Hier ist Schluß [MOD Thomas]
Sine,
du schreibst:
„Wenn es in Bezug auf die jüdischen Opfer des NS-Regimes seit einigen Jahren hier in D strafrechtlich verboten ist, sachliche Nachforschungen anzustellen, dann darf es doch auch gar nicht verwundern, wenn insoweit die abenteuerlichsten Zahlen kursieren.“
Auf den m.E. korrekten Hinweis von „exc“ reagierst Du fogendermaßen:
„die Gesetzteslage hört sich zugegebenermaßen noch einigermaßen harmlos an, aber die Interpretationen (Kommentierungen) machen mir doch manchmal Angst.“
ohne auf dies zu konkretisieren.
Vereinfacht gesagt gilt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
Dieser Paragraph ist eindeutig und behindert in keiner Art und Weise eine wie auch immer geartete „sachliche Nachforschung“, sondern stellt die Leugnung des Holocaust unter Strafe.
Du berufst die auf die „abenteuerlichsten Zahlen“. Dies ist ein klassisches Argument der Leugner des Holocaust.
Zur Verdeutlichung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung
Ich lösche - nach einigem Nachdenken - diesen Teil-Thread nicht, weil dies vielleicht zu einfach wäre. Möchte an dieser Stelle aber noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, daß es hier keinen Raum für irgendwelche Äußerung gibt und geben wird, die irgendeine Art des faschistischen Terrors und Massenmordes in Frage stellt.
[MOD] Thomas