Hallo,
Ich habe eine etwas blöde Frage: Laut offiziellen Voraussetzungen darf man ja nicht vorbestraft sein, wenn man das WHV beantragt. Nun plane ich schon länger, genau dies Frühjahr 2015 zu tun. Kleines Problem: Vor Kurzem erhielt ich eine Anzeige der Polizei wegen „Warenkreditbetrug in fünf Fällen“. Hintergrund ist, dass ich im Juni mal aus größter Finanznot (ich bin Student…) einen Betrag von 47€ von einem Supermarkt zurückgebucht habe. Ich weiß, ganz dumme Idee. Natürlich wollte ich das Geld so schnell wie möglich wieder einzahlen und ich wusste damals auch nicht, dass man das Inkassobüro überspringen und sofort Anzeige erstatten kann. Inklusive Mahngebüren (wie gesagt, Student) ist der Betrag nun auf knapp 100€ angewachsen, ehe letzten Freitag die Anzeige kam. Ich habe noch am selben Tag das komplette geld+Mahngebür überwiesen und den Supermarkt angeschrieben. Außerdem musste ich zu der polizeilichen Vorladung schon gar nicht mehr erscheinen, da ich das sofort(!) nach Leerung des Briefkastens telefonisch geklärt habe. Habe mich dann auch per Internet schlaugemacht, wie das Strafmaß wohl sein wird. Aller Voraussicht nach wird das - wenn das Verfahren aufgenommen werden sollte, in solchen Fällen lässt man das wohl gelegentlich - unter 90 Tagessätzen bleiben, und dann ist man ja nicht vorbestraft, aber trotzdem: Kann jemand was zu meinen Chancen sagen, jetzt kein WHV zu erhalten? Wie läuft denn das überhaupt ab, prüfen die das FZ? ich habe wirklich Panik und liege nachts wach, wegen so einer „Kleinigkeit“ (die natürlich trotzdem falsch war) jetzt einen meiner ganz großen träume begraben zu können. Ich würde mich den Rest meines Lebens selbst beißen - wenn nicht Schlimmeres. Liebe Grüße und danke schonmal!
P.S.: 1) Ich weiß, hier existiert schon ein ähnlicher Thread. Aber der ist halt nur ähnlich, und mich interessieret mein Fall - sorry!
2) Kommentare im stil von „Tja, Scheiße gebaut, selber Schuld!“ bitte ich höflich zu unterlassen - soviel ist mir definitiv selbst klar…