Wohnungsübergabe / Schlüsselübergabe zum Stichtag 01. eines Monats / Feiertag

Hallo zusammen,

mein Sohn (Student) hat sein WG-Verhältnis zum 31.12. 2017 gekündigt und will zum 01.01.2018 in ein eigenes Studentenappartment ziehen.
Die Vermietungsgesellschaft suggerierte ihm, das Appartement stehe derzeit leer, und er könne vor Jahresabschluss die Schlüssel haben. Weit gefehlt.
Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2018.
Da wir dieses Jahr den Feiertag zum Jahreswechsel 31.12/01.01. an einem Wochenende gelegen haben, stellt sich mir die Frage: Wann muss der Vermieter den Schlüssel übergeben ? Vor oder nach den Feiertagen ? Gehälter werden deswegen auch im Voraus gezahlt. Ich sehe die Rechtslage ähnlich. Der Vermieter muss die Übergabe vor den Feiertagen vollziehen.
Liege ich falsch ?

Herzlichen Dank für alle Infos
agrippina

Muss frei sein und Schlüssel übergeben sein spätestens am Tag , an dem der Mietvertrag beginnt. Wie das der Vermieter regelt, ist nicht des Mieters Problem, wohl aber muss er darauf aufmerksam machen, dass er dann auch hinein will und sich gegebenfalls ein Hotelzimmer nehmen muss, sollte das nicht gehen und das müsste dann der Vermieter bezahlen, kann gleich von der ersten Miete abgezogen werden.
Der wird schon zusehen, wie der Mieter pünktlich hinein kommt…