Neulich passierte der Susi folgendes. Aus Gründen brauchte sie einige 1 Euro Münzen. Da sie sowieso einkaufen ging, bat sie an der Kasse des Drogeriemarkts (sie hatte im Wert von knapp 5 Euro eingekauft und mit einem 10 Euro Schein bezahlt) das Rückgeld doch bitte - gerne auch teilweise - in 1 Euro Münzen ausbezahlt zu bekommen. Entsetzt lehnte der Verkäufer das ab. Das dürfe er auf keinen Fall tun. Auf Susis verwunderte Nachfrage, verwies er auf „die Regelungen“ und wenn da ein Testkäufer von der Drogeriekette käme, sei er dann seinen Job los. Susi solle sich „ganz nach oben“ wenden, wenn sie die Begründung wissen wolle. Nun wende ich mich erstmal an Euch…
Ergänzend:
- nein, es gab keine Vorgeschichte, dass der Verkäufer sich irgendwie „schikaniert“ hätte fühlen können
- ja, es war Wechselgeld in ausreichender Menge vorhanden
- nein, es gab keine Schlange hinter der Susi
- im Supermarkt nebenan war das überhaupt kein Problem, die Münzen zu bekommen