Hallo,
ich hätte ein paar dringende Fragen zu einer Wohnungsübergabe:
Als Mieter einer Wohnung wurde vor ein paar Tagen eine Wohnungsübergabe gemacht (gegen 17-17:30 Uhr), das Übergabeprotokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben und jetzt hat der Mieter ein Schreiben des Vermieters bekommen, dass aufgrund des schlechten Lichtes einige Mängel nachträglich anzumelden sind:
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Malerarbeiten waren schlecht, obwohl diese von einem Fachmann gemacht wurden. Frage dazu: Darf er das nachträglich anmelden obwohl er das Protokoll (ohne Mängel) unterschrieben hat? Er hätte doch die Abnahme verweigern dürfen, wenn ihm das zu dunkel gewesen wäre? Es war zudem um 17:00 Uhr noch nicht so dunkel, dass man nichts hätte sehen können und fast alle Räume hatten Licht.
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Türblätter wären beschädigt. Die Türen wurden von ihm weiß gestrichen und im Mietvertrag steht nur drin, dass die Türen beim Auszug zu reinigen sind. Kleine Abplatzungen an den Türen sind vorhanden, wurden aber im Protokoll nicht aufgeführt. Werden jetzt nachträglich bemängelt.
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Kalkspuren im Bad: Das Bad wurde vom Mieter geputzt, aber der Vermieter bemängelt nachträglich Kalkspuren in der Duschkabine und an den Halterungen für Seife und Duschkopf.
Unsere Fragen:
- Ist diese nachträgliche Anzeige der Mängel rechtens? Es handelt sich nicht um verdeckte Mängel und der Vermieter hat das Abnahmeprotokoll ja unterschrieben.
- Hätten der Mieter eine Frist zur Mängelbeseitigung? In der Wohnung ist bereits ein neuer Mieter.
- Wie lange nach Auszug darf der Vermieter Mängel anzeigen und welche Mängel darf er anzeigen (auch Mängel, die er eigentlich bei der Übergabe hätte sehen müssen)?
- Müssen Malerarbeiten überhaupt durch eine Fachfirma ausgeführt werden oder darf man auch selbst streichen?
Bitte dringend um Rat.
Vielen herzlichen Dank vorab.