Hallo Jamara,
wie schon geschrieben wurde hängt das von der Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger ab (den Gesetzestext dazu hat Tinchen schon gepostet), es sei denn der Anhänger wiegt nicht mehr als 750 kg (dann fällt er in jedem Fall unter Kl. B).
Im Grunde kann Dir niemand abnehmen, dass für deine Kombination selber zu ermitteln. Ist aber ganz einfach, du brauchst
a) Leermasse des Zugfahrzeugs
b) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
c) Zulässige Gesamtmasse des Wohnwages
Beispiel 1:
a) 1100 kg, b) 1600 kg, c) 1000kg
Die zul.GM des Wohnwagens ist kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das zul. GEsamtgewicht des Zuges liegt bei 2600kg (1600 + 1000) -> Erlaubt bei Kl. B
Beispiel 2:
a) 1600 kg, b) 2600 kg, c) 1000kg
Die zul.GM des Wohnwagens ist kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuge und wäre damit mit Kl. B fahrbar, ABER die zul. Gesamtmasse des Zuges liegt bei 3600 kg
(2600 + 1000) -> Klasse BE erforderlich
Beispiel 3:
a) 1100 kg, b) 1600 kg, c) 1200 kg
Die zul. GM des Wohnwagens ist größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges -> Klasse BE erforderlich