Wohnwagen mit Führerscheinklasse B

Hallo,

ich finden die Klassen immer etwas kompliziert und zul.Gesamtgewicht/masse usw. verwirren mich total.
Brauche ich für Wohnwagen die Klasse BE oder reicht B. gibt es Wohnwagen für kl.B?
ich weiß das es vom auto abhängt welchen hänger man nehmen darf und welchen nicht.

bitte um Aufklärung?

Gruß

Jamara

Hallo Jamara,

mit Klasse B darfst du Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen, für schwerere Anhänger musst du Klasse BE haben.

Es gibt Wohnwagen mit einer zGM

Hallo,

mit Klasse B darfst du Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse ziehen

Aber nur solange das Gesamtmasse nicht 3,5 t übersteigt!
Z.B. um einen 750-kg-Anhänger an einem 3100-kg-Zugfahrzeug zu ziehen ist Führerschein BE erforderlich!

Siehe § 6 Fahrerlaubnisverordnung:
„Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.“

Grüße vom
Tantchen

Hallo Tinchen,

stimmt so nicht! Klasse B umfasst immer einen 750 kg Anhänger, auch wenn der gesamte Zug dann über 3500kg wiegt. Erst über 750kg greift die Regelung abhängig von Leermasse und Zuggewicht.

siehe dein Zitat von §6 FEV:
„[…]mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.“

Gruß
André

Hallo Jamara,

wie schon geschrieben wurde hängt das von der Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger ab (den Gesetzestext dazu hat Tinchen schon gepostet), es sei denn der Anhänger wiegt nicht mehr als 750 kg (dann fällt er in jedem Fall unter Kl. B).

Im Grunde kann Dir niemand abnehmen, dass für deine Kombination selber zu ermitteln. Ist aber ganz einfach, du brauchst

a) Leermasse des Zugfahrzeugs
b) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
c) Zulässige Gesamtmasse des Wohnwages

Beispiel 1:
a) 1100 kg, b) 1600 kg, c) 1000kg

Die zul.GM des Wohnwagens ist kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das zul. GEsamtgewicht des Zuges liegt bei 2600kg (1600 + 1000) -> Erlaubt bei Kl. B

Beispiel 2:
a) 1600 kg, b) 2600 kg, c) 1000kg

Die zul.GM des Wohnwagens ist kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuge und wäre damit mit Kl. B fahrbar, ABER die zul. Gesamtmasse des Zuges liegt bei 3600 kg
(2600 + 1000) -> Klasse BE erforderlich

Beispiel 3:

a) 1100 kg, b) 1600 kg, c) 1200 kg
Die zul. GM des Wohnwagens ist größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges -> Klasse BE erforderlich

mögl. Änderung in Sicht
Hi,

bin ich ganz zufällig drüber gestolpert: in der letzten „Freizeit Mobil“-Beilage zur ADAC motorwelt ist auf S. 82 ein Artikel über dieses Thema - anscheinend wird gerade über eine Änderung nachgedacht (3. Führerscheinrichtlinie ab 19.01.2013): bis 3,5t Klasse B, bis 4,25t Fahschulung ohne Prüfung

mal sehen … :wink:

Grüße,
mΔx