Hallo,
Regenwasserbescheide werden bei uns nach der bebauten
(versiegelten) Fläche berechnet, die an die Kanalisation
angeschlossen sind. Also Versickerungsflächen bleiben außen
vor.
Die werden voll mit einberechnet, da sie evtl. bebaut werden
könnten.
Kann ich mir nicht vorstellen. Du sprichst doch von
Erschließungskosten.
Es wird eine evtl. bebaubare Fläche zugrunde gelegt. Dabei ist es egal, ob diese jemals bebaut werden könnten. So fällt z.B. eine Scheune, deren Niederschlagswasser komplett versickert, mit über 5 € m2 ins Gewicht.
Nun ja, üblicherweise werden die entstehenden Kosten nach
einem gewissen Maßstab umgelegt. Da ist mal der eine etwas
besser gestellt, mal der andere. Dabei Gerechtigkeit zu
erwarten ist Illusion. Aufgestellt wurde diese Satzung von den
gewählten Volksvertretern.
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Zeitungsvertreter Zeitungen…und was machen Volksvertreter?
Gerechtigkeit sollte es schon geben, zumal diejenigen, bei denen Niederschlagswasser und Schmutzwasser entsorgt wird, die Erschließung nach den gleichen Maßstäben berechnet wird. Die einen haben klare Vorteile gegenüber anderen.
Gruss
Iru