Hallo!
ist es zulässig einen Wohnwert beim Trennungsunterhalt anzurechnen wenn die Ehewohnung im Eigentum der Schwiegereltern war und ist, und mietfreies Wohnen besteht?
Im Gesetz steht, dass ein Wohnwert im mietfreiem Eigentum anzurechnen ist.
Es ist zwar mietfrei aber kein Eigentum, wird trotzdem ein Wohnwert angerechnet??
Das ist eine schwierige Frage. Zuerst einmal ist es es selten, dass die Schwiegereltern nach der Trennung oder Scheidung die andere Partei mietfrei weiterwohnen lassen.
Also ich würde jetzt einfach mal laienhaft behaupten,…Es wird nicht angerechnet, weil ich glaube irgendwann mal gelesen zu haben, dass Zuwendungen Dritter bei der Unterhaltsfrage nicht berücksichtigt werden.
Und genau das ist es ja, was dir zuteil wird,…eine Zuwendung Dritter,…die unter Umständen keinen Bestand hat und ganz sicher irgendwann wegfällt.
Wenn allerdings ein Mietvertrag mit ihrem Sohn existiert, oder mittlerweile Eigentümer der Wohnung ist, und du keine Miete zahlst, dann erläßt dir dein Mann die Miete und dann denke ich, wird der Wohnvorteil angerechnet und mit dem zustehenden Unterhalt verrechnet.
Aber letztendlich wird der Richter das im Unterhaltsverfahren entscheiden. Und da behaupte ich jetzt einfach mal, er wird es nicht mitberücksichtigen, weil er nicht davon ausgehen kann, dass es jetzt so bleibt,…nach der Trennung.
mietfrei wird natürlich angerechnet. Ist dochgenau wie ein Bareinkommen.
das weiss ich leider nicht
Hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen.
Tut mir leid.
LG
Hallo,
wenn eine Person einen Unterhaltspflichtigen mietfrei wohnen lässt, ist das eine freiwillige Zuwendung dieser Person.
In den meisten unterhaltsrechtlichen Leitlinien steht folgendes:
- Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berück-sichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.
Also kommt es auf diesen „Dritten“ darauf an, ob es berücksichtigt wird. Wenn diese sagen, nein es soll nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen, bleibt es außen vor.
Gruß
Hallo,
erst einmal vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe und Antwort. Da alles ein bisschen komplizierter ist, möchte ich präziser sein:
Die Ehefrau ist mit dem Kind in der Ehewohnung geblieben.
Der Ehemann hat die Familie verlassen und ist auf eigenen Wunsch ausgezogen.
Die Ehewohnung ist das Eigentum der Eltern der Ehefrau.
Der Ehemann hatte beim Ausbau der Ehewohnung mitgeholfen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die junge Familie bis 30.06.13 keinen Mietzins zahlen muß, sondern nur Betriebskosten/Nebenkosten. Ab dem 01.07.2013 ist ein Kaltmietzins von 450 Euro zu bezahlen.
Ist dann beim Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt ein Wohnwert anzurechnen?
Danke im Vorraus!
Hallo!
Erst einmal vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe und Antwort. Da alles ein bißchen komplizierter ist, möchte ich präziser werden:
Die Ehefrau ist mit dem Kind in der Ehewohnung geblieben.
Der Ehemann hat die Familie verlassen und ist auf eigenen Wunsch ausgezogen.
Die Ehewohnung ist das Eigentum der Eltern der Ehefrau.
Der Ehemann hatte beim Ausbau der Ehewohnung mitgeholfen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die junge Familie bis 30.06.13 keinen Mietzins zahlen muß, sondern nur Betriebskosten/Nebenkosten. Ab dem 01.07.2013 ist ein Kaltmietzins von 450 Euro zu bezahlen.
Ist dann beim Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt ein Wohnwert anzurechnen?
Danke im Vorraus!
Also versuch ich es nochmal.
Die Frau ist in der Wohnung ihrer Eltern geblieben,…also ist die Miete eine zeitlich begrenzte Zuwendung Dritter, die ,…so denke ich gelesen zu haben,…nicht mitberücksichtigt wird.
Das er die Wohnung verlassen hat, bedeutet nur, dass er auf sein Wohnrecht in der Wohnung,…verzichtet hat.
Die Unterhaltsberechnung wird in dem Fall,…denke ich laienhaft,…genauso laufen, als wenn ihr verheiratet gewesen wäred.
Er darf seinen Eigenbehalt von etwa 800…900 Euro behalten. Sollte mehr Einkommen vorhanden sein, wird das Kind vorrangig bedacht,…ich schätze mal 250…300 Euro,…dann bekommst du noch einen Unterhalt,…vielleicht 600…700 Euro. Und das wars.
Nach einer gewissen Zeit,…vielleicht 2 Jahre wird man verlangen das Kind in einer Kita unterzubringen und du mußt wieder arbeiten gehen. Dann wird dein Unterhalt wegfallen.
Und das Geld, das deine Eltern dir hier und da mal zustecken,…wird nicht mitberücksichtigt.
Aber zu all diesen Fragen kann man nie eine präzise Antwort geben, weil letztendlich der Richter mit einem großen Spielraum frei entscheidet. Es ist alles nur eine Frage der Argumentation.
Tut mir leid, da kann ich nicht weiter helfen.Lg Susanne
Hallo,
es hat nichts damit zu tun wem die Wohnung gehört oder gehört hat. Es geht darum, dass Sie keine Miete zahlen müssen und dementsprechend eine Ersparnis haben, also im Umkehrschluss ein höheres Einkommen zum Lebensunterhalt.
Alles Gute
hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…
lisa