Wohnwagen als Baustellenunterkunft

Hallo,
ersteinmal Danke für Eure Aufmerksamkeit!

Mich würde Interressieren, ob es zulässig ist eine Wohnwagen als Baubüro bzw. als Baustellenunterkunft zu nutzen und wenn ja oder nein warum dies so ist.

Ich hoffe einer von Euch kann mir weiter helfen
Vielen Dank im Vorraus
Ralf

Hallo Ralf,
du must mit deinem Auftraggeber sprechen ob du einen Wohnwagen stellen darft wegen der Versicherung , wenn er zustimmt steht dem nichts im wege.
Wie selben nutzen auch Wohnwagen als Büro und Unterkunft auf den Baustellen, dafür beteiligen wir uns teilweise das der Baustellen versicherung.
Gruß Thomas Stutz

Hallo @Ralf,
ein Wohnwagen ist als Baubüro durchaus gelegentlich in meiner Baupraxis schon vorgekommen.
Wichtig ist nur, dass der Wohnwagen auf dem zu bebauenden Grundstück steht und nicht auf einem öffentlichen Gelände wie Bürgersteig oder ähnlichem.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

hallo auch,

ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sowas verboten sei. Nicht, oder besser bedingt erlaubt ist das benutzen der fahrzeuge als unterkunft zum essen usw. Bei kleinen reparaturbauastellen von bis zu drei tage ja, aber bei größeren brauchst du schon eine unterkunft. Frage bei der bau-bg nach, die weiß das.
Wenn wir als dachdecker auf montage waren, dann haben wir immer im wohnwagen vom cheff auf der baustelle geschlafen.

grüsse

Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Alles Gute Ralf

Hallo,

Danke für Deine schnelle Antwort!

Gruß Ralf

Hallo Werner,

danke für Deine schnelle Anwort, eigentlich hat sich das Problem schon erledigt! Aber der vollständigkeithalber: Der nette Herr vom Arbeitsschutzamt wollte unseren Wohnwagen von der Baustelle entfernt wissen weil er nicht der Arbeitsstättenverordung entspricht (höhe, Ablagen, usw.)!
Aber wir habe uns geeinigt!
Danke Dir nochmal
Gruß Ralf

hallo,

ich kenne mich da nicht aus habe aber schon oft gehört dass viele es so machen. man muss nur eine Genehmigung haben, wo man ihn abstellt (Campingplatz oder so).

Danke für Deine Antwort

Gruß Ralf

Sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war in Urlaub.
Also: Im Prinzip geht das. Kritisch könnte die notwendige Raumhöhe (2,5 m) sein.
Ansonsten muss der Wohnwagen der ASR A4.4 entsprechen (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten…)

Hoffe das war hilfreich.

Hallo Christel,
vielen Dank für Deine Antwart, zwar spät, aber duch den Link genau was ich gesucht habe!
Danke
Gruß Ralf

Hallo Ralf

Soweit ich informiert bin, gibt es (zumindest in Österreich) eine Regelung in den Kollektivverträgen was die Unterkunft betrifft. Da ist zum Beispiel die minimale Fläche, Mobiliar usw. geregelt.

Wenn Bauwagen oder Container als Baubüro verwendet werden, gibt es soweit ich weiß keine Regelung und es ist durchaus üblich, dass solche Verwendung finden.

Sorry, dass ich nicht mehr dazu sagen kann

Gruß

Michael

Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Nachricht!

Gruß Ralf