Wohnungsübernahme neue Mietwohnung

Hallo an alle,
angenommen man bekommt einen Standard-Mietvertrag am 01.04. zugesendet, unterschreibt diesen und schickt ihn am 05.04. per Post zurück.
Am 01.05. ist die Wohnungsübergabe der neuen Wohnung an den neuen Mieter.
Die Wohnung ist besenrein, unrenoviert.
Im Mietvertrag stand die Wohung muss bei Auszug renoviert zurück gegeben werden.
Reicht es in diesem Fall, wenn man beim Übergabeprotokoll am 01.05. unterschreibt mit dem Zusatz „Wohnung besenrein und unrenoviert übernommen“? Oder wäre man bei Auszug trotzdem verpflichtet zu renovieren?

Danke schonmal!
Liebe Grüße

Hallo Jasmin,

das kommt auf das Alter des Mietvertrags an, weil viele dieser Renovierungsklauseln ungültig (geworden) sind. Im Wohnungsübernahmeprotokoll soll auf jeden Fall

stehen. Ob eine Verpflichtung besteht, beim Auszug zu renovieren, kann man auch noch im Nachhinein festellen (lassen).

Gruß
Christa

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Ja, dachte ich mir auch. Erst mal den Vermerk mit ins Protokoll schreiben und wer weiss was sich nach 5-10 Jahren, wenn man auszieht, wieder geändert hat.

Hallo,

es kann nie schaden, den Zustand der Wohnung bei Einzug mit Fotos zu dokumentieren und einen Zeugen dabei zu haben. Vor allem Schäden an Fliesen, Putz, Türen, Fenstern, Heizkörpern und Fussböden sollten so festgehalten werden, da „Unrenoviert“ ein sehr vager Begriff ist.

Gruß,
Paran

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Witzig, dass du das gerade heute ansprichst…
Ich war gestern mit einem Freund vor der offiziellen Übergabe in seiner neuen Wohnung, wir haben fast 100 Fotos gemacht. Jede Türzarge und jedes Türblatt mit Detailphotos, die Fliesen und das Laminat im Gegenlicht geprüft und jede Abnutzungsspur einzeln fotografiert. Übergepinselte Schalter und Steckdosen, alte Bohrlöcher, die angemackten Scheuerleisten, … Mein Kumpel hielt mich für einen Pedanten, aber meine Devise war: „Tue so, als ob das eine nagelneue Wohnung wäre, bei der die Handwerker gerade erst fertig geworden sind und auf die Bezahlung der Endrechnung warten.“
Das haben wir gemacht, ohne dass der Vermieter das mitbekommen hat. Man will ja keinen schlechten Eindruck erwecken, aber dennoch abgesichert sein.

ergänzen möchte ich um Waschenbecken, Badewanne, Toilettenbecken und anderen keramischen Einrichtungen und, falls vorhanden, vermietete Einbaumöbel wie Küchen.

Es empfiehlt sich, mindestens eine helle, möglichst neutralweiß leuchtende Taschenlampe mitzubringen

Grüße
Pierre

Morning Jasmien,
wenn im von beiden Seiten unterzeichneten Übergabeprotokoll vermerkt wurde, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, reicht dies.
Es sollte noch vermerkt sein, wem die Böden und Küchenobjekte gehören, ob alle Objekte im Bad heil sind.
Einen schönen Sonntag wünscht
Der liebe Peter

Nein ist man nicht, ausser es gab diesbezüglich andere Abreden.

Nur was ist in deinen Augen unrenoviert, eine Wohnung muss nciht frich gestreichen sein um als Renoviert zu gelten. Es kommt auf den Zustand der Wohnung an ob diese in allgeinen Verkehr als renoviert / unrenoviert anzusehen ist.

Ja danke, dafür gibt es heute Handies, die sind SEHR hell

Nee, nicht wirklich.

Wenn es auf Details ankommt, nimmt das Rauschen bei schlechtem Licht überhand.

Zudem kann man das Handy nicht gleichzeitig als Kamera und unabhängige Lampe benutzen. Wenn man mal Risse in der Glasur eines Waschbeckens und einem Dutzend Fliesen fotografiert hat, ist man dankbar, wenn man eine separate, weiße, wirklich helle Taschenlampe dabei hatte.

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Ja das stimmt, aber dazu hat man auch noch 2-3 Tage nach dem Einzug zeit.