Wollen + Partizip II + haben oder sein/ Behauptungen

Hallo!

meine erste Frage ist, ob man „angeblich“ vor „zwei Wochen“ einsetzt oder danach oder ist das gleichgültig, wo man „angeblich“ unterbringt?

Dann habe ich eine zweite Frage. Es geht um folgende Konstruktion

wollen + Partizip II + haben oder sein

Ich habe gelernt, jemand etwas behauptet und diese Behauptung so wiedergegeben wird, dass der Sprecher diese Behauptung nicht teilt.

Welche von diesen drei Sätzen wären eurer Meinung nach korrekt?

Danke

Frau XXX, die angeblich zwei Wochen in Frankreich gewesen sein will, hatte einen Autounfall.

Frau XXX, die zwei Wochen angeblich in Frankreich gewesen ist, hatte einen Autounfall.

Frau XXX, die zwei Wochen angeblich in Frankreich gewesen sei, hatte einen Autounfall.

Hallo,

in dem Satz

ist „angeblich“ überflüssig – „wollen“ impliziert hier bereits den Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage; siehe Beispiele

1.3.5.3.6.d Zitat „Behauptung“
und
https://deutschegrammatik20.de/spezielle-verben/modalverben/subjektive-modalverben-distanzierung/.

Gruß

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Hallo!

Das Problem liegt an „angeblich“. Wenn ich nun „angeblich“ wegtue, dann ist der Satz korrekt und mit den anderen Sätzen auf gleicher Stufe? Spielt die Position von „angeblich“ in den anderen zwei Sätzen eine Rolle?

Danke

Frau XXX, die zwei Wochen in Frankreich gewesen sein will, hatte einen Autounfall.

Frau XXX, die zwei Wochen angeblich in Frankreich gewesen ist, hatte einen Autounfall.

Frau XXX, die angeblich zwei Wochen in Frankreich gewesen sei, hatte einen Autounfall.

Im Satz

wird die Angabe zum Aufenthaltsort (Frankreich) angezweifelt.

… …

Hier kann sich „angeblich“ auf die gesamte Aussage beziehen oder – je nach Betonung (zwei Wochen bzw. ‚in Frankreich) – auf die Dauer oder den Ort.
… …

[Der Konjunktiv „sei“ passt hier nicht. Möglich wäre aber indirekte Rede:

Frau XXX behauptet(e), sie sei zwei Wochen in Frankreich gewesen.

Gruß

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Die erste Formulierung kann man nur verwenden, wenn Frau XXX selber behauptet hat, zwei Wochen in Frankreich gewesen zu sein. Man bezweifelt, dass Frau XXX die Wahrheit sagt.

Bei der zweiten Formulierung wird eher der Sachverhalt an sich bezweifelt, unabhängig von der Quelle der Information.

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