Hallo an alle,
angenommen man bekommt einen Standard-Mietvertrag am 01.04. zugesendet, unterschreibt diesen und schickt ihn am 05.04. per Post zurück.
Am 01.05. ist die Wohnungsübergabe der neuen Wohnung an den neuen Mieter.
Die Wohnung ist besenrein, unrenoviert.
Im Mietvertrag stand die Wohung muss bei Auszug renoviert zurück gegeben werden.
Reicht es in diesem Fall, wenn man beim Übergabeprotokoll am 01.05. unterschreibt mit dem Zusatz „Wohnung besenrein und unrenoviert übernommen“? Oder wäre man bei Auszug trotzdem verpflichtet zu renovieren?
Danke schonmal!
Liebe Grüße