Woraus setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen (freiberuflich und kurzfristige Beschäftigung)

Ich habe eine Frage zur Krankenkasse und deren Beitrag.
Nehmen wir dazu einmal folgendes an:

Das Einkommen von Person „X“ setzt sich monatlich folgendermaßen zusammen:

  1. er ist freiberuflich tätig (schreibt Rechnungen als Kleinunternehmer) _dieses Ein_kommen variiert monatlich, lässt sich aber ungefähr schätzen

  2. er ist kurzfristig beschäftigt auf „Lohnsteuerkarte“ (Arbeitgeber führt keine Sozialversicherungsabgaben ab, da Person X aktuell noch weniger als 50 Tage beschäftigt war)

Zur Krankenkasse:

Person X ist gesetzlich freiwillig versichert. Der Krankenkassenbeitrag wird nun abhängig vom entsprechenden Einkommen berechnet.

Frage 1 :
Welches Einkommen zählt für die Berechnung des monatlichen Krankenkassenbeitrages)
Beide Einkommen zusammen oder doch nur das Einkommen, das auf die Lohnsteuerkarte erzielt wird?

Frage 2 :
Wenn Person X nun mehr als 50 Tage beim Arbeitgeber beschäftigt ist, wird diese Tätigkeit ab dem 51 Tag Sozialversicherungspflichtig. Folglich zahlt der Arbeitgeber ab diesem Tag die Hälfte des Krankenkassenbeitrages.
Wie wird das berechnet, wenn sich der Krankenkassenbeitrag aus mehreren Faktoren zusammensetzt? Erfährt die Krankenkasse automatisch davon und reduziert den Beitrag von Person X?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr einige Infos zu diesem komplizierten Sachverhalt hättet.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

X ist hauptberuflich selbstständig. Damit zählt nicht sein tatsächliches Einkommen, wie beim Arbeitnehmer, für die Berechnung, sondern es kommen je nach Situation verschiedene Mindestbeiträge in Betracht. Das Einkommen einer kurzfristigen Beschäftigung wird hier in aller Regel keine Rolle spielen. (Außer er macht das mehrfach bei verschiedenen Arbeitgebern.)

Wird aus der kurzfristigen eine Dauerbeschäftigung, kommt es darauf an, was überwiegt. Bei mehr als 20 Stunden z.B.kann man von überwiegendem Arbeitnehmerstatus ausgehen, dann richten sich die Beiträge danach und die Selbstständigkeit eines Kleinunternehmers wird beitragsfrei sein. Ist es nicht so eindeutig, wird die Kasse prüfen. Sieht sie z.B. die Selbstständigkeit als überwiegend an, bleibt er freiwillig versichert und bekommt keinen (!) Arbeitgeberzuschuss.

Bleibt spannend.

Vie Glück

Barmer

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Einkommen in der kurzfristigen Beschäftigung ist allerdings höher als das Einkommen, was Person X freiberuflich erzielt. Ist er damit wirklich hauptberuflich selbstständig?

Wenn die Krankenkassenbeiträge von Person X aktuell aufgrund des tatsächlichen Einkommens (freiberuflich und kurzfristig beschäftigt) berechnet werden, kann er bei der Krankenkasse melden und nur das freiberufliche Einkommen zur Berechnung zugrunde legen?

Wenn ab dem 51. Tag eine Dauerbeschäftigung aus der kurzfristigen wird, werden diese Beiträge nicht rückwirkend erhoben, oder?

Die kurzfristige Beschäftigung ist aufgrund ihrer Definition nicht geeignet, den Status zu verändern. Und der freiwillige Beitrag eines Selbstständigen wird abgesehen von der ersten Schätzung in der Regel nur aufgrund von Steuerbescheiden korrigiert.

Wenn allerdings aus der kurzfristigen nahtlos eine Dauerbeschäftigung wird, dürften die Beiträge in allen Zweigen nacherhoben werden. Und dann wäre man auch beim (günstigeren) Status des hauptberuflichen Arbeitnehmers.

Gruss

Barmer