rede, die unter 2,10 m hoch sind, sondern er sprach von der Wohnungshöhe insgesamt.

Gruß
smalbop

Hinweisen sollte man darauf, dass bei älteren Wohnungen zumeist der Bestandsschutz greift. Grundsätzlich kann alles ab 2 m Raumhöhe als Wohnfläche berechnet werden.

Hallo,
off topic ist anzumerken, dass geringere Raumhoehen auch geringere Heizkosten bewirken. Bei gleicher Wohnflaeche weniger Aussenwaende, bei gleicher Fussbodentemperatur geringere Deckentemperatur. Insofern wird sich einiges in Zukunft aendern muessen, wenn mal bei Wohnraum Energie gespart werden muss. Soweit ist der Gesetzgeber heute noch nicht, Physik weitgehend unbekannt.
Gruss Helmut

Hinweisen sollte man darauf, dass bei älteren Wohnungen
zumeist der Bestandsschutz greift.

Darauf habe ich eingangs hingewiesen: Es kommt darauf an, von wann das Gebäude ist.

Grundsätzlich kann alles ab
2 m Raumhöhe als Wohnfläche berechnet werden.

Es kommt (ich wiederhole mich auch da) darauf an, welcher Art der „Gebührenbescheid“ ist.

smalbop

Darauf habe ich eingangs hingewiesen: Es kommt darauf an, von
wann das Gebäude ist.

Altes Bauernhaus von 1865

Grundsätzlich kann alles ab
2 m Raumhöhe als Wohnfläche berechnet werden.

Es kommt (ich wiederhole mich auch da) darauf an, welcher Art
der „Gebührenbescheid“ ist.

Abwassergebührenbescheid. Er geht nach Grundstücksgröße und Anzahl der Geschosse.

Gruss

Iru

Bei uns werden die Abwasserbescheide an Hand des verbrauchten Frischwassers gefertigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei euch anders ist.
Regenwasserbescheide werden bei uns nach der bebauten (versiegelten) Fläche berechnet, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Also Versickerungsflächen bleiben außen vor.
Lediglich bei der Berechnung der Erschließungs- bzw Straßenausbaukosten (auch als wiederkehrende Beiträge) fließt die Grundstücksgröße und die mögliche oder, wenn höher, tatsächliche Anzahl der Geschosse eine Rolle. Betonung liegt hier auf „möglich“ Anzahl der Geschosse. Die tatsächliche Raumhöhe und die tatsächlich vorhandene Anzahl (wenn kleiner als zulässig) bleibt da außen vor. Im Einzelfall hätte man für ein eingeschossigen Flachbau auch für 2 Geschosse zu zahlen. Details dazu gibt es allerdings in der entsprechenden Satzung, die nachzulesen angeraten wird.

vnA

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Kann es sein, dass der Vermieter diese Kosten der Gemeinde auf die Mieter umlegt nach Wohnfläche?

Bei uns werden die Abwasserbescheide an Hand des verbrauchten
Frischwassers gefertigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
das bei euch anders ist.

Es ist der Anschluss eines Hauses (mit vorheriger abflussloser Grube) an das Abwassernetz. Die fiktiven Anschlusskosten liegen bei ungefähr 10.000 € pro Meter 150mm Abwasserleitung.

Regenwasserbescheide werden bei uns nach der bebauten
(versiegelten) Fläche berechnet, die an die Kanalisation
angeschlossen sind. Also Versickerungsflächen bleiben außen
vor.

Die werden voll mit einberechnet, da sie evtl. bebaut werden könnten.

Details dazu gibt es allerdings in der entsprechenden Satzung,
die nachzulesen angeraten wird.

Habe ich nachgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Abzocksatzung handelt.

Gruss

Iru

Es ist der Anschluss eines Hauses (mit vorheriger abflussloser
Grube) an das Abwassernetz. Die fiktiven Anschlusskosten
liegen bei ungefähr 10.000 € pro Meter 150mm Abwasserleitung.

Es sind also Erschließungskosten.

Regenwasserbescheide werden bei uns nach der bebauten
(versiegelten) Fläche berechnet, die an die Kanalisation
angeschlossen sind. Also Versickerungsflächen bleiben außen
vor.

Die werden voll mit einberechnet, da sie evtl. bebaut werden
könnten.

Kann ich mir nicht vorstellen. Du sprichst doch von Erschließungskosten. Das ist doch etwas völlig anderes. Regenwasserkosten kommen jedes Jahr, Erschließungskosten einmalig, Straßenunterhaltungskosten na, etwa alle 20 Jahre.

Habe ich nachgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es
sich um eine Abzocksatzung handelt.

Nun ja, üblicherweise werden die entstehenden Kosten nach einem gewissen Maßstab umgelegt. Da ist mal der eine etwas besser gestellt, mal der andere. Dabei Gerechtigkeit zu erwarten ist Illusion. Aufgestellt wurde diese Satzung von den gewählten Volksvertretern.

Gruss

auch

Iru

vnA

Hallo,

Regenwasserbescheide werden bei uns nach der bebauten
(versiegelten) Fläche berechnet, die an die Kanalisation
angeschlossen sind. Also Versickerungsflächen bleiben außen
vor.

Die werden voll mit einberechnet, da sie evtl. bebaut werden
könnten.

Kann ich mir nicht vorstellen. Du sprichst doch von
Erschließungskosten.

Es wird eine evtl. bebaubare Fläche zugrunde gelegt. Dabei ist es egal, ob diese jemals bebaut werden könnten. So fällt z.B. eine Scheune, deren Niederschlagswasser komplett versickert, mit über 5 € m2 ins Gewicht.

Nun ja, üblicherweise werden die entstehenden Kosten nach
einem gewissen Maßstab umgelegt. Da ist mal der eine etwas
besser gestellt, mal der andere. Dabei Gerechtigkeit zu
erwarten ist Illusion. Aufgestellt wurde diese Satzung von den
gewählten Volksvertretern.

Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Zeitungsvertreter Zeitungen…und was machen Volksvertreter?

Gerechtigkeit sollte es schon geben, zumal diejenigen, bei denen Niederschlagswasser und Schmutzwasser entsorgt wird, die Erschließung nach den gleichen Maßstäben berechnet wird. Die einen haben klare Vorteile gegenüber anderen.

Gruss

Iru