Hallo Leute,
mich beschäftigt die Frage wann man konkret Fallunterscheidungen braucht bzw. verwenden sollte oder anders ausgedrückt wann weiß man wann eine Fallunterscheidung nötig ist und wann nicht. Ich habe gelesen das man meißtens Fallunterscheidungen bei Gleichungen und Ungleichungen mit geraden Potenzen verwendet und immer wenn man mit Beträgen (Absolutbetrag etc.) rechnet Fallunterscheidungen einsetzt. Oder eben bei Berechnungen eines Grenzwertes damit man unterscheiden kann aus welcher Richtung man sich annähert. Stimmt das soweit bzw. ist das schon alles wo man Fallunterscheidungen verwendet oder gibt es noch zig andere Fälle. Die Frage deshalb weil mir etwas die Einsicht fehlt wofür und wann man eben Fallunterscheidungen einsetzt. Keine Ahnung ob man darauf irgendwie antworten kann, aber vielleicht schreibt ja irgendjemand etwas nieder, wo bei mir dann ein Licht aufgeht. Vielen Dank im voraus.