Hallo,
Nachdem die Bausparkassen momentan versuchen, Ihre ‚geschäftsschädigenden‘ Altverträge zu kündigen, habe ich meinen mal unter die Lupe genommen.
Ich habe noch einen alten Bausparvertrag von 1988 (ein Schätzchen mit Bonuskonto und 4,5% Verzinsung , zugeteilt ohne Darlehensverzicht mit genug Luft zu Baupsarsumme) und sehe am durchstöbern meiner Kontoauszüge, dass in 1994 auf Grund einer Änderung der ABB (verwiesen wird hier auf die Zeitschrift ‚Mein Eigenheim‘ 4/1995) die Abschlussgebühr vom Sonderkonto zunächst auf das Bausparkonto und dann irgendwohin überwiesen wurde. Leider habe ich keinen Schriftverkehr dazu.
Jetzt suche ich die besagte Änderung der ABB 7 (Mein Eigenheim von 1995 habe ich natürlich nicht mehr). Auf dem Kontoauszug steht nur "Umstellung auf Abschlußgebühr - ABB-Änderung 01.11.95 (s. MEH 4/95) "
Hat vielleicht zufällig jemand diese ABB 7 von 1995 noch? Die alten von 1988 habe ich noch.
Oder weiss jemand, was es damit auf sich hat ? Laut den alten ABB 7 (1988) sollen die Abschlussgebühren eigentlich Bestandteil des Bausparguthabens sein, wenn der Vertrag zugeteilt wurde. Die Abschlussgebühr ist demnach nur verloren, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
Danke schon mal.
Gruß,
Sandy