Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Eine Familie würde über einen Bauträger eine Wohnung im EG kaufen, incl. Sondernutzungsrecht eines Teil des Gartens. Alles ist im notariellen Kaufvertrag ausführlich dargestellt, maßstabsgetreue Darstellung der Wohnung incl. Sondernutzungsrecht.
Jetzt würde, nach Baubeginn, plötzlich die Tiefgarageneinfahrt verlegt werden, womit ein Teil des Sondernutzungsrechts der Familien nicht mehr existiert (da für die Tiefgarageneinfahrt benötigt). Zudem würde die Familie beim Blick aus dem Küchenfenster jetzt nicht mehr die grüne Wiese des Gartens (ihres Teil des jetzt verkleinerten Sondernutzungsrechts) sehen, sondern die graue Tiefgarageneinfahrt. Die Familie wäre zudem vor Durchführung des Baus der Tiefgarageneinfahrt nicht vom Bauträger informiert worden, sondern nach Bau dieses Hausteils vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Folgende Fragen:
- Wäre das Vorgehen des Bauträgers rechtens, wäre eine nachträgliche bauliche Änderung der Tiefgarageneinfahrt in Kombination mit Verkleinerung des Sondernutzungsrechts des Gartens rechtens?
- Müsste in einem solchen Fall der Bauträger den Käufer vorab informieren?
- Welche Möglichkeiten auf „Begleichung“ hätte die Familie, z.B. Schadensersatz, Minderung Kaufpreis, andere Ersatzleistung im Rahmen des Bau, …?
- Könnte die Familie darauf bestehen, dass der Bau der Tiefgarageneinfahrt wie im Plan aus dem notariellen Kaufvertrag durchgeführt würde (also quasi Rückbau, unabhängig, ob das technisch gehen würde)?
- Welche Möglichkeiten hätte die Familie in einen solchen Fall sonst noch?
Vielen Dank.