Woran erkenn ich einen Privatweg

Hallo,

wir richten gerade unseren Garten und dabei kam ein altes Schild mit den Worten Privatweg zum Vorschein. Ein Nachbar erwartet jetzt von uns, dass wir es erneuern, da es ja auf unserem Grundstück steht. Andere Nachbarn behaupten jetzt aber, dass es sich eh nicht mehr um einen Privatweg handelt. Er ist schon seit den 60 er Jahren an die reguläre Straßenbeleuchtung angeschlossen, und es wurde von der Stadt ein offizielles Schild mit „zu den Häusern, Straßenname und Hausnummern“ angebracht.

Wie erkenn ich jetzt ob es ein Privatweg ist? Wir haben eigentlich keine Lust, dass wir das Schild auf unserem Grundstück haben und noch viel weniger, dass wir es auf unsere Kosten ersetzen können. Wer bei der Stadt kann uns da weiterhelfen? Gibt es dafür denn bestimmte Ämter

Danke Ute

Wie erkenn ich jetzt ob es ein Privatweg ist? Wir haben
eigentlich keine Lust, dass wir das Schild auf unserem
Grundstück haben und noch viel weniger, dass wir es auf
unsere Kosten ersetzen können. Wer bei der Stadt kann uns da
weiterhelfen? Gibt es dafür denn bestimmte Ämter

Danke Ute

Hallo!
Ich würde mich da mal ans Bauamt wenden.

Gruß sepp.

Hallo Sepp,

Bauamt war auch meine erste Idee, aber nachdem ich im Internet gelesen habe welche Aufgaben unser Bauamt genau hat, gehört das nicht dazu. Ich habe trotzdem mal an die Poststelle unser Stadt geschrieben und darum gebeten mir mitzuteilen wer denn für mein Anliegen zuständig ist. Bisher habe ich aber noch keine Antwort.

Danke Ute

Da fällt mir noch Katasteramt ein, das wäre dann wohl in der für dich zuständigen Kreisverwaltung zu finden.

Gruß sepp.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Wie erkenn ich jetzt ob es ein Privatweg ist?

Hallo,

das ist nicht so einfach. Das was landläufig „Privatweg“ genannt wird, kann verschiedenes sein. Leider schreibst Du nichts über die Situation, außer, dass da mal ein Schild stand.

Interessant ist sicher auch die Frage, wer ein Interesse daran haben kann, dass der „Privatweg“ auch ein Privatweg ist. Wie immer gibt es da Vor- und Nachteile.

Ich würde so vorgehen:
Wem gehört die Wegefläche? Das erfährst Du beim zuständigen Katasteramt. Wenn sie der öffentlichen Hand gehört, wäre zu unterstellen, dass es kein Privatweg ist.

Wenn sie privat ist, wäre zu klären, wer Rechte (möglicherweise auch Pflichten) an dieser Fläche hat. Hier wäre das Grundbuchamt eine gute Adresse.

Weiterhin gibt es bei der Gemeinde/Stadt sicher eine Stelle, die Auskunft geben kann. Bauamt war schon mal nicht schlecht, auch wenn die Leute dort nicht alle ihre Aufgaben ins Netz gestellt haben. Auch die Stelle, die Wege- und Straßenunterhaltung betreibt, könntest Du fragen. Oder auch die Stadtplanung.

Es kommt sehr viel auf den Einzelfall an.

Nur ein Schild aufstellen wird wohl das Wenigste sein. Wichtig ist, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Weg ergeben. Mit oder ohne Schild.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Ute,

was steht im Grundbuch?
Sind dort irgendwelche Lasten oder Wegerechte eingetragen?

Des weiteren ist der Rat mit dem Katasteramt richtig. Dort solltest Du weitere Auskünfte kriegen.

Gandalf

Hallo Gandalf,

tja, das Grundbuch ist von 1929 ich kann leider die Schrift nicht
lesen und brauch erst mal jemand der das noch entziffern kann. Ich werde heute aber mal beim Kadasteramt anrufen und mich dort erkundigen.

Danke an alle

Ute

Hallo Jörg,

also es geht eigentlich nur darum, dass ein sehr alter Nachbar irgendwann in den 50er Jahren mal eingesetzt war um auf diesen Weg aufzupassen. Seine Aussage ist „er wurde bestimmt“ und wenn was mit dem Weg passiert wäre er haftend. Als ich ihn gefragt habe ob es da was schriftliches gibt meinte er nein. Er will nun, wie gesagt, dass das Schild auf unsere Kosten erneuert wird (der befahrbare Weg führt zu 8 weiteren Häusern). Gleichzeitig will er Kindern das spielen verbieten (der Weg könnte ja kaputt gehen) wenn jemand seiner Meinung nach den Weg mit dem Auto benutzt um was auszuladen blockiert er (teilweise mit seinem Sohn) das Auto usw.

Unseren momentanen Informationen nach war das Grundstück bis ca 1965 ein Genossenschaftsgrundstück, danach dann wurde der Weg als Allgemeinfläche freigegeben und jeder hatte sein eigenes, eingezäuntes Grundstück ums Haus. Auch bei der Bemessung der Abwasserabgabe (Regenwasser) ist dieser Weg aus den zu bemessenden Grundstücken ausgenommen.

Ich ruf heute trotzdem mal beim Kadasteramt an.

Danke Ute

Hallo Ute,

tja, das Grundbuch ist von 1929 ich kann leider die Schrift
nicht
lesen und brauch erst mal jemand der das noch entziffern kann.

Das ist nicht das Grundbuch, sondern eine Kopie :smile:

So wie du weiter unten schreibst, gab es mindestens um 1965 eine Änderung.

MfG Peter(TOO)

Hallo Ute,

abgesehen von dem Tipp sich im Katasteramt schlau zu machen, da dort alle Lasten der Grundstücke eingetragen werden müssen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatweg

Außerdem: Der Nachbar scheint ein „Problem“ zu sein, ob da ein Auszug aus dem Katasteramt helfen wird? Ich kenne deine Einstellung zu „Nachbarschaft“ nicht. Aber bevor ich da was „vom Zaun“ breche sollte man es, natürlich auf Basis verlässlicher Informationen, im Guten versuchen.

mfg

Dirk.Pegasus

Hallo,

also, es handelt sich um einen Privatweg allerdings auf viele Eigentümer verteilt und somit nicht in der Hand eines Einzelnen. Ein Vertrag nachdem unser Nachbar das Alleinige Sagen darüber hat ist nicht bekannt, und wenn man ihn darauf anspricht hat er auch nichts was er einem zeigen kann.

Das Schild aus unserem Garten haben wir nun nach Mehrheitsentscheidung entfernt. Sollte mal wieder eins drankommen, dann an eines der Häuser und nicht mitten in den Garten. Außerdem ist am anderen Ende des Weges das Schild vor ca. 20 Jahren entfernt worden.

Zu unserem Nachbarn und seiner Einstellung nur zwei Beispiele. Als unsere direkten Nachbarn eingezogen sind kamen sie mit einer Bühne. Das Fahrzeug stand vor ihrer Einfahrt. Der Weg wurde nicht blockiert. Trotzdem kam der Nachbar gleich und wollte die Genehmigung von ihm selber sehen, dass unser neuer Nachbar das Recht hat vor seinem eigenen Haus zu parken.

Zweites Beispiel, als unsere Nachbarin weiter hintem im Weg ausgezogen ist hat sie ihr Auto vor dem Haus beladen. Unser Nachbar selber hat sich dann mit seinem Auto davor gestellt und hat seinen Sohn angerufen um mit einem zweiten Auto von hinten zu blockieren. Er wurde ja schließlich nicht gefragt ob man dort hinfahren darf um umzuziehen. Erst die Androhung nun die Polizei zu holen hat gewirkt und die Nachbarin konnte ihr Auto wieder weiter benutzen.

Generell scheint es wirklich ein reines Problem mit diesem Nachbarn zu sein, er merkt dass ihm seine Felle davonschwimmen. Es hat bzw. gibt hier einen Generationenwechsel. Es sind wieder mehr Kinder da, die auch mal spielen und auch mal laut sind. Dies kann er nicht ertragen. Und nachdem er der einzige der alten Generation ist, hat er damit ein Problem. So will er z.B. Kindern das Fahrradfahren auf dem Weg verbieten mit der Begründung die Reifen würden den Weg kaputtmachen (der Gummiabrieb würde den Asphalt verätzen). Das er als einziger eine Garage hinten hat und somit auch als einziger immer den Weg mit dem Auto befährt merkt er nicht. Aber ich habe noch nicht nachgesehen, vielleicht fährt er ja auf den Felgen.

Grüße aus dem Schwabenland (wo auch sonst)

Hi Ute,

bin auch stolze Siebtelbesitzerin eines „Privatweges“.

Wenn der Weg im Besitz der Anwohner ist müsst ihr das Privatwegschild UNBEDINGT wieder anbringen.
Und dazu schreiben „Betreten auf eigene Gefahr. Wird nicht geräumt und gestreut“ oder sowas in der Art - und zwar an beiden Enden.
Wenn was passiert haftet ihr nämlich ansonsten gemeinschaftlich.

Wenn du Lust hast kannst du ja man nachforschen wer alles ein Geh - und Fahrrecht auf dem Weg hat. So kann man nämlich Diskussionen wer auf dem Weg fährt, parkt , ein oder auslädt ganz schnell im Keim ersticken.
Jeder der Wegrecht hat darf fahren, seine Gäste und Mieter auch.
Wenn man baut dürfen auch Baustellenfahrzeuge fahren.
Man darf aber nicht „unzumutbar“ (was das ist darüber gibt es 1000000 Gerichtsurteile) blockieren.
Wenn man den Weg beschädigt muss man selber bzw die Firma im haften.

Viele Grüße
Susanne

1 Like

Hallo Susanne,

danke für deine Antwort. Geräumt und gestreut wird schon im Interesse der Leute die den Weg immer benutzen. Wer Wegrecht hat ist eigentlich bekannt, da wir alle uns ja untereinander kennen und wenn mal jemand anderes durchfährt dann vielleicht 1 x im Jahr, da wir hier in der Thempo 30 Zone sind und eh keiner irgendwas umfahren muss, es sind dann höchstens verirrte von Außerhalb. Dadurch dass wir in unserer Stadt ein wohl berühmtes Bauwerk sind (irgendwas mit altem Arbeiterviertel) finden regelmäßig von der Stadt auch Führungen statt. Wäre lustig wenn wir denen Sagen würden, dass sie hier nicht mehr durch dürfen.

Ehrlich gesagt ist es so, dass es keinen von uns stört, nur eben den einen Menschen. Schwere Fahrzeuge können aufgrund der Enge eh nicht reinfahren und was (außer die verätzenden Reifen von Fahrrädern) soll denn den Weg kaputt machen?

Grüßle Ute