WoW Account nach Kauf zurückholen

Wenn man einen Account bei Blizzard durch Vorlage des Personalausweises zurückholt den man bei Ebay verkauft hat. Kann der Käufer dann etwas daran ausrichten oder den Verkäufer anzeigen?

Wenn er das Blizzard melden würde, hätte er Pech da der Account um den es sich handeln würde sofort auf meinen jetztigen Battle.net Account kommen würde und somit sich die Einlogdaten ändern sowie Email-Adresse die als Username zählt.
Bei Blizzard wäre also der alte Account garnicht mehr bekannt.

Außerdem wäre die Auktion länger als 90 Tage her somit man die Auktion garnicht mehr aufrufen kann.

Vielen Dank für die Antworten.

P.S Es geht hier nicht um Accountsperren sondern eher um die Anzeige…

Hallo Christian,
vermutlich kann ich Dir nicht sehr viel weiterhelfen, weil ich in Sachen eBay Verkäufe oder Rechtsthemen nicht wirklich kundig bin.
Meines Wissens ist der Verkauf eines WoW Accounts seiten Blizzards nicht legal, das heißt, wenn Du Dich als Besitzer des Accounts legitimieren kannst, kannst Du den Account problemlos zurückerhalten und in deinen Battlenet-Account integrieren. Zwar loggst Du Dich dafür dann mit Deiner E-Mail Adresse ein, aber im System von Blizzard bleibt der Name des Accounts natürlich erhalten, da er ja z.B. von einem weiteren WoW Account innerhalb des BN-Accounts unterscheidbar sein muss für Abrechnung, Sperren usw.
Von Seiten eBays wirst Du vermutlich auch keine Konsequenzen zu verantworten haben, die agieren ja nur als Vermittler, möglicherweise werden sie dem geprellten Kunden (Käufer Deines Accounts) aber mit den in Ihrem System möglichweise noch verhandenen Daten weiterhelfen, wenn dieser den Weg einer Zivilrechtsklage bestreiten möchte. Betonung liegt beidesmal auf möglicherweise, da ich mich wie gesagt mit dem was ebay in so einem Fall tut oder nicht tut nicht genügend auskenne und auch nicht ob dererlei Prozesse jemals anstrengt wurden und wenn ja, wie sie ausgegangen sind.

Freundliche Grüße
Rubikon

Hallo,
leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte geben.
Davon abgesehen ist mir die Anfrage nicht klar.
Wenn der Account verkauft wurde,wieso dann zurück holen. Verrkauft ist normalerweise verkauft.

Viele Grüße

Hallo.

Da sie sicher bereits wissen das der Accountverkauf gegen die AGBs von Blizzard verstößt und zum Bann führt kommen wir zum Rechtlichen Aspekt.

Kauft/Verkauft man bei Ebay so schließt man einen Rechtsgültigen Kaufvertrag ab.

Sich nun Beispielsweise an Blizzard zu wenden und zu versuchen den Account zurückzubekommen (z.B. unter Angabe der falschen Tatsache das der Account gestohlen/gehackt wurde) könnte den Account zwar zurückholen, führt aber mit Sicherheit zu einer Anzeige wegen Betrugs durch den Käufer (zu Recht)

Der Käufer hat schließlich für die Ware bezahlt und man darf sie ihm nicht einfach wegnehmen.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe den Account zurück zu bekommen wäre den Käufer zu kontaktieren und den Account zurück zu kaufen.

Lehnt er dies ab haben sie keine Möglichkeit den Account zurück zu bekommen da die Ware mit der Bezahlung den Besitzer gewechselt hat und ein WoW Account kein Grund für sie sein sollte wegen Betrugs für einem Gericht zu stehen.

Gruss

hi,
meiner meinung nach könnte er dich anzeigen, da du ihm sein gekauftes eigentum wegnimmst. sowas wäre also diebstahl.
der wechsel des accounts in deinen battle.net-account bedeutet nicht, daß blizzard nicht mehr weiß um welchen account es ging.

was ich mich frage ist: wie hast du ihm den account verkauft? du hast ihm doch bestimmt die zugangsdaten per mail geschickt, oder? dann hat er doch nen nachweis für den kauf und damit auch daß ihm der account gehört.

ich kenne allerdings die lizenzbedingungen von blizzard nicht, von daher weiß ich nicht, inwieweit der handel mit accounts erlaubt ist.

mfg
haiko

Diebstahl nach § 242 ist es sicher nicht, da eine objektive Vorraussetzung dessen ist das die „Sache“ körperlicher Natur ist. Daten sind keine Sachen also fällt das wohl unter das Analogieverbot.

Wenn ich mal Zeit hab werde ich das ganze unter Strafrechtlichen und Schuldrechtlichen Kriterien versuchen aufzuarbeiten. Scheint mir relativ interessant zu sein.

Tut mir Leid, da kann ich nicht weiterhelfen.