Woran erkenne ich eine fachgebundene Fachhochschulreife am Zeugnis

Mit dem Abschluss der FOS und dem Zeugnis der Fachhochschulreife hat deine Schwester die allgemeine Fachhochschulreife erworben. Explizit wird diese in der Praxis selten so benannt, sie dient eher der Unterscheidung zur fachgebundenen Fachhochschulreife.

Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife kann sie an allen Fachhochschulen und in einigen Bundesländern auch (fachgebunden) an Universitäten studieren.

Jule

Hallo,
ich habe eine kleine Frage.
Eventuell seid ihr schlauer als Google & Co.
Meine Schwester hat vor zehn Jahren nach Abschluss der FOS12 das Zeugnis der Fachhochschulreife in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft in Bayern erhalten. Sie hat nie studiert und auch keine nennenswerte Berufsausbildung absolviert.
Nun will sie an einer Hochschule Soziale Arbeit studieren. Fachhochschulreife reicht bei dieser Hochschule aus. Leider weiß meine Schwester nicht ob sie nun eine fachgebundene oder allgemeine Fachhochschule hat. Auf dem Zeugnis steht nur Zeugnis der Fachhochschulreife und Fachhochschulreife wurde verliehen.
Des weiteren: Entsprechend der Rahmenordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule - Beschluss KM vom 26.11.1971 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der BRD zum Studium an einer Fachhochschule.

Kann sie damit nun fachungebunden oder fachgebunden studieren. Sie will in NRW studieren.

Entschuldigung für die Fragerei, aber ich selbst habe das normale Abi gemacht und kenne mich überhaupt nicht mit der FHR aus und leider finde ich dazu überhaupt nichts im Netzt.

Eventuell kann mir da einer / eine endlich die Lösung des Problems präsentieren.

Lieben Dank schon im Voraus.

Und das sagt nicht bereits aus es handelt sich um eine fachgebundene, nämlich in einem wirtschaftlichen Fach erteilte Fachhochschulreife ?

Es gibt so etwas im sozialen oder technischen Bereich. Man kann damit in dem Bereich studieren. Die FHS haben Listen der Studiengänge, die dazu passen und die man wählen kann.

MfG
duck313

Hallo,
das hängt von der Studienordnung der Hochschule ab. Grundsätzlich kann sie davon ausgehen, dass sie mit der Fachhochulreife zwar zugelassen wird, aber nach einigen Semestern diverse Praktika vorweisen bzw. nachholen muss - ggf. ist da auch ein Grundpraktikum bei, dass sie vor Antritt des Studiums nachweisen muss.

Es ist Sache der Uni, inwieweit die die Fachgebundenheit für den weiteren Verlauf des Studiums anerkennt bzw. berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass die Fachhochschulreife auf jeden Fall zweckgebunden ist. Normalerweise ergibt sich das aus dem Titel der sie aussprechenden Einrichtung. Manche machen sich die Mühe, es in Klammern dahinterzuschreiben (wie beim frühreren „Dipl.Ing (FH)“).

Gruß vom
Schnabel

Hi,

der Abschluss der 12. Klasse an einer FOS oder BOS in Bayern berechtigt nicht zum Studium an Universitäten, ganz egal welche Fachrichtung. Sie berechtigt nur zum Studium an einer FH.

Das und weiteres siehe http://www.bfbn.de/berufliche-oberschule/abschluesse/

die Franzi
PS an den Up und die Schwester: wieso war der Link so schwer zu finden? Erster Treffer bei Google, Suchbegriff: „FOS BOS Bayern“

Für Bayern stimmt das, aber z.B. nicht für Hessen

https://wissenschaft.hessen.de/studium/zugangsvoraussetzungen/fachhochschulreife

Auch andere Bundesländer machen Ausnahmen. NRW gehört dazu, meines Wissens z.B. die Uni Siegen, welche allerdings Eignungstest verlangt.

Jule

Hi,

das scheint eine besondere Form der Uni zu sein, keine „normale“. Wenn diese spezielle Uni eine ausnhme macht, dann ist das an der entsprechenden Uni eben so. Die bayerische FH-Reife jedenfalls berechtigt nicht zum Zugng zu Regelunis. Wenn die aufnehmende Uni da eine Ausnahme macht, muss die junge Dame an der Uni herausfinden. Die Chancen sind aber schlecht. Nur Fragen kostet ja nichts, von daher :slight_smile: … An der Hochschule der Wahl anzufragen ist sowieso der bessere Weg als in einem Forum zu fragen, …

die Franzi

Hallo,

Warum ruft sie nicht einfach am Montag in der Schule an, von der sie die Fachhochschulreife hat? Das sollte am Einfachsten sein.

Ja, das Netzt, ist da so eine Sache. Ich habe festgestellt, dass man die richtigen Fragen stellen muss, um eine vernünftige Antwort zu erhalten und manchmal bekommt man gar keine … Es gibt eben nicht auf alle speziellen Probleme eine allgemeine Antwort.

Die eigentliche und richtige Lösung des Problems bekommt sie bei der Hochschule, an der sie studieren möchte. Auch hier könnte ein Anruf ausreichen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

in Niedersachsen berechtigt die in Niedersachsen an Fachoberschulen nach Klasse 12 erworbene (allgemeine) Fachhochschulreife nicht nur zum Studium jeglicher Fachrichtung an Fachhochschulen der Bundesrepublik, sondern auch zum fachgebundenen Studium an niedersächsischen Universitäten.

Ich stimme aber den anderen Antwortern zu, dass man an der Wunschhochschule mit dem vorhandenen Zeugnis vorsprechen und nach den Studiermöglichkeiten fragen soll. AUCH DAS gehört zur Studierfähigkeit!

Gruß
Christa

Das universitäre System wird auch in Bayern zusehend gelockert, was die Zugangsvoraussetzungen betrifft, ebenso der Weg zu den Zugängen. Noch vor einigen Jahren konnten die Absolventinnen unserer Fachakademie neben dem Berufsabschluss maximal die fachgebundene Fachhochschulreife erwerben, inzwischen können sie neben dieser sowohl die allgemeine Fachhochschulreife als auch die fachgebundene Hochschulreife kriegen.

Ein Umstand, der dazu führt, dass seit einigen Jahren etwa ein Drittel unserer Absolventinnen nicht mehr als Erzieherin arbeitet, sondern studiert (Tendenz steigend)- die Mehrzahl davon an der Uni in den Lehramtsstudiengängen.

Und - tattaaa - die überwiegende Zahl der Leute kriegt das Studium auch gebacken, obwohl sie ursprünglich nur einen schnöden mittleren Bildungsabschluss hatten. Seit diesem Schuljahr arbeiten zwei „Ehemalige“ im Referendariat in zwei städtischen Gymnasien, die über Hauptschule und M-Zug zu uns an die Schule kamen.

Bildungszugänge erleichtern, anstatt sie einer (vermeintlichen) Elite vorbehalten zu wollen, ist längst überfällig. Die einzigen, denen das nicht schmeckt, sind die Gymnasien, die sich noch immer für die Elite im deutschen Schulsystem halten - in Bayern ganz besonders.

Jule

Ein großes Danke an die Antwortgeber.
Telefoniert und gegoogelt wurde bereits mehrfach, leider kam man zu keinem Ergebnis, da die Fernuniversität unterschiedliche Meinungen vertreten hatte.

Ich selbst habe meine Studium schon längstens hinter mir und zum Glück das stinknormale Abitur gehabt, und musste mich nicht mit den ganzen verwirrenden länderspezifischen Zulassungskriterien herum schlagen.

Ich gestehe ein, wenn man sich nicht selbst dafür interessiert oder wenigstens Bekanntschaft damit gemacht hat, man selbst nicht auf die richtigen Stichworte kommt um die Antworten zu finden.

Lieben, lieben Dank! Jetzt weiß ich doch mehr. Dachte mir schon dass fachgebunden auf dem Zeugnis stehen sollte, wenn dies nur für ein einschlägiges Studium qualifiziert.

Schöne Grüße aus Bayern

Hi,

wie jetzt? Die (Fern?)uni der Wahl vertritt „unterschiedliche Meinungen“? Also Frollein Schwester möchte bei Fernuni x gerne studieren, erste Auskunft der Fernuni ist „geht“, zweite ist „geht nicht“ und die dritte ist „geht vielleicht“? Und nun fragt man in nem Forum und präsentiert das Ergebnis der Meinungen der Fernuni? Cooler Plan… Aber ob der so aufgeht? *grübel*

Wenn ich das recht verstehe, gibt es eine ganz konkrete (Fern)uni der Wahl? Denen schickt man eine Kopie vom Abizeugnis, teilt allfällige weitere Daten mit, sagt welchen Studiengang man gerne studieren möchte und bittet um Aufkunft ob - oder ggf. unter welchen Voraussetzungen - das möglich ist. Sollte es „widersprüchliche“ Angaben von denen geben, bittet man um verbindliche Klärung.

Das Leben ist einfach!

*wink*

Petzi

Ja widersprüchliche Informationen kann man erhalten, wenn fünf verschiedene Mitarbeiter gefragt werden.
Der eine versteht das eine, der andere das andere am Telefon.
Und das man nachfragen kann, oh mein Gott…, dass weiß sogar meine Schwester, aber für eine vollständige Antwort muss die Person am anderen Ende der Telefonleitung auch bereit sein diese zu geben. Und ja man sollte davon ausgehen können, dass eine Studienberatung egal an welcher Hochschule die eigenen Zulassungskriterien und die länderspezifischen Zeugnisse mit all ihren Einschränkungen kennen sollte.
Verunsichert wird man nur dadurch wenn diese unterschiedlich ausfallen.
Und dann darf man auch nachfragen, auch wenn es banale Dinge sind und sollte nicht ganz als weltfremd hingestellt werden.

Und ich kannte die Bestimmungen nicht, da ich für mich nur der NC eine Rolle spielte.

Danke aber trotzdem, hat sich alles geregelt, nach einem Anruf bei der bayrischen Behörde.

Liebe Grüße