Wohnungsübergabe ohne Stromzaehlerstand?

Liebe Wissende,
zur Wohnungsübergabe fürchtet ein zukünftiger Mieter A, von seinem zukünftigen Vermieter B den Stromzählerstand nicht bestätigt zu bekommen. Zukünftiger Vermieter B hält ein Übergabeprotokoll nicht notwendig. Zukünftiger Mieter B möchte jedoch das Mietverhältnis nicht belasten, hat er doch bereits 1 Schlüssel erhalten.

Weiterhin…
Vermieter beabsichtigt einen der drei Wohnungsschlüssel zu behalten, bis zukünftiger Mieter B eingezogen ist. Was ist, wenn VermieterA darüberhinaus den dritten Schlüssel behalten möchte?

MieterB möchte nicht auf Konfliktkurs gehen, und bittet um Rat.
Zurücktreten kann zukünftiger MieterB auch nicht, weil a) ein Schlüssel bereits angenommen wurde und b) sein alte Wohnung bereits gekündigt hat.

Zum Hintergrund: Zeit, die zwischen Wohnungs-annonce und Wohnungsübergabe verstrichen ist, beträgt

Guten Morgen, Denis!
Wenn Dein Vermieter ein Übergabeprotokoll nicht für erforderlich hält,
ist das schon ungewöhnlich.
Ist denn der Mietvertrag bereits unterschrieben?
Wenn nicht, nimmt doch einfach zur Vertragsunterzeichnung ein derartiges Übergabeprotokoll mit, in dem Du notwendige Angaben auflistest: Zählernummer und Zählerstand Gas, Strom, Wasser, Anzahl der übergebenen Schlüssel, evtl. Angaben zu vorhandenen Einbauten und evtl. vorhandenen Schäden.
Sage ihm einfach, das Übergabeprotokoll ist eigentlich üblich und für beide Seiten von Vorteil: Da die Zählerstände für die Abrechnung wichtig sind, kann es im Nachgang nicht zu bösen Überraschungen kommen.
Sollte es sich um eine renovierungsbedürfte Wohnung handeln, nimm einen Unbeteiligten als Zeugen mit und mache Fotos, die Du gemeinsam mit dem Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll aufbewahrst. Sollte der
Vermieter des Übergabeprotokoll nicht unterschreiben, vermerkst Du das handschriftlich auf dem Exemplar.
So hast Du für alle Fälle einen Nachweis, sollte es später beim Auszug Schwierigkeiten geben, was ich jedoch nicht hoffe.
Ich wünsche Dir einen stressfreien Umzug und viel Glück in der neuen Wohnung.
MfG M.P.

Hi Denis,

der Mieter schreibt die Zählerstände (auch Wasser & Gas) auf, außerdem alle Schäden, die an der Mietsache zu erkennen sind, und nimmt jemanden mit, der das bezeugt. Er fordert vom Vermieter unverzüglich die Herausgabe aller Schlüssel - im Notfall darf die Feuerwehr gerne die Tür einschlagen.

Gruß Ralf

Danke Re: Wohnungsübergabe ohne Stromzaehlerstand?
Danke Euch für die Rückmeldung.
Ich probiere ruhig dem Vermieter die Vorteile zu erläutern.
Denis

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Doch noch ne Frage…

Guten Morgen, Denis!
Wenn Dein Vermieter ein Übergabeprotokoll nicht für
erforderlich hält,
ist das schon ungewöhnlich.
Ist denn der Mietvertrag bereits unterschrieben?
Wenn nicht, nimmt doch einfach zur Vertragsunterzeichnung ein
derartiges Übergabeprotokoll mit, in dem Du notwendige Angaben
auflistest: Zählernummer und Zählerstand Gas, Strom, Wasser,
Anzahl der übergebenen Schlüssel, evtl. Angaben zu vorhandenen
Einbauten und evtl. vorhandenen Schäden.
Sage ihm einfach, das Übergabeprotokoll ist eigentlich üblich
und für beide Seiten von Vorteil: Da die Zählerstände für die
Abrechnung wichtig sind, kann es im Nachgang nicht zu bösen
Überraschungen kommen.
Sollte es sich um eine renovierungsbedürfte Wohnung handeln,
nimm einen Unbeteiligten als Zeugen mit und mache Fotos, die
Du gemeinsam mit dem Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll
aufbewahrst. Sollte der
Vermieter des Übergabeprotokoll nicht unterschreiben,
vermerkst Du das handschriftlich auf dem Exemplar.

Der Mieter nimmt also zwei gleiche Exemplare mit. Notiert er auf seinem eigenen dass der Vermieter nicht unterschreiben wollte?
Muß das in der Anwesenheit des Vermieters geschehen? Oder braucht er einen Zeugen dazu? Wobei dies aber wieder Spannung hineinbringen würde(?).

So hast Du für alle Fälle einen Nachweis, sollte es später
beim Auszug Schwierigkeiten geben, was ich jedoch nicht hoffe.
Ich wünsche Dir einen stressfreien Umzug und viel Glück in der
neuen Wohnung.
MfG M.P.

Danke nochmal
Denis

Ich persönlich würde es nur auf meinem Exemplar vermerken. Zeichnet der Vermieter gegen, erhält er im Austausch das 2. Exemplar des Übergabeprotokolls. Wenn nicht, hast Du ein Schriftstück mit den entsprechenden Angaben, hast Tag und Zeit notiert, wann der Vermieter das Protokoll ablehnte. Bei dann auftretenden Schwierigkeiten muß sich der Vermieter fragen lassen, warum er ein harmloses Übergabeprotokoll verweigerte. Aber ich hoffe, diese Frage ist nur hypothetisch. Wie gesagt, alles Gute. (Zur Mietvertragsunterzeichnung würde ich persönlich nur selbst (bzw. mit meinem Partner) gehen. MfG M.P.

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Hallo,

über das Gesagte hinaus, würde ich vorschlagen, die Unterlagen so zu erstellen (in Anwesenheit eines Zeugen, muss nicht der VM sein) und das erwähnte Zweitexemplar dem VM mit einem netten Brief zu übermitteln.

In diesem Brief würde ich schreiben, das die beiliegenden Unterlagen den Zustand der Wohnung bei Übergabe dokumentieren (zur beiderseitigen Sicherheit) und das der Mieter davon ausgeht, dass der VM diese Doku als tatsächlichen Stand der Dinge anerkennt, wenn er bis XXX keine gegenteilige Mitteilung macht.

Diese Frist wird - da der Einzug ja unmittelbar bevorsteht - natürlich leider kurz sein. Das kann man auch noch bedauernd erwähnen und hier noch einmal den Verzicht des VM auf ein Übergabeprotokoll anbringen.

Räuspert sich der VM nicht, wird es m.E. einfach sein, bei evtl. Schwierigkeiten in der Zukunft die erstellte Dokumentation als anerkanntes Beweismittel heranzuziehen.

Gruß
Nita