In meiner Stammkneipe wird ein Würfelspiel gespielt wobei die würfel in ein Tablett geworfen werden. Das Spiel ist sehr beliebt und wird von immer mehr gespielt. Jetzt wollte ich das Spiel vermarkten inclusive einem veränderten Tablett. Wie kann ich das Spiel schützen lassen bevor ich es großen Spielehersteller anbiete?
Herzliche Grüße Max
Es stehen zur Verfügung:
-ein Geschmacksmuster für das Spielbrett
-eine Marke für den Namen
-das Urheberrecht für Spielbrett und die Regeln
-ggf. ein Patent für das Spielbrett.
Viel Erfolg!
Carsten Koch
Liermann-Castell
Hallo Max,
nach §1 Absatz 1 Nr. 3 Patentgesetz werden Regeln für Spiele nicht als Erfindungen angesehen und lassen sich somit nicht schützen. Hier steht dem „Erfinder“ des Spiels meist das Urheberrecht zum Schutz seines geistigen Eigentums zur Seite. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch vom „Autor“ eines Spiels gesprochen. Das Spiel selbst lässt sich zudem deshalb wohl nicht mehr patentrechtlich schützen, da es der Öffentlichkeit bereits zugänglich ist („wird in einer Kneipe gespielt“) und Sie wohl nicht das „Erfinderrecht“ an dem Spiel selbst besitzen.
„Verändertes Tablett“
Soweit Sie dieses Tablett entworfen haben und Sie es noch nicht öffentlich gezeigt, beschrieben oder benutzt haben, kommt für diesen Gegenstand eventuell Patentschutz in Betracht. Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz wird für eine technische Lösung eines Problems gewährt, wenn die Lösung bzw. der Gegenstand neu (=nicht veröffentlicht) ist und auf erfinderischer Tätigkeit/ auf einem erfinderischen Schritt beruht (=nicht naheliegend ist).
Das gelöste Problem kann je nach vorbekanntem Tablett für ein solches Spiel und der Veränderung des bekannten Tabletts bspw. in einer verbesserten Haltbarkeit, kostengünstigeren Herstellung oder, oder, oder liegen. Es kommt entscheidend auf die Veränderung(en) an.
Gruß patmade