Hallo,
Gewerbeanmeldung muss sein. Dazu kann ich nichts weiteres anmerken.
Für die Exportdokumente:
Ihre Frage lässt sich so nicht vollständig beantworten. Dazu sind ihre Angaben zu ungenau. Hier gibt es zwei Dinge die zu beachten sind:
- Die Ausfuhr. Was für Teile wie viel Wert pro Sendung
- Einfuhr in Chile Aufbau der Rechnung und Verpackung
Ausfuhr:
- Wert über 1000,–€ muss ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden (ABD) kann aber nur wer beim Zoll als Unternehme registriert ist.
- Dann sind je nach Ware verschieden Regularien zu beachten z.B. Ausfuhrbeschränkungen oder die Dual Use Verordnung. Hier kann es sein je nach dem, dass eine
Ausfuhrgehnemigung benötigt wird, diese muss beim Bundesamt für Ausfuhren beantragt werden.
- Durch die Anti-Terror Gesetze sollten auch der Empfänger der Ware überprüft werden. Ob dieser auf der Restricted-Liste steht(3rd parti screening), dazu sind sie als Lieferant verpflichtet.
- Rechnungen müssen in englisch oder spanisch verfasst sein
- Verpackung es dürfen nur behandelte Holz (IPPC) verwendet werden.
usw.
Als Tip nehmen sie Kontakt mit der IHK auf diese helfen ihnen bei allen Fragen. Auch der Zoll kann wertvolle Tips geben. Besuchen sie auch bitte Exportseminare entweder bei der IHK oder bei einem anderen Anbieter bevor sie irgend ein „Geschäft“ beginnen.
Ich denke sie sollten sich für den Beginn einen zuverlässigen Spediteur als Partner suchen der ihnen die Erstellung der Ausfuhrdokumente übernimmt.
Ich hoffe es hilft ihnen ein wenig.
Gruß